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Landarztquote in Sachsen: Harte Sanktionen bei Verstößen gegen Vorgaben
Landarztquote in Sachsen: Harte Sanktionen bei Verstößen gegen Vorgaben
Ein aktueller Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung sieht eine Strafe von 250.000 € vor, wenn gegen bestimmte Vorgaben der Landarztquote verstoßen wird.
27.09.2021
Ein aktueller Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung, der jetzt vom Wissenschafts- und Gesundheitsausschuss des sächsischen Landtags mehrheitlich angenommen wurde, sieht eine Strafe von 250.000 € vor, wenn gegen bestimmte Vorgaben der Landarztquote verstoßen wird.
- Zum Hintergrund: Der Gesetzentwurf war 06/2021 in den Landtag eingebracht worden. Er sieht vor, dass bis zu 50 Medizinstudienplätze nach der Landarztquote vergeben werden können. Die sächsische Regierung rechnet in den Jahren 2021 - 2024 mit jährlichen Kosten von jeweils rund 110.000 € für die Umsetzung der Landarztquote.
- In Sachsen müssen sich Bewerber für ein Medizinstudium aufgrund der Landarztquote verpflichten, nach dem Studium unverzüglich die Facharztausbildung für Allgemeinmedizin zu absolvieren. Nach der Facharztausbildung soll die vertragsärztliche Tätigkeit ebenfalls unverzüglich aufgenommen werden.
- Mindestens 10 Jahre müssen die Bewerber als Hausarzt in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten auf den Land ärztlich tätig sein.
- Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, wird die Vertragsstrafe von 250.000 € fällig.
- Der Vertragsstrafe liegt die Annahme zugrunde, dass die Kosten eines Medizinstudiums bei rund 200.000 € liegen, dazu kommt ein „angemessener Strafaufschlag".
Abschluss der Honorarverhandlungen des Erweiterten Bewertungsausschusses für das Jahr 2022
Abschluss der Honorarverhandlungen des Erweiterten Bewertungsausschusses für das Jahr 2022
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Honorarverhandlungen für das Jahr 2022 abgeschlossen. Der Orientierungswert steigt um 1,275 % an. In der Interpretation der Honoraranhebungen sind sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärzte Bundesvereinigung uneinig.
17.09.2021
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Honorarverhandlungen für das Jahr 2022 abgeschlossen. Der Orientierungswert steigt um 1,275 % an. In der Interpretation der Honoraranhebungen sind sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärzte Bundesvereinigung (KBV) uneinig.
- Der Orientierungswert wird im Jahr 2022 um 1,275% - von 11,1244 ct auf 11,2662 ct - ansteigen.
- Der GKV-Spitzenverband interpretiert den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses bzgl. einer Honoraranhebung mit 1,2 Mrd. €.
- Die KBV interpretiert den Beschluss bzgl. der Honoraranhebung mit 600 Mio. €.
- Die Unterschiede der Interpretation entstehen vor allem durch unterschiedliche Interpretationen der Mengeneffekte der Morbidität, Demographie und Steigerungen der extrabudgetären Leistungen.
- Darüber hinaus ist ebenfalls der Beschluss zur Umsetzung eines allgemeinen Honorarzuschlages in Praxen für gestiegene Hygienekosten über 98 Mio. € gefallen.
- Der Beschluss soll am 01.01.2022 in Kraft treten.
- Die genauen Beschlusstexte sind noch nicht veröffentlicht und werden zurzeit ausgearbeitet.
Berlin: KV gründet eigene Hausarztpraxen
Berlin: KV gründet eigene Hausarztpraxen
Die erste KV-Hausarztpraxis könnte bereits im 2. Halbjahr 2022 an den Start gehen.
13.09.2021
Nachdem bisherige Anstrengungen, Hauärzte in unterversorgte Stadtteile Berlins zu bringen, nicht gefruchtet haben, plant die Kassenärztliche Vereinigung Berlin nun eigene Praxen.
- Darüber hinaus sind auch Förderungen von Niederlassungen und Studenten auf der Agenda, um dem Hausarztmangel entgegenzuwirken.
- Konkret sind die aktuell von der Vertreterversammlung beschlossenen Maßnahmen für Planungsbereiche vorgesehen, die einen Versorgungsgrad unter 90 % haben - derzeit Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick. In den nächsten 3 - 4 Jahren könnten zusätzlich die Bezirke Spandau und Reinickendorf im Berliner Westen- und Nordwesten auf der "roten Liste" stehen.
- Ebenso geht die KV davon aus, dass entsprechende Sicherstellungsmaßnahmen in einigen Jahren „generell" auch für Fachärzte am Stadtrand nötig werden könnten.
- Hintergrund ist das neue Kapitel 4 des Sicherstellungsstatuts, das zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung u. a. folgende Fördermaßnahmen vorsieht: Die Neuniederlassung oder Übernahme einer Hausarztpraxis wird mit bis zu 60.000 € unterstützt. Bei der Gründung von Zweigpraxen unterstützt die KV mit 40.000 €, ebenso bei der Anstellung von Ärzten: Hier können bis zu 30.000 € für zusätzliche Investitionen beantragt werden. Zudem will die KV jährlich 5 Medizinstudenten ab dem 6. Semester mit 500 € pro Monat 3 Jahre lang fördern. Nicht gefördert werden ermächtigte Ärzte und Praxen/Berufsausübungsgemeinschaften mit mehr als 3 zugelassenen oder angestellten Ärzten.
- 1,4 Mio. € pro Jahr sind für verschiedene Maßnahmen geplant, was von KV und Kassen paritätisch finanziert wird. Mit dem Geld soll unter anderem eine GmbH als KV-Eigeneinrichtung finanziert werden. Ihre Aufgabe wird ab 2022 die Gründung von KV-Praxen sein, in denen Hausärzte angestellt werden.
- Ziel: Die Ärzte sollen Lust auf eine Niederlassung bekommen und am Ende die Praxis übernehmen.
- Die erste KV-Hausarztpraxis könnte bereits im 2. Halbjahr 2022 an den Start gehen.
GKV-Bundeszuschuss: Spahn plant Festlegung erst nach der Wahl
GKV-Bundeszuschuss: Spahn plant Festlegung erst nach der Wahl
Erst Mitte Oktober, sprich nach den Bundestagswahlen, soll der Steuerzuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt werden. Derweil warnt die GKV vor einem Finanzloch 2022 von rund 7 Mrd. €.
10.09.2021
Erst Mitte Oktober, sprich nach den Bundestagswahlen, soll der Steuerzuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt werden. Derweil warnt die GKV vor einem Finanzloch 2022 von rund 7 Mrd. €.
- Zum Hintergrund: 05/2021 war der GKV-Steuerzuschuss bereits um 7 Mrd. € auf 21,5 Mrd. € angehoben worden, wobei die GKV ihren Finanzbedarf deutlich höher beziffert.
- Mitte Oktober gibt der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) seine aktuelle Prognose ab, wie sich die Einnahmen von Kassen und Gesundheitsfonds sowie die Ausgaben der Kassen im Folgejahr entwickeln werden.
- Für den GKV-Spitzenverband stellt diese Terminierung einen Bruch bisheriger politischer Zusagen dar - die GKV bleibt hinsichtlich der Planung des kommenden Jahres im Ungewissen.
- Immerhin hatte Spahn zugesagt, den Zusatzbeitragssatz bei 1,3 % stabil zu halten und die dafür nötigen Steuermittel in Aussicht gestellt, um die Sozialgarantie der Regierung zu halten, wonach die Summe der Beiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungen 40 % vom Brutto nicht überschreiten solle. Derzeit liegt sie bei 39,5 %.
Statistisches Bundesamt: 2020 über 5 Mio. Beschäftigte im Gesundheitswesen
Statistisches Bundesamt: 2020 über 5 Mio. Beschäftigte im Gesundheitswesen
Laut des "Mikrozensus 2020" des Statistischen Bundesamts waren 2020 52 % der im Gesundheitswesen Beschäftigen Frauen. Der Mikrozensus ist eine Stichprobe, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung befragt wird.
09.09.2021
Laut des "Mikrozensus 2020" des Statistischen Bundesamts waren 2020 52 % der im Gesundheitswesen Beschäftigen Frauen. Der Mikrozensus ist eine Stichprobe, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung befragt wird. Als Erwerbstätige gelten hierbei alle Bürger ab 15 Jahren, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde bezahlt gearbeitet haben.
- 2020 haben 43 % aller Erwerbstätigen in der für das Gemeinwesen wichtigen "kritischen Infrastruktur" gearbeitet.
- Unter kritischer Infrastruktur werden Arbeitsplätze verstanden, deren Beeinträchtigung/Ausfall zu Versorgungsengpässen, Störungen der öffentlichen Sicherheit etc. führen kann.
- Die kritische Infrastruktur umfasst die Bereiche Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport, Verkehr und Logistik, Gesundheit, Wasser und Entsorgung, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung, Medien sowie Reparatur und Instandhaltung derselben.
- Laut den aktuellen Zahlen waren 2020 17,9 Mio. von insgesamt knapp 41,6 Mio. in Deutschland arbeitenden Menschen ab 15 Jahren in diesen Bereichen tätig.
- Mit 5,6 Mio. war der größte Anteil im Gesundheitswesen tätig.
- Bei den Beschäftigten in diesen Bereichen ist außerdem der Frauenanteil höher als in anderen Wirtschaftszweigen, was vor allem auf den Gesundheitssektor (mit 52 % Frauenanteil) zurückzuführen ist.
- In anderen Wirtschaftsbereichen liegt der Frauenanteil bei 43 %.
Ärzte zieht es weiterhin in die Schweiz
Ärzte zieht es weiterhin in die Schweiz
Laut einer Medizinerstatistik des Schweizer Berufsverbands der Ärzte steigt der Anteil der Ärzte mit einer Berufsqualifikation, die außerhalb der Schweiz erworben wurde, auch im Jahr 2020 weiter an. Der Trend der vergangenen Jahre setzt sich damit trotz der Corona-Pandemie fort.
08.09.2021
Laut einer Medizinerstatistik des Schweizer Berufsverbands der Ärzte (FMH) steigt der Anteil der Ärzte mit einer Berufsqualifikation, die außerhalb der Schweiz erworben wurde, auch im Jahr 2020 weiter an. Der Trend der vergangenen Jahre setzt sich damit trotz der Corona-Pandemie fort.
- Im Jahr 2020 waren in der Schweiz 38.502 Ärztinnen und Ärzte berufstätig: 16.908 Frauen und 21.594 Männer.
- Der Zuwachs gegenüber 2019 betrug insgesamt 620 Ärzte.
- Mit 14.386 Ärzten stieg der Anteil der Ärzte, die ihre Berufsqualifikationen außerhalb der Schweiz erworben haben um 1,1 % von 36,3 % auf 37,4 % an.
- Hauptberuflich waren 20.301 Ärztinnen und Ärzte im Praxissektor tätig, 17.610 Ärztinnen und Ärzte im Spitalssektor.
- Der Frauenanteil ist im Spitalsektor mit 47 % höher als im Praxissektor mit 41 %.
- Das Durchschnittsalter der Ärztinnen liegt bei 46,4 Jahren, das Durchschnittsalter der Ärzte bei 52,7 Jahren. Insgesamt lag das Durchschnittsalter bei 50,0 Jahren.
- Im Spitalsektor ist die Ärzteschaft durchschnittlich 10 Jahre älter als im Spitalsektor: 52,8 Jahre im Vergleich zu 44,1 Jahren. Zurückzuführen ist der Altersunterschied in den Sektoren hauptsächlich auf die Assistenzärztinnen und Assistenzärzte.
- Im Praxissektor beträgt der Anteil der Ärzteschaft aus dem Ausland 34,5 %. Im Spitalsektor beträgt er 40,5 %.
- Der Großteil der ausländischen ärztlichen Fachkräfte stammt aus Deutschland mit 52,6 %, gefolgt von Italien mit 9,1 %, Frankreich mit 7,1 % und Österreich mit 6,0 %.
- Hervorzuheben ist, dass sich der Zuwachs der ärztlichen Fachkräfte im Versorgungsalltag kaum bemerkbar macht. Das Vollzeitäquivalent stieg von 33.486 (2019) auf 33.496 (2020) an. Ein Vollzeitäquivalent entspricht rund 55 Wochenstunden.