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Bundestag verabschiedet Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittel-Lieferengpässen

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittel-Lieferengpässen

Neue Regelungen für Kinderarzneimittel, Lagerhaltung von Medikamenten und Tele-AU werden in einem Omnibus-Gesetz von Gesundheitsminister Lauterbach genehmigt.

26.06.2023

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen ein Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln verabschiedet.

  • Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach haben übertriebene wirtschaftliche Interessen in den letzten Jahren die Versorgung mit solchen Medikamenten verschlechtert, so dass es mittlerweile Engpässe bei etwa 450 Wirkstoffen gibt.
  • Das Gesetz zielt darauf ab, Deutschland als Absatzmarkt für Arzneimittel attraktiver zu machen: Es werden europäische Produktionsstandorte gestärkt, die Lagerhaltung wichtiger Medikamente auf 6 Monate ausgeweitet und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Reaktionsfähigkeit ergriffen.
  • Kritiker, wie der Unionspolitiker Dr. Georg Kippels, halten das Gesetz nur für begrenzt wirksam und fordern umfassendere Konzepte.
  • Das Gesetz enthält auch andere Bestimmungen, darunter die unbefristete Einführung der telefonischen Krankschreibung durch Arztpraxen. Die Tele-AU ist jedoch nur bei leichten Erkrankungen und für Patienten möglich, die dem Arzt bekannt sind.
  • Zudem dürfen Notfallsanitäter in Notfällen Betäubungsmittel verabreichen, wenn kein Arzt verfügbar ist.
  • Zu den beschlossenen Arzneimittel-Regelungen gehören unter anderem
    • die Abschaffung von Festbeträgen und Rabattverträgen für Kinderarzneimittel,
    • die zusätzliche Berücksichtigung von Antibiotika mit europäischer Wirkstoffproduktion bei Ausschreibungen von Kassenverträgen und
    • die Senkung des Preisdrucks durch Zuzahlungsbefreiungsregeln.
  • Weitere Regelungen betreffen den Austausch von Arzneimitteln in Apotheken, die Lockerung von Preisinstrumenten bei Marktverengungen, die Vorratshaltung von rabattierten Arzneimitteln für Pharmaunternehmen, die Bevorratung von Kinderarzneimitteln durch Apotheken und Großhändler sowie Informationsrechte des BfArM gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken.
  • Darüber hinaus werden Anpassungen zur verstärkten Forschung und Entwicklung neuer Reserveantibiotika vorgenommen.

Ex-Pflegeheimbetreiberin wegen Millionenbetrugs vor Gericht – Verurteilung wegen menschenverachtender Zustände

Ex-Pflegeheimbetreiberin wegen Millionenbetrugs vor Gericht - Verurteilung wegen menschenverachtender Zustände

Neue Anklage wegen schweren Betrugs in Millionenhöhe gegen ehemalige Betreiberin eines Pflegeheims im Landkreis Rostock

23.05.2023

Die ehemalige Betreiberin eines Pflegeheims im Landkreis Rostock steht aktuell erneut vor Gericht, nachdem sie bereits wegen der Unterbringung von Bewohnern unter menschenverachtenden Bedingungen verurteilt wurde.

  • Diesmal wird ihr schwerer Betrug in Millionenhöhe gegen Kranken- und Pflegeversicherungen vorgeworfen.
  • Die 37-jährige Frau, die bereits zu 4 Jahren Haft verurteilt wurde, muss sich erneut vor dem Rostocker Landgericht verantworten.
  • Der Prozessbeginn, der ursprünglich für den 4. Mai geplant war, wurde aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung der Angeklagten verschoben.
  • Laut Anklage betrieb die Frau ihre Einrichtung in Krakow am See zwischen Mai 2013 und Oktober 2015 ohne eine verantwortliche Pflegedienstleitung. Dennoch stellte sie Rechnungen in Höhe von insgesamt gut 1,8 Mio. € an Kranken- und Pflegekassen, die größtenteils beglichen wurden.
  • Das Landgericht Rostock hatte die Frau im Juni 2022 bereits wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs zu einer 4-jährigen Haftstrafe verurteilt.
  • Das Urteil ist seit März dieses Jahres rechtskräftig.
  • Zum Hintergrund: Senioren wurden in den geschlossenen Einrichtungen, die im Jahr 2016 ihren Betrieb einstellten, unter menschenverachtenden Bedingungen in "Dreckslöchern" untergebracht, da die Betreiberin vorrangig auf Gewinn aus war.

Deutscher Ärztetag lehnt Einführung des Facharztes für Notfallmedizin ab

Deutscher Ärztetag lehnt Einführung des Facharztes für Notfallmedizin ab

Die Mehrheit der Delegierten sieht keine Notwendigkeit für einen eigenständigen Facharzttitel.

23.05.2023

Der 127. Deutsche Ärztetag hat sich gegen die Einführung des Facharztes für Notfallmedizin ausgesprochen.

  • Trotz Anträgen von Delegierten aus verschiedenen Landesärztekammern, dies zu prüfen, konnte keine Mehrheit gewonnen werden.
  • Einige Antragsteller argumentierten, dass der neue Facharzt bereits in Expertenvorschlägen zur Entwicklung der klinischen Notfallmedizin vorgesehen sei.
  • Während dieser Facharzttitel in den meisten Ländern der Europäischen Union und im angloamerikanischen Raum bereits etabliert sei, stieß er bei einigen Fachgesellschaften auf Kritik.
  • Zudem gab es Bedenken wegen möglicher Überschneidungen mit der bestehenden Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin".
  • Die Antragsteller betonten die Bedeutung einer klaren Positionierung der Bundesärztekammer, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansichten und internationalen Erfahrungen, um gegebenenfalls die Aufnahme des Facharztes für Notfallmedizin in die Weiterbildungsordnung zu ermöglichen.
  • Dennoch konnte die Mehrheit der Delegierten nicht überzeugt werden; der Antrag wurde abgelehnt.

Gesundheitspolitik: Ärztetag fordert umfassende Reformen zur Bewältigung der Herausforderungen

Gesundheitspolitik: Ärztetag fordert umfassende Reformen zur Bewältigung der Herausforderungen

Die Bundesärztekammer empfiehlt Maßnahmen für eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung.

22.05.2023

In einem kürzlich verabschiedeten Leitantrag des Vorstands der Bundesärztekammer im Rahmen des Deutschen Ärztetags werden zahlreiche Maßnahmen empfohlen, um das deutsche Gesundheitswesen auf die aktuellen Herausforderungen vorzubereiten und zu reformieren.

  • Die Empfehlungen beinhalten unter anderem die Einrichtung eines Deutschen Gesundheitsrates, der die Expertise der Akteure aus der Gesundheitsversorgung in die politische Entscheidungsfindung einbezieht.
  • Zudem wird eine umfassende Reform der Kliniken angestrebt, bei der auch ärztlicher Sachverstand mit einbezogen werden soll. Die Reform sollte nicht nur den Klinikbereich umfassen, sondern auch andere Versorgungsbereiche einbeziehen und dem Prinzip der "ambulanten vor stationärer" Versorgung folgen.
  • Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der ambulanten Versorgung, die während der Pandemie ihre Bedeutung unter Beweis gestellt hat. Es wird kritisiert, dass der Einsatz der in Arztpraxen angestellten Kräfte nicht ausreichend gewürdigt wurde. Der Antrag fordert daher eine Entbudgetierung und zusätzliches Honorar für die ambulante Versorgung.
  • Eine Reform der Notfallversorgung wird als dringend notwendig erachtet. Ein neues System soll verbindliche Versorgungspfade vorgeben, die von Ärzten koordiniert werden.
  • Eine IT-Vernetzung und die Bereitschaft zu neuen Wegen in der Versorgung werden als wichtige Aspekte betont.
  • Auch die Prävention und Gesundheitsförderung sollen einen Neustart erfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass Früherkennungsuntersuchungen weniger in Anspruch genommen werden und viele Menschen gesundheitsschädliche Lebensstile pflegen.
  • Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, von einer Cannabis-Legalisierung Abstand zu nehmen.
  • Weitere Empfehlungen im Leitantrag beziehen sich auf die Digitalstrategie, die Begrenzung des Einflusses von Investoren in medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die rasche Umsetzung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie die Schaffung zusätzlicher Medizinstudienplätze.
  • Die Rede des Vorstands Reinhardt, in der er viele dieser Punkte ansprach, erhielt großen Applaus auf dem Ärztetag, und die Delegierten bewerteten sie positiv in der anschließenden Aussprache.

Fachkräftemangel: Ältere MFA gesucht!

Fachkräftemangel: Ältere MFA gesucht!

Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist ein weit verbreitetes Problem - nicht nur in Deutschland. Blick auf MFA: Medizinische Fachangestellte (MFA) über 60 sind bei Arztpraxen derzeit wieder stark gefragt: So hat sich die Zahl der MFA "60+" laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes in den letzten Jahren von 23.000 (2012) auf 53.000 (2021) mehr als verdoppelt.

18.05.2023

Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist ein weit verbreitetes Problem - nicht nur in Deutschland. Es gibt verschiedene Gründe dafür, wie z. B. eine alternde Bevölkerung, eine steigende Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, eine begrenzte Anzahl von Ausbildungsplätzen oder eine unzureichende Vergütung und nicht adäquate Arbeitsbedingungen. Der Mangel an Fachkräften wirkt sich heute schon auf verschiedene Bereiche des Gesundheitswesens aus, wie z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime und andere Einrichtungen. Es kann dadurch u. a. zu längeren Wartezeiten, höheren Kosten und einer schlechteren Qualität der Gesundheitsversorgung kommen.

 

Ein paar Zahlen und Fakten:

  • 2035 können lt. PWC knapp 1,8 Mio. offene Stellen im Gesundheitswesen nicht mehr besetzt werden, weil qualifizierte Kräfte fehlen, v. a. in Alten- und Krankenpflege.
  • 2022 waren bereits 290.000 Stellen im Gesundheitswesen nicht besetzt.
  • Ärzte: In stationären Einrichtungen 2030 jede 3. Arztstelle unbesetzt, im ambulanten Bereich jede 2.
  • Nicht-ärztliche Fachkräfte: Bis 2030 Personallücke von rund 800.000.

 

Blick auf MFA:

  • Medizinische Fachangestellte (MFA) zu finden und an die Praxis zu binden, gestaltet sich heutzutage zunehmend schwierig. Nichtsdestotrotz ist die MFA-Ausbildung zumindest unter Frauen ganz oben angesiedelt.
  • MFA über 60 sind bei Arztpraxen derzeit wieder stark gefragt: So hat sich die Zahl der MFA "60+" laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes in den letzten Jahren von 23.000 (2012) auf 53.000 (2021) mehr als verdoppelt.
  • Auch in der Gruppe 50-60 Jahre lässt sich im gleichen Zeitraum ein Anstieg feststellen - von 91.000 auf 115.000.
  • MFA, die eigentlich vorhaben in Rente zu gehen, werden versucht im Betrieb zu halten. Außerdem werden verstärkt MFA als Wiedereinsteiger nach langen Familien- und Pflegepausen wieder vermehrt eingearbeitet.
  • Insgesamt lag die Zahl der Praxismitarbeiter im Jahr 2021 in Deutschland bei 493.000 (2012: 414.000). 
  • Die 50- bis 60-Jährigen stellten im Jahr 2021 mit 115.000 sogar die größte Gruppe unter den Medizinischen Fachangestellten, gefolgt von den 40- bis 50-Jährigen (110.000).
  • Die Anzahl der unter-30-Jährigen betrug im Jahr 2021 106.000, 2012 waren es in dieser Altersgruppe noch 93.000.

BÄK-Ärztestatistik 2022: Handlungsbedarf aufgrund bevorstehender Ruhestandswelle

BÄK-Ärztestatistik 2022: Handlungsbedarf aufgrund bevorstehender Ruhestandswelle

Die aktuelle Ärztestatistik der Bundesärztekammer (BÄK) zum 31.12.2022 zeigt, dass bereits 40 % der niedergelassenen Ärzte über 60 Jahre alt sind. Dies, zusammen mit dem Trend zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit auch bei älteren Ärzten, bereitet der BÄK Sorgen.

15.05.2023

Die aktuelle Ärztestatistik der Bundesärztekammer (BÄK) zum 31.12.2022 zeigt, dass bereits 40 % der niedergelassenen Ärzte über 60 Jahre alt sind. Dies, zusammen mit dem Trend zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit auch bei älteren Ärzten, bereitet der BÄK Sorgen.

 

 

Hier die wichtigsten Ergebnisse der Ärztestatistik der Bundesärztekammer (BÄK) zum 31.12.2022:

 

  • Die "Baby-Boomer-Welle" wird unaufhaltsam auf die Ärzteschaft zukommen und die Patientenversorgung beeinträchtigen, wenn nicht schnell gegengesteuert wird. Um eine ausreichende medizinische Versorgung in Zukunft sicherzustellen, fordert die BÄK entschlossenes Handeln und den Ausbau von Aus- und Weiterbildungskapazitäten, um ausreichend ärztlichen Nachwuchs auszubilden.
  • Die demografische Entwicklung führt dazu, dass in den kommenden Jahren ein großer Verlust an ärztlicher Arbeitskraft zu erwarten ist: Fast die Hälfte aller Ärzte (46 %) hat bereits das 50. Lebensjahr überschritten, und 28 % der Fachärzte sind 60 Jahre oder älter.
  • Unter allen niedergelassenen Ärzten sind bereits 41 % über 60 Jahre alt.
  • Besonders besorgniserregend ist, dass auch ältere Ärzte vermehrt dazu übergehen, Teilzeit zu arbeiten: Nach dem 65. Lebensjahr arbeiten 58 % der Ärzte in Teilzeit, und bei den 60- bis 65-Jährigen beträgt der Anteil 18 %. Teilzeitärzte arbeiten im Ruhestand mit durchschnittlich 16 Wochenstunden nur etwa ein Drittel der Wochenarbeitszeit eines Vollzeitmediziners.
  • Die Zahl der berufstätigen Ärzte ist im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr minimal um 1,2 % auf rund 421.000 gestiegen. Dennoch blieb das Wachstum hinter den Erwartungen zurück.
  • Vor der Pandemie (2019) wurde noch ein Anstieg der Arztzahlen um 2,5 % verzeichnet.
  • In einigen Bundesländern wie Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Brandenburg ging die Zahl der berufstätigen Ärzte sogar zurück.
  • Gleichzeitig nahmen Auswanderungen 2022 von Ärzten zu: Insgesamt verließen knapp 2.300 Ärzte Deutschland, was einer Steigerung von 20 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.
  • Fast die Hälfte (206.000) der berufstätigen Ärzte sind derzeit Frauen.
  • Im ambulanten Bereich arbeiten 165.000 Ärzte, davon etwa 56.000 als Angestellte. Im stationären Bereich sind 217.000 Mediziner tätig.
  • Der Trend zu Angestelltenverhältnissen im ambulanten Bereich setzt sich fort, mit einem Rekordwachstum von 12,6 % im Vergleich zum Vorjahr.
  • Die Zahl der niedergelassenen Ärzte ist um 3,8 % gesunken.
  • Es arbeiten derzeit 23.200 Ärzte in der Allgemeinmedizin und knapp 24.800 im Bereich Innere Medizin.