GKV-Finanzen: Was bringt das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz?

Nach dem 2011 in Kraft getretenen GKV-Finanzierungsgesetz zielt der nun Entwurf für ein neues GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) auf ein Maßnahmenpaket zur Schließung der 2023 drohenden GKV-Finanzierungslücke von rund 17 Mrd. € ab.

18.03.2022

Nach dem 2011 in Kraft getretenen GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) zielt der nun Entwurf für ein neues GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) auf ein Maßnahmenpaket zur Schließung der 2023 drohenden GKV-Finanzierungslücke von rund 17 Mrd. € ab.

  • Laut BMG liege momentan noch kein offizieller Gesetzentwurf vor.
  • Erste Details, die in den Medien bereits durchsickern:
    • Das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung soll u. a. bei den Arzneimittelausgaben ansetzen.
    • So soll in den Apotheken der Kassenabschlag von derzeit 1,77 € auf 2 € erhöht werden - temporär für 2 Jahre.
    • Außerdem soll das Gesetz weitere diverse Einsparungen im Arzneimittelbereich bringen.
    • Seit 2015 liegt der Apothekenabschlag bei 1,77 € für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
    • Die Erhöhung brächte laut „Deutscher Apothekerzeitung" 170 Mio. € Einsparungen, wobei „das Bundeskanzleramt die Vorlage bereits gestoppt" habe.
  • Zum Hintergrund: Bzgl. des GKV-Defizits plant das BMG den Bundeszuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen 2023 nochmals um 5 Mrd. € auf dann 19,5 Mrd. € zu erhöhen. Jedoch sollte darüber hinaus an verschiedenen Stellschrauben gedreht werden, im Sinne einer Senkung der Ausgaben.