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01.09.2022: Flächendeckender Rollout des E-Rezepts
01.09.2022: Flächendeckender Rollout des E-Rezepts
Laut aktueller Auskunft der gematik kann der bundesweite Rollout der elektronischen Verschreibungen zum 01.09.2022 beginnen, da die Testphase am 31.08.2022 abgeschlossen sein wird.
15.08.2022
Laut aktueller Auskunft der gematik kann der bundesweite Rollout der elektronischen Verschreibungen zum 01.09.2022 beginnen, da die Testphase am 31.08.2022 abgeschlossen sein wird.
- Die geforderten Qualitätskriterien sind mittlerweile erreicht. Praxen und Kliniken können demnach deutschlandweit die elektronischen Rezepte in der Regelversorgung einsetzen.
- Gleichzeitig werden die Apotheken flächendeckend die digitalen Verschreibungen annehmen und beliefern können.
Zum Ablauf
- Das Rezept wird verschlüsselt in einem zentralen Dienst der Telematikinfrastruktur gespeichert, nachdem alle Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem e-(Zahn-)Arztausweis signiert wurden.
- Der Zugriff wird über einen sogenannten „(Zugriffs-)Token" gesteuert, der zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird.
- Generell haben Patienten die Wahl, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder als Papierausdruck erhalten möchten. Beide Varianten sind sowohl in Vor-Ort-Apotheken als auch im Apothekenversandhandel einlösbar.
Zum Hintergrund
- Durch die Einführung des E-Rezepts werden Veränderungen in der Marktsituation der Apotheken in Form einer weiteren Zunahme des Versandhandels erwartet.
- Versandapotheken erhoffen sich durch die finale und flächendeckende Umsetzung der elektronischen Verschreibungen ihren bisherigen Rx-Marktanteil in den nächsten Jahren weiter zu steigern.
- Derzeit spielen die verschreibungspflichtigen Arzneimittel bei den Versandapotheken nur eine untergeordnete Rolle.
eAU: Bis 30.11.2022 wieder möglich – aber ohne zusätzliche Vergütung!
eAU: Bis 30.11.2022 wieder möglich - aber ohne zusätzliche Vergütung!
Kürzlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung (eAU) wieder ermöglicht - befristet bis 30.11.2022. Die Regelung ist bereits in Kraft.
12.08.2022
Kürzlich hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung (eAU) wieder ermöglicht - befristet bis 30.11.2022. Die Regelung ist bereits in Kraft.
- Demnach können GKV-Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen ("Erkältung") telefonisch wieder bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Darüber hinaus ist eine einmalige Verlängerung der AU telefonisch für weitere 7 Kalendertage möglich. Die Vertragsärzte müssen sich im Rahmen der eAU persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung ein Bild machen. Selbstverständlich handelt es sich auch nicht um eine Pflicht, sondern jeder Arzt darf selbst im individuellen Fall entscheiden, ob er eine telefonische AU für vertretbar hält, oder ob der Patient bspw. persönlich in die Sprechstunde kommen soll.
- In die Regelversorgung wurde die Leistung jedoch nicht überführt.
- Für die Zeit nach dem Auslaufen der befristeten Regelung soll es je nach Infektionsgeschehen zu einer Folgelösung kommen.
- Ein Manko sieht die Vertragsärzteschaft indes in der fehlenden Vergütung: 04/2020 waren entsprechende Zuschläge für die eingehende telefonische Beratung eingeführt worden. Diese Corona-Sonderregel war jedoch nur bis einschließlich 03/22 berechnungsfähig - auch bei der eAU. Nun erhalten die Ärzte kein Zusatz-Honorar, wenn sie eine aAU durchführen.
Mehr Befugnisse für Pflegekräfte bei der häuslichen Pflege
Mehr Befugnisse für Pflegekräfte bei der häuslichen Pflege
Nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erhalten Pflegekräfte mehr Befugnisse bei der häuslichen Pflege.
03.08.2022
Nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erhalten Pflegekräfte mehr Befugnisse bei der häuslichen Pflege, so z. B. bei der Entscheidung über die Dauer und Häufigkeit von Wund- oder Stomaversorgung.
- Zum Hintergrund: Mit der Entscheidung des G-BA wurde ein Auftrag aus dem Gesundheitsvorsorgungs-Weiterentwicklungsgesetz der Großen Koalition aus 2021 umgesetzt.
- Pflegefachkräfte sollen nun etwa bei der Wund- und der Stomaversorgung selbstständig über die Dauer und Häufigkeit entscheiden können. Dafür benötigen sie eine Blanko-Verordnung.
- Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen sowie Vorgaben des Arztes bleiben davon aber unberührt.
- Mit Inkrafttreten des Beschlusses haben Pflegekräfte nun die Möglichkeit von den „quantitativen Orientierungswerten" abzuweichen und im Sinne des Patienten zu variieren.
- Zukünftig sollen die Pflegedienste in die Genehmigungsverfahren der Kassen eingebunden werden und ein regelmäßiger Austausch zwischen verordnenden Ärzten und den Pflegekräften intensiviert werden.
- Was die Pflegefachkräfte künftig selbst verantwortlich entscheiden dürfen, wird nun in die „Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie" aufgenommen. Voraussichtlich sollen auch die Festlegung von Positionswechsel und die Dekubitusprophylaxe darunter fallen.
G-BA: Beschluss zur Wiedereinführung der Tele-AU am 04.08.2022 erwartet
G-BA: Beschluss zur Wiedereinführung der Tele-AU am 04.08.2022 erwartet
Dass die telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) in die Praxen zurückkommen werden, war absehbar: Bereits in der nächsten Sitzung will der G-BA einen entsprechenden Beschluss fassen.
22.07.2022
Dass die telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) in die Praxen zurückkommen werden, war absehbar: Bereits in der nächsten Sitzung (04.08.2022) will der G-BA einen entsprechenden Beschluss fassen.
- Demnach sollen Ärzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Erkältungsbeschwerden ihrer Patienten wieder nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen dürfen, so eine aktuelle Diskussion in der letzten Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
- Zum Hintergrund: Zu Beginn der Corona-Pandemie war eine Sonderregelung in Kraft getreten, die die Tele-AU in den Praxen in der Regelversorgung ermöglichte. Die Regelung galt bis Ende 05/2022. Die erneute Möglichkeit wurde u. a. von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem Deutschen Hausärzteverband gefordert.
- Zum Hintergrund: Zu Beginn der Corona-Pandemie war eine Sonderregelung in Kraft getreten, die die Tele-AU in den Praxen in der Regelversorgung ermöglichte. Die Regelung galt bis Ende 05/2022. Die erneute Möglichkeit wurde u. a. von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem Deutschen Hausärzteverband gefordert.
- Aufgrund der hohen Corona-Inzidenz ist geplant, am 4. August einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zu fassen. In diesem Zuge soll auch gleich beschlossen werden, ab und bis wann die Tele-AU wieder möglich sein soll.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßt das Vorhaben.
Ambulantes Operieren: Zusätzliche 60 Mio. zur Förderung bestimmter ambulanter Eingriffe bereitgestellt
Ambulantes Operieren: Zusätzliche 60 Mio. € zur Förderung bestimmter ambulanter Eingriffe bereitgestellt
Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich die Möglichkeiten des ambulanten Operierens ausgeweitet.
20.07.2022
Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich die Möglichkeiten des ambulanten Operierens ausgeweitet.
Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Um bestimmte Eingriffe zukünftig ambulant erbringen zu können, wird zum 01.01.2023 ein zusätzliches Finanzvolumen in Höhe von 60 Mio. € (ein Plus von ca. 30 % für ausgewählte Leistungen) zur Verfügung gestellt.
- Es bestehe zudem ein Bedarf in einem nächsten Schritt die gestiegenen Hygieneanforderungen in die Vergütung aufzunehmen, so der KVB-Chef Andreas Gassen.
- Parallel dazu laufen auch Beratungen zwischen der GKV, KBV und der DKG zur Anpassung des AOP-Katalogs, wodurch eine möglichst umfassende Ambulantisierung erreicht werden soll.
- Das IGES Institut legte ein Gutachten vor, das 2.500 medizinische Leistungen auswies, die grundsätzlich Ambulantisierungspotenzial besitzen und in den AOP-Katalog aufgenommen werden sollen. Auf dieser Grundlage soll der Katalog erweitert werden.
- Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) begrüßte im Großen und Ganzen die Einigung, sieht allerdings noch Klärungsbedarf bei einigen Details, wie bspw. dem gewünschten Facharztstatus, der zur Leistungserbringung nötig sein soll.
- Hinsichtlich des weiteren Vorgehens sei es laut Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC) Jörg-A. Rüggeberg, „in jedem Fall sinnvoll, zunächst mit einer überschaubaren Anzahl von Operationen zu beginnen, anstatt pauschal und undifferenziert zu agieren".
Gesundheitsausgaben: Jeder sechste Euro steuert der Staat bei
Gesundheitsausgaben: Jeder sechste Euro steuert der Staat bei
Der Anteil an staatlichen Zuschüssen bei den Gesundheitsausgaben erreichte 2020 einen Höchststand. Bedingt durch die Corona-Pandemie schießt der Staat jeden sechsten Euro bei den Gesundheitsausgaben zu.
14.07.2022
Der Anteil an staatlichen Zuschüssen bei den Gesundheitsausgaben erreichte 2020 einen Höchststand. Bedingt durch die Corona-Pandemie schießt der Staat inzwischen jeden sechsten Euro bei den Gesundheitsausgaben zu.
- Die Corona-Pandemie beeinflusst die Struktur der Gesundheitsausgaben im Jahr 2020 stark.
- Der staatliche Zuschuss stieg 2020 von 51,6 Mrd. € auf 67,9 Mrd. € an. Dies entspricht einem Zuwachs um 31,5 %.
- Der Anteil der Staatstransfers nahm um 3 Prozentpunkte auf 15,7 % der laufenden Gesundheitsausgaben zu. Dies ist der stärkste Anstieg seit dem Erhebungsjahr 1992.
- Ursache für den Anstieg waren u. a. 9,9 Mrd. € für Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Aufwendungen für den Ankauf von Schutzmasken.