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BGH verhandelt über Bonuszahlungen für rezeptpflichtige Medikamente bei EU-Versandapotheken
BGH verhandelt über Bonuszahlungen für rezeptpflichtige Medikamente bei EU-Versandapotheken
Klage gegen niederländischen Anbieter - Streit um Preisbindung und EU-Recht - Entscheidung des Gerichts steht noch aus
08.05.2025
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich aktuell mit einem Fall, der den Arzneimittelversandhandel grundlegend betreffen könnte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ausländische Versandapotheken ihren deutschen Kunden Bonusprämien für verschreibungspflichtige Medikamente gewähren dürfen – trotz der in Deutschland geltenden Preisbindung.
Konkret verhandelte der erste Zivilsenat über eine Klage des Bayerischen Apothekerverbands gegen eine niederländische Versandapotheke. Die Beklagte hatte Folgendes angeboten:
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3 € Bonus pro rezeptpflichtigem Medikament,
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maximal 9 € Bonus pro Rezept,
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zusätzliche Prämien bei Teilnahme an einem Arzneimittelcheck per Formular oder Telefon.
Der Apothekerverband sieht in diesen Boni einen Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht und insbesondere gegen die gesetzlich festgelegte Arzneimittelpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Zum Hintergrund:
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Rezeptfreie Arzneimittel unterliegen in Deutschland keiner Preisbindung – Apotheken können die Preise selbst bestimmen.
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Rezeptpflichtige Medikamente müssen hingegen nach gesetzlich festgelegten Preisen verkauft werden.
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Ziel dieser Regelung ist laut Apothekerverbänden der Schutz der Patienten vor Preisunterschieden sowie der Erhalt einer flächendeckenden Apothekenstruktur.
Seit Jahren ist jedoch strittig, ob diese Preisbindung auch auf Apotheken im EU-Ausland angewendet werden kann. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen den freien Warenverkehr innerhalb der EU.
Der bisherige Verlauf der Klage:
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Die Vorinstanzen, darunter das Oberlandesgericht München, hatten der Klage des Apothekerverbands stattgegeben.
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Das OLG argumentierte, dass die Preisbindung nicht gegen EU-Recht verstoße. Der Gesetzgeber habe nachvollziehbar davon ausgehen dürfen, dass sie die Arzneimittelversorgung in Deutschland sichere.
In der mündlichen Verhandlung am BGH wurde allerdings deutlich, dass das oberste Zivilgericht die Lage möglicherweise anders bewerten könnte. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch wies auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hin:
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Eine Einschränkung des freien Warenverkehrs sei nur zulässig, wenn es konkrete, empirisch belegbare Gefahren für die Versorgungssicherheit gäbe.
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Die Klägerseite müsse beweisen, dass die Regelung notwendig sei, um die Arzneimittelversorgung im Inland zu gewährleisten – etwa, weil ohne Preisbindung Apotheken in strukturschwachen Regionen schließen könnten.
Der Rechtsanwalt des beklagten Unternehmens verwies darauf, dass solche harten Beweise bislang fehlten. Der Vertreter des Apothekerverbands warnte hingegen vor zu spätem Handeln: „Wenn eine Apotheke einmal schließt, macht sie nicht wieder auf.“
Ein Urteil wurde noch nicht verkündet – ein Termin für die Entscheidung ist derzeit offen.
Kommentar: Warum der Streit um Arzneimittel-Boni mehr ist als nur ein juristisches Detail
Was auf den ersten Blick wie ein Spezialfall zwischen einem Apothekerverband und einer niederländischen Versandapotheke wirkt, ist in Wahrheit ein Paradebeispiel für den grundsätzlichen Konflikt zwischen nationaler Gesundheitsversorgung und europäischem Binnenmarkt. Es geht um mehr als nur 3 € Prämie pro Medikament – es geht um die Frage, ob gesetzlich verankerte Preisregeln im Zeitalter grenzenlosen Online-Handels überhaupt noch Bestand haben können.
Die Argumente beider Seiten haben Gewicht:
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Die Apothekenvertreter mahnen zurecht: Eine flächendeckende Versorgung kann nur gewährleistet werden, wenn alle Apotheken unter fairen Bedingungen wirtschaften. Wer in strukturschwachen Regionen eine Apotheke betreibt, tut das nicht selten am wirtschaftlichen Limit. Fallen die Preisbindungen, könnten große Versandhändler den Wettbewerb durch Rabattschlachten verzerren – mit gravierenden Folgen für den ländlichen Raum.
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Andererseits verlangt das EU-Recht nach Wettbewerb und Marktöffnung. Wer ohne klar nachweisbare Bedrohung Ausnahmen fordert, muss sich dem Vorwurf stellen, reine Marktabschottung zu betreiben. Genau das moniert der BGH: Für Einschränkungen der Warenverkehrsfreiheit braucht es messbare Fakten – keine bloßen Befürchtungen.
Der Fall zeigt damit eine zentrale Herausforderung der heutigen Gesundheitspolitik: Wie schafft man es, den lokalen Gesundheitsdienstleister zu schützen, ohne dabei europäische Grundfreiheiten auszuhebeln? Und wie viel Schutz braucht der Patient – oder will er einfach den besten Preis?
Solange diese Fragen nicht geklärt sind, wird jede Gerichtsentscheidung in diesem Feld mehr sein als nur ein Urteil – sie ist ein Signal für die Richtung, in die sich die Versorgung in Deutschland bewegt.
Koalitionsvertrag unterschrieben – Ressorts stehen fest
Koalitionsvertrag unterschrieben - Ressorts stehen fest
Rund 10 Wochen nach der Bundestagswahl steht die neue Bundesregierung: CDU, CSU und SPD haben sich auf eine Koalition geeinigt. Der Koalitionsvertrag wurde in Berlin unterzeichnet. Es ist die fünfte große Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik.
06.05.2025
Rund 10 Wochen nach der Bundestagswahl steht die neue Bundesregierung: CDU, CSU und SPD haben sich auf eine Koalition geeinigt. Der Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ wurde in Berlin unterzeichnet. Es ist die fünfte große Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik.
Zentrale Punkte des Koalitionsvertrags (144 Seiten):
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9 Seiten widmen sich Gesundheit und Pflege.
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Geplant sind strukturelle Reformen im Gesundheitswesen.
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Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen stabilisiert werden.
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Patienten sollen schneller Arzttermine erhalten.
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Viele Details sind noch offen und sollen in Kommissionen geklärt werden.
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Sämtliche Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
Besetzung der Schlüsselressorts:
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Kanzler: Friedrich Merz (CDU) wird heute im Bundestag gewählt.
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Finanzminister & Vizekanzler: Lars Klingbeil (SPD), bislang SPD-Chef, künftig zweite Machtfigur der Regierung. Ohne seine Zustimmung dürfte kein größeres Projekt umgesetzt werden.
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Gesundheitsministerin: Nina Warken (CDU), Bundestagsabgeordnete, übernimmt das Bundesgesundheitsministerium. Die offizielle Übergabe vom bisherigen Amtsinhaber Karl Lauterbach (SPD) erfolgt ebenfalls heute.
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Arbeits- und Sozialministerin: Bärbel Bas (SPD), ehemalige Bundestagspräsidentin, übernimmt dieses Ressort. Sie wird auch Berührungspunkte mit Gesundheitsthemen wie Fachkräftemangel oder Arbeitszeitregelungen haben.
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Justiz- und Verbraucherschutzministerin: Stefanie Hubig (SPD), zuvor Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz, war bereits 2014 Staatssekretärin im Justizministerium.
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Bildung und Familie: Karin Prien (CDU), seit 2017 Bildungsministerin in Schleswig-Holstein, übernimmt das neue Ressort.
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Forschung, Technologie und Raumfahrt: Dorothee Bär (CSU), Bundestagsmitglied seit 2002, wird das neue Ministerium leiten.
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Digitalministerium: Karsten Wildberger (parteilos), ehemaliger Vorstandschef von Ceconomy und Media-Saturn, wird Digitalminister. Er bringt umfangreiche Erfahrung aus der Wirtschaft mit, aber keine aus der Politik. Struktur und Standort des neuen Hauses sind noch ungeklärt.
Gesundheitspolitische Schnittstellen:
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Arbeits-, Justiz-, Bildungs- und Familienressort werden künftig stärker mit Gesundheitsfragen verknüpft.
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Besonders relevant sind Fragen wie Pflegeausbildung, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf oder der Umgang mit Gewalt gegen medizinisches Personal.
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Noch offen ist, wie künftig Hochschulmedizin und medizinische Forschung zwischen Bildungs- und Forschungsministerium aufgeteilt werden – hier droht zusätzliche Komplexität.
Finanzielle Rahmenbedingungen:
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Viele Vorhaben, insbesondere in der Sozialpolitik, hängen von der finanziellen Lage ab.
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Die Debatte um die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln ist weiterhin ungelöst – Kassen und Gesundheitsakteure fordern dies seit Jahren.
Neue Regeln für Arztbesuche: Hausarzt soll künftig erste Anlaufstelle werden
Neue Regeln für Arztbesuche: Hausarzt soll künftig erste Anlaufstelle werden
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems mit dem Ziel, die Zahl der Arztbesuche in Deutschland deutlich zu verringern. Der Kern der neuen Strategie: Eine verbindliche Steuerung der Patienten über ein sogenanntes Primärarztsystem, bei dem der Hausarzt als erste Anlaufstelle fungieren soll.
05.05.2025
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems mit dem Ziel, die Zahl der Arztbesuche in Deutschland deutlich zu verringern. Der Kern der neuen Strategie: Eine verbindliche Steuerung der Patienten über ein sogenanntes Primärarztsystem, bei dem der Hausarzt als erste Anlaufstelle fungieren soll.
Geplante Änderungen im Überblick:
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Hausarztpflicht: Patienten sollen künftig grundsätzlich zuerst den Hausarzt aufsuchen, der dann entscheidet, ob eine Überweisung zum Facharzt nötig ist.
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Ausnahmen: Direktzugang bleibt möglich für Augenärzte und Gynäkologen.
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Praxisbindung: Patienten sollen sich verpflichtend für mindestens 12 Monate an eine Hausarztpraxis binden.
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Koordination durch Hausarzt: Dieser übernimmt sowohl die Erstversorgung als auch die Organisation weiterer Behandlungsschritte.
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Sonderregelungen: Bei Patienten mit chronischen Erkrankungen, die kontinuierliche fachärztliche Betreuung benötigen, kann die Koordination durch den Facharzt erfolgen.
Unterstützung von der Bundesärztekammer:
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Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne ausdrücklich.
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Präsident Klaus Reinhardt betont die Notwendigkeit tiefgreifender Strukturreformen im Gesundheitswesen.
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Gefordert wird ein strukturierter Zugang zu medizinischen Leistungen, klare Behandlungswege und mehr Zusammenarbeit zwischen Sektoren und Berufsgruppen.
Kritik vom Spitzenverband der Fachärzte:
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Vorsitzender Dirk Heinrich unterstützt zwar die Entlastung der Facharztpraxen von unnötigen Besuchen, warnt aber vor "einfachen Lösungen".
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Er sieht in einer generellen Hausarztpflicht ein Problem: Die Hausarztkapazitäten seien bereits jetzt überlastet.
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Neben dem Direktzugang zu Augen- und Frauenärzten fordert er weitere Ausnahmen, etwa für chronisch Kranke, die regelmäßig fachärztlich behandelt werden müssen.
Hintergrund: Deutschland ist Europameister bei Arztbesuchen
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Laut OECD-Statistik liegt Deutschland mit 9,6 Arztbesuchen pro Person und Jahr weit über dem europäischen Durchschnitt.
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Zum Vergleich:
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Österreich: 6,5
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Frankreich: 5,5
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Finnland: 4,1
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Dänemark: 3,8
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Portugal: 3,5
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Schweden: 2,3
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Der Grund: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern können gesetzlich Versicherte in Deutschland frei entscheiden, zu welchem Arzt sie wann gehen – und das beliebig oft.
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Die geplante Reform soll diesem unkoordinierten System ein Ende setzen und zu einer effizienteren, zielgerichteten medizinischen Versorgung führen.
Kampf gegen Abrechnungsbetrug: Neue Prüfstellen und schärfere Kontrollen
Kampf gegen Abrechnungsbetrug: Neue Prüfstellen und schärfere Kontrollen
Gesetzliche Kassen und Verbände verstärken Maßnahmen gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen.
31.03.2025
Um jährliche Schäden in Milliardenhöhe durch Abrechnungsbetrug und Korruption zu bekämpfen, richten die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen neue Prüfstellen ein, fordern besseren Schutz für Hinweisgeber, eine Betrugspräventionsdatenbank und eine umfassende Dunkelfeldstudie.
Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:
- Jährliche Schäden in Millionenhöhe: Abrechnungsbetrug und Korruption verursachen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung massive finanzielle Verluste.
- Gründung von Prüfstellen: Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen, ihre Verbände sowie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) schaffen „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen".
- Rechtsgrundlage: Die Maßnahmen basieren auf § 197a SGB V und § 47a SGB XI.
- Aufgaben der Prüfstellen:
- Untersuchung von Unregelmäßigkeiten und rechtswidriger Nutzung von Finanzmitteln.
- Annahme von Hinweisen von Privatpersonen und Institutionen.
- Zusammenarbeit mit Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), Strafverfolgungsbehörden und Heilberufskammern.
- Tätigkeitsberichte: Alle 2 Jahre erfolgt ein Bericht über die Ergebnisse der Prüfstellen, der dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegt wird.
Forderungen des GKV-SV
- Besserer Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower")
- Das Hinweisgeberschutzgesetz soll ausgeweitet werden, da über 90 % der Meldungen keine Vermögensstraftat oder Ordnungswidrigkeit betreffen, sondern sozialrechtliche Verstöße.
- Erhebliche Fehlverhaltensfälle sollten erfasst werden, wenn ihre Aufdeckung dem öffentlichen Interesse dient.
- Betrugspräventionsdatenbank
- Notwendig zur Verhinderung von organisiertem Abrechnungsbetrug.
- Klare gesetzliche Regelung erforderlich, damit personenbezogene Daten zur Bekämpfung von Betrug in Datenbanken erfasst werden dürfen.
- Typische Betrugsmethoden laut BKA:
- Wiederholte Neugründung und Schließung von Pflegediensten mit denselben Patienten und Mitarbeitern.
- Vernetzung von Pflegediensten zwecks Austausch von Personal und Patienten.
- Einsatz gefälschter Fortbildungszertifikate für unqualifiziertes Personal.
- Kriminologische Dunkelfeldstudie
- Internationale Studien schätzen, dass 5-10 % der Gesundheitsausgaben durch Abrechnungsbetrug verloren gehen.
- In Deutschland entspräche das einem Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe.
- Die Bundesregierung sollte eine detaillierte Studie in Auftrag geben, um diese Dunkelziffer zu ermitteln.
Durch diese Maßnahmen soll Fehlverhalten systematisch aufgedeckt und künftig wirksamer verhindert werden.
Gesundheitspolitik im Wandel: Union und SPD präsentieren Reformpläne
Gesundheitspolitik im Wandel: Union und SPD präsentieren Reformpläne
Die aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD haben zu weitreichenden Plänen für Reformen im Gesundheitswesen geführt. Die wichtigsten vorgesehenen Änderungen umfassen:
26.03.2025
Die aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD haben zu weitreichenden Plänen für Reformen im Gesundheitswesen geführt.
Die wichtigsten vorgesehenen Änderungen umfassen:
Einführung eines Primärarztsystems
- Die neue Bundesregierung plant, ein verbindliches Primärarztsystem einzuführen. Dies bedeutet, dass Patienten in der Regel zunächst einen Hausarzt konsultieren müssen, bevor sie einen Facharzt aufsuchen können.
- Ausnahmen gelten für:
- Augenärzte
- Gynäkologen
- Durch diese Maßnahme soll eine bessere Steuerung der Patientenströme erreicht und die Überlastung von Facharztpraxen verringert werden. Kritiker befürchten jedoch eine längere Wartezeit auf fachärztliche Behandlungen, während Befürworter eine effizientere Versorgung durch gezieltere Überweisungen sehen.
- 📌 Ziel:
- Vermeidung unnötiger Facharztbesuche
- Entlastung von Facharztpraxen
- Verbesserung der Versorgungssteuerung
Anpassung des Honorarsystems
- Ein weiteres zentrales Vorhaben betrifft die Vergütung von Ärzten. Bisher erfolgt die Abrechnung über ein quartalsbezogenes Punktesystem, das insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzten Budgets führt.
- Geplante Änderungen:
- Einführung einer Jahrespauschale für bestimmte Patientengruppen
- Flexibilisierung des Quartalsbezugs, um mehr Neupatienten aufnehmen zu können
- Verhinderung von unnötigen, wirtschaftlich motivierten Arztbesuchen
- Dieses Modell soll verhindern, dass Ärzte aufgrund des Budgets Patienten ablehnen oder Quartalsbesuche „künstlich" verteilen, um ihr Einkommen zu optimieren.
- 📌 Ziel:
- Gerechtere Verteilung ärztlicher Honorare
- Bessere Terminvergabe für Neupatienten
- Reduktion unnötiger Arztbesuche
Facharztvergütung und Budgetierung
- Entbudgetierung der Facharztvergütung in unterversorgten Gebieten, um Anreize für Ärzte zu schaffen, sich dort niederzulassen.
- Regionale Steuerung der Vergütung:
- In Regionen mit drohender oder bestehender Unterversorgung sollen Zuschläge gezahlt werden.
- In überversorgten Gebieten können Abschläge vorgesehen sein, um eine ausgewogenere Verteilung der Ärzte zu fördern.
- Fachärzte sollen durch diese Maßnahmen eine angemessenere Vergütung erhalten, insbesondere in Regionen mit erhöhtem Versorgungsbedarf.
- 📌 Ziel:
- Stärkung der fachärztlichen Versorgung, insbesondere in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Regulierung von Investoren
- Die neue unionsgeführte Bundesregierung plant ein iMVZ-Regulierungsgesetz, um Investoren aus dem Markt der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu drängen.
- Das Vorhaben wurde bereits in der vorherigen Legislaturperiode vorbereitet, jedoch ist unklar, inwieweit auf bestehende Konzepte zurückgegriffen wird.
- Reaktion der Betreiber:
- Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) signalisiert Gesprächsbereitschaft für eine offene, evidenzbasierte Diskussion.
- BBMV-Vorsitzende Sibylle Stauch-Eckmann fordert mehr Transparenz bei Eigentumsverhältnissen und eine Stärkung der ärztlichen Leitung.
- Sie plädiert für Reformen, die die Versorgungsteilnahme von MVZ sichern, ohne den notwendigen Investitionsfluss in den Gesundheitssektor zu gefährden.
- Herausforderung: Ärztemangel
- Über 30 % der niedergelassenen Ärzte sind über 60 Jahre alt, viele Praxen finden keinen Nachfolger.
- Eine Reform der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für MVZ sollte keine einseitige Benachteiligung bestimmter Träger bewirken.
- Rolle von MVZ mit Kapitalbeteiligung
- Neben MVZ in ärztlicher Eigentümerschaft leisten auch MVZ mit Kapitalgesellschaften einen wichtigen Beitrag:
- Bereitstellung dringend benötigter Investitionen in moderne Infrastruktur
- Förderung der Digitalisierung
- Entlastung von Ärzten bei administrativen Aufgaben
- Neben MVZ in ärztlicher Eigentümerschaft leisten auch MVZ mit Kapitalgesellschaften einen wichtigen Beitrag:
👉 Die geplante Regulierung von Investoren in MVZ sorgt für Diskussionen. Während die Politik Marktregulierungen anstrebt, betonen Betreiber die Vorteile von Investitionen durch Kapitalgesellschaften. Die Reform muss Lösungen für den Ärztemangel bieten, ohne die Versorgung zu gefährden.
Sektorenübergreifende Versorgung
- Weiterentwicklung der Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups)
- 📌 Ziel:
- Effizientere Patientenversorgung durch eine bessere Verzahnung der Vergütungssysteme zwischen ambulanter und stationärer Behandlung.
- Hybrid-DRGs sollen sektorenübergreifend eine einheitliche Vergütung für bestimmte Behandlungen ermöglichen.
- Fokus auf eine verbesserte Patientensteuerung, um Doppeluntersuchungen und ineffiziente Behandlungsabläufe zu vermeiden.
Reform der Notfallversorgung und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
- Die Regierung plant eine umfassende Neuregelung der Notfallversorgung und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
- Wichtige Maßnahmen:
- Sozialversicherungsfreiheit für Bereitschaftsärzte: Innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Regierung soll gesetzlich geregelt werden, dass Ärzte, die im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst tätig sind, sozialversicherungsfrei gestellt werden.
- Neuordnung der Notfallversorgung: Ein integriertes Konzept soll die Zusammenarbeit zwischen ambulanten Notfalldiensten, Rettungsdiensten und Krankenhäusern verbessern.
- Gesetzesreform für den Rettungsdienst: Eine klare Aufgabenverteilung und neue Finanzierungsmodelle sind vorgesehen, um eine effiziente und schnelle Notfallversorgung sicherzustellen.
- 📌 Ziel:
- Entlastung von Notaufnahmen
- Effizientere Nutzung von Rettungsressourcen
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Notfall- und Bereitschaftsärzte
Stärkung der Apotheken
- Die Apotheken sollen eine größere Rolle im Gesundheitswesen übernehmen. Die Bundesregierung plant, sie als erste Anlaufstelle für die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln.
- Geplante Maßnahmen:
- Wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten
- Einführung neuer Präventionsleistungen in Apotheken (z. B. Gesundheitschecks, Beratung zu Impfungen)
- Stärkung der pharmazeutischen Dienstleistungen, damit Apotheken stärker in die Versorgung chronisch Kranker eingebunden werden
- Damit soll dem zunehmenden Apothekensterben entgegengewirkt und die wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln langfristig gesichert werden.
- 📌 Ziel:
- Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
- Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen
- Verbesserung der Patientenversorgung durch niedrigschwellige Angebote
Die geplanten Reformen im Gesundheitswesen sind tiefgreifend und könnten die Versorgung in Deutschland nachhaltig verändern. Es bleibt abzuwarten, welche der Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden und wie sie sich in der Praxis auswirken.
Pflegeversicherung mit Milliarden-Defizit: Finanzlage bleibt angespannt
Pflegeversicherung mit Milliarden-Defizit: Finanzlage bleibt angespannt
Finanzielle Schieflage verschärft sich: Liquiditätsreserve schmilzt, Kassen fordern Unterstützung vom Bund
20.03.2025
Die soziale Pflegeversicherung steckt in einer finanziellen Krise - mit einem Defizit von 1,54 Mrd. € im Jahr 2024 und einer weiter sinkenden Liquiditätsreserve droht ohne staatliche Hilfe eine ernsthafte Versorgungslücke.
Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:
- Die soziale Pflegeversicherung verzeichnete 2024 ein Defizit von 1,54 Mrd. €.
- Für 2025 wird ein weiteres Minus von etwa 500 Mio. € erwartet, so der GKV-Spitzenverband.
- Die Liquiditätsreserve des Pflege-Ausgleichsfonds sank von 1,8 Mrd. € Anfang 2024 auf rund 1 Mrd. € Ende des Jahres.
- Laut GKV-Spitzenverband droht mehreren Pflegekassen im Jahresverlauf ein Liquiditätsengpass.
- Die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) hat bereits Finanzhilfe beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragt.
- Trotz der angespannten Lage seien Leistungen für Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen aktuell nicht gefährdet.
- Der GKV-Spitzenverband fordert vom Bund eine Rückzahlung von Corona-bedingten Ausgaben sowie eine dauerhafte Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.
- Ohne zusätzliche Finanzmittel könnte der Pflege-Ausgleichsfonds in wenigen Monaten erschöpft sein, was weitere Notmaßnahmen erforderlich machen würde.