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GOÄ: Fertigstellung nach Ostern?

GOÄ: Fertigstellung nach Ostern?

Inhaltlich befindet sich die GOÄ laut Bundesärztekammerpräsident Reinhardt bei den Preisbestimmungen inzwischen auf der Zielgeraden.

01.04.2022

Laut aktuellen Informationen geht Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt davon aus, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Kürze fertig gestellt sein wird.

  • In KW 14 soll es hierzu eine voraussichtlich abschließende Sitzung geben, um die letzten Detailfragen final zu besprechen.
  • Inhaltlich befinde sich die GOÄ bei den Preisbestimmungen inzwischen auf der Zielgeraden.
  • Die neue GOÄ soll u. a. die sprechende Medizin bzgl. der Abrechnung berücksichtigen.
  • Weiterer Fortgang: Nach Ostern soll der finale Wurf an Bundesgesundheitsminister Lauterbach gehen.

Apothekenzahl erneut gesunken!

Apothekenzahl erneut gesunken!

Zum 31.12.2021 ist die Zahl der Offizin-Apotheken erneut gesunken und beträgt aktuell 18.461 (292 Betriebsstätten weniger als Ende 2020).

23.03.2022

Zum 31.12.2021 ist die Zahl der Offizin-Apotheken erneut gesunken und beträgt aktuell 18.461 (292 Betriebsstätten weniger als Ende 2020), so die aktuellen Erhebungen der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die auf den Meldungen der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen.

  • Die Anzahl an Apotheken hat damit seit einigen Jahren die in Apothekerkreisen "magische Grenze" von 20.000 Apotheken unterschritten.
  • Deutschland liegt zum Stand 31.12.2021 mit 22 Apotheken auf 100.000 Einwohner unterhalb des EU-Durchschnitts (32 Apotheken).
  • Noch stärker ist die Zahl der selbstständigen Apotheker zurückgegangen: Sie fiel um 392 und damit um 2,8 % auf nur noch 13.718. 
    • Da selbstständige Apotheker neben einer Hauptapotheke bis zu 3 Filial-Apotheken unterhalten dürfen, ist die Zahl der Inhaber immer kleiner als die der Betriebsstätten. Dass die Zahl der Offizin-Apotheker aber so stark zurückgeht, ist für ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening eine beunruhigende Entwicklung.
    • Immer stärker werden auch in der Apothekenbranche die Personalprobleme. Häufig kann kein Nachfolger zur Übernahme des Betriebes gefunden werden. Dass ein Teil der aufgegebenen Hauptapotheken als Filialen von anderen Apothekern weitergeführt werde, sei in dieser Hinsicht laut Overwiening nur ein schwacher Trost.

GKV-Finanzen: Was bringt das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz?

GKV-Finanzen: Was bringt das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz?

Nach dem 2011 in Kraft getretenen GKV-Finanzierungsgesetz zielt der nun Entwurf für ein neues GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) auf ein Maßnahmenpaket zur Schließung der 2023 drohenden GKV-Finanzierungslücke von rund 17 Mrd. € ab.

18.03.2022

Nach dem 2011 in Kraft getretenen GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) zielt der nun Entwurf für ein neues GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) auf ein Maßnahmenpaket zur Schließung der 2023 drohenden GKV-Finanzierungslücke von rund 17 Mrd. € ab.

  • Laut BMG liege momentan noch kein offizieller Gesetzentwurf vor.
  • Erste Details, die in den Medien bereits durchsickern:
    • Das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung soll u. a. bei den Arzneimittelausgaben ansetzen.
    • So soll in den Apotheken der Kassenabschlag von derzeit 1,77 € auf 2 € erhöht werden - temporär für 2 Jahre.
    • Außerdem soll das Gesetz weitere diverse Einsparungen im Arzneimittelbereich bringen.
    • Seit 2015 liegt der Apothekenabschlag bei 1,77 € für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
    • Die Erhöhung brächte laut „Deutscher Apothekerzeitung" 170 Mio. € Einsparungen, wobei „das Bundeskanzleramt die Vorlage bereits gestoppt" habe.
  • Zum Hintergrund: Bzgl. des GKV-Defizits plant das BMG den Bundeszuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen 2023 nochmals um 5 Mrd. € auf dann 19,5 Mrd. € zu erhöhen. Jedoch sollte darüber hinaus an verschiedenen Stellschrauben gedreht werden, im Sinne einer Senkung der Ausgaben.

GOÄ-Novelle: Finalisierung 04/2022?

GOÄ-Novelle: Finalisierung 04/2022?

Anfang April planen die Bundesärztekammer und der Verband der privaten Krankenversicherung in einem Spitzengespräch eine endgültige Fassung der überarbeiteten Gebührenordnung für Ärzte auf den Weg zu bringen.

14.03.2022

Anfang April planen die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) in einem Spitzengespräch eine endgültige Fassung der überarbeiteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf den Weg zu bringen.

  • Die novellierte Fassung soll als nächsten Schritt an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übergeben werden.

Zum Hintergrund:
  • Die GOÄ ist eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung.
  • Eine Reform der GOÄ kann nur durch die Bundesregierung im Rahmen eines förmlichen Verordnungsverfahrens erfolgen.

Gründe für eine Novellierung:
  • Die bisher gültige GOÄ stammt aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 nur teilnovelliert.
  • Diese veraltete Version bildet daher weder die Dynamik des heutigen ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung ab.
  • Die Neufassung soll nun den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und das gesamte ärztliche Leistungsgeschehen abbilden.
  • Ein Schwerpunkt des Entwurfes ist u. a. die Förderung der sprechenden und zuwendungsorientierten Medizin.
  • Ebenso ist eine Vielzahl moderner medizinischer Leistungen in der derzeitigen GOÄ nicht abgebildet. Das bedeutet für die Ärzte, dass sie solche Leistungen umständlich analog veralteter Leistungen abrechnen müssen. Das wiederum führt oftmals zu Abrechnungsstreitigkeiten.
  • Die Bewertungen in der aktuellen Neufassung beruhen erstmals auf einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation, die eine aufwandsgerechte Abrechnung gewährleisten soll.

2021: Laut GKV-Bericht Ausgaben für Hilfsmittel i. H. v. 9,8 Mrd. €

2021: Laut GKV-Bericht Ausgaben für Hilfsmittel i. H. v. 9,8 Mrd. €

2021 haben die gesetzlichen Krankenkassen rund 9,8 Mrd. € für Pflege- und andere Hilfsmittel ausgegeben, so der aktuelle 5. Fortschreibungsbericht der GKV. Im Jahr zuvor waren es 9,25 Mrd. €.

04.03.2022

2021 haben die gesetzlichen Krankenkassen rund 9,8 Mrd. € für Pflege- und andere Hilfsmittel ausgegeben, so der aktuelle 5. Fortschreibungsbericht der GKV. Im Jahr zuvor waren es 9,25 Mrd. €.

  • Laut GKV-Spitzenverband umfasst das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis derzeit gut 37.000 Hilfsprodukte aus insgesamt 41 Produktgruppen.
  • Im Berichtszeitraum 01.03.2021 - 28.02.2022 wurden mehr als 2.300 Pflege- und Hilfsmittel neu in das Verzeichnis aufgenommen - darunter einige digitale Neuerungen bspw. in der Diabetesversorgung zur automatischen Insulindosierung.

Den aktuellen GKV-Bericht finden Sie hier.

GKV-Defizit: Bundesgesundheitsminister geht von Beitragssteigerung aus

GKV-Defizit: Bundesgesundheitsminister geht von Beitragssteigerung aus

Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach könnten im nächsten Jahr steigende GKV-Beiträge auf die Versicherten zukommen.

08.03.2022

Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach könnten im nächsten Jahr steigende GKV-Beiträge auf die Versicherten zukommen.

  • Konkret gehen die gesetzlichen Krankenkassen für 2023 von einem Defizit von 17 Mrd. € aus.
  • Da sich nur ein Teil des Defizits durch Steuergelder abmildern lasse, sei mit höheren Zusatzbeiträgen der Krankenkassen zu rechnen, so Lauterbach.
  • Generell soll laut dem Gesundheitsminister die Devise sein, die Last auf mehreren Schultern zu verteilen, indem Effizienzreserven genutzt werden, die Rücklagen der Krankenkassen angepasst werden sowie der Steuerzuschuss erhöht wird.
  • Diesbezüglich solle schon bald ein entsprechendes Finanzierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung verabschiedet werden.
  • Zum Hintergrund: Der allgemeine Beitragssatz beträgt aktuell 14,6 % des Bruttolohns. Dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Die Höhe ihres Zusatzbeitrags legen die einzelnen Kassen selbst fest. Momentan liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 %.