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Arzneimittelausgaben: Anstieg um 6 % im 1. Halbjahr 2021

Arzneimittelausgaben: Anstieg um 6 % im 1. Halbjahr 2021

Laut aktuellen Zahlen des Beratungsunternehmens IQVIA sind die GKV-Arzneimittelausgaben im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6 % gestiegen.

23.08.2021

Laut aktuellen Zahlen des Beratungsunternehmens IQVIA sind die GKV-Arzneimittelausgaben im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6 % gestiegen.

  • Insgesamt gab die Gesetzliche Krankenversicherung für den Arzneimittelbereich im laufenden Jahr 23,1 Mrd. € aus, das sind 1,3 Mrd. € mehr als im gleichen Zeitraum 2020.
  • Der Absatz von Arzneimittelpackungen hat im selben Zeitraum um insgesamt 4,5 % auf nunmehr 332 Mio. abgenommen.
  • Der Umsatz im Gesamtmarkt hat im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 8 % auf 4,45 Mrd. € abgenommen.

GKV-Finanzen: AOK-Gemeinschaft verbucht 1,6 Mrd. € Defizit im 1. Halbjahr 2021

GKV-Finanzen: AOK-Gemeinschaft verbucht 1,6 Mrd. € Defizit im 1. Halbjahr 2021

Die Ausgaben zeigen im 1. Halbjahr einen Anstieg von 5,6 % - eine Entlastung ist nicht zu erwarten.

18.08.2021

Die Ausgaben der AOK-Gemeinschaft zeigen im 1. Halbjahr einen Anstieg von 5,6 % - eine Entlastung ist nicht zu erwarten.

  • Damit haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen das 1. Halbjahr 2021 mit einem Defizit in Höhe von 1,6 Mrd. € abgeschlossen.
  • Laut des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, würde die AOK-Gemeinschaft am Ende des Jahres 2021 mit einem Defizit von über 4 Mrd. € rechnen, da sich im 2. Halbjahr eine deutliche Steigerung der Leistungsausgaben abzeichne.
  • Neben der weiteren Normalisierung des Leistungsgeschehens werde sich u. a. bei den Arzneimittel-Ausgaben die entfallene Entlastung durch die Wieder-Anhebung der Mehrwertsteuer deutlich bemerkbar machen.
  • Darüber hinaus schlage der erzwungene Vermögensabbau der Krankenkassen zu Buche.
  • Laut Hoyer seien die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen dann aufgebraucht.

Umfrage zeigt: Vertrauen ins Gesundheitssystem ist gestiegen – aber nicht in die Politik!

Umfrage zeigt: Vertrauen ins Gesundheitssystem ist gestiegen - aber nicht in die Politik!

Laut einer aktuellen Umfrage der Krankenkasse BKK VBU ist das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem während der Pandemie gewachsen. Dies gaben 62 % der Befragten an.

17.08.2021

  • Zum Hintergrund: Für die Online-Studie im Auftrag der BKK VBU befragte die Universität Münster 06-07/2021 insgesamt 1.043 Versicherte der Krankenkasse.
  • Voll und ganz zufrieden mit der politischen Leistung sind der Umfrage zufolge nur sehr wenige. So stimmten nur rund 5 % der Aussage uneingeschränkt zu: "Im Großen und Ganzen würde ich sagen, die Politik hat ihre Sache in der Pandemie gut gemacht."
  • Ob die Politik in den Augen der Befragten gute Arbeit geleistet hat, wird gesamt betrachtet unterschiedlich gesehen. Mit leichter Mehrheit bekunden rund 52 % der Befragten ihre Unzufriedenheit und sind nicht vollständig davon überzeugt, die Politik habe die Lage im Superwahljahr im Griff.
  • Darüber hinaus schlage der erzwungene Vermögensabbau der Krankenkassen zu Buche.
  • Die andere knappe Hälfte mit rund 48 % gibt der Politik gute Noten.
  • 97 % der Befragten sagen aus, dass Corona uns noch lange beschäftigen wird. Die Menschen richten sich auf einen Alltag mit Corona ein und gehen davon aus, dass Alltagsgewohnheiten, Freizeitaktivitäten oder Berufliches auch in Zukunft im Schatten der Pandemie stehen werden.
  • Nur 0,3 % der Befragten glauben an ein rasches Ende der Pandemie.
  • Insgesamt wollen 6 von 10 Befragten ihr Verhalten im Alltag wegen der Pandemie auch dauerhaft ändern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

eAU: Aufschub bis Jahresende

eAU: Aufschub bis Jahresende

Kürzlich hat sich der GKV-Spitzenverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über eine Übergangsfrist zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geeinigt.

17.08.2021

Kürzlich hat sich der GKV-Spitzenverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über eine Übergangsfrist zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geeinigt.

  • Aktueller Stand: Die eAU wird wie geplant zum 01.10.2021 starten, aber Ärzte, die noch nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet werden konnten, können laut KBV weiterhin das bisherige Papierformular Muster 1 für AU-Bescheinigungen nutzen.
  • Für die elektronische Signatur der eAU wird auch ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt.
  • Die Übergangsregelung sieht konkret vor, dass Praxen, die bereits über die nötigen Komponenten verfügen, ab 01.10.2021 die eAU via KIM-Dienst über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkasse des Patienten schicken können. Zusätzlich werden dem Patienten 2 Ausdrucke auf Papier, die ebenfalls vom Arzt unterschrieben werden müssen, mitgegeben.
  • Weiterer Fortgang:
    • Ende 08/2021 sollen Tests zur Abwicklung der eAU in Praxen beginnen.
    • Erst ab 01.07.2022 geht auch die Bescheinigung für den Arbeitgeber elektronisch an die Krankenkassen, die diese dann elektronisch weiterleiten. Patienten erhalten dann nur noch für sich einen Papierausdruck der eAU.

Strahlentherapie: Abwertung der Leistungen zum 01.10.2021

Strahlentherapie: Abwertung der Leistungen zum 01.10.2021

Laut eines aktuellen Ankündigungsbeschlusses des Bewertungsausschusses müssen Strahlentherapeuten damit rechnen, dass ihre Leistungen voraussichtlich zum Quartal IV/2021 teilweise abgewertet werden.

16.08.2021

Laut eines aktuellen Ankündigungsbeschlusses des Bewertungsausschusses (BA) müssen Strahlentherapeuten damit rechnen, dass ihre Leistungen voraussichtlich zum Quartal IV/2021 teilweise abgewertet werden.

  • Zum Hintergrund:
    • Es sei laut KBV ein starker Anstieg des Leistungsbedarfs im Vergleich zu Q I/2020 zu beobachten, „der sich nicht mit einer entsprechenden Entwicklung der Morbidität erklären lässt".
    • Die Leistungen des 25. Kapitels waren ab 01.01.2021 befristet für 2 Jahre in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt worden.
    • Die EBM-Reform von 04/2020, die noch ohne Strahlentherapeuten-EBM beschlossen wurde, war ebenfalls punktsummenneutral erfolgt. Die Überführung der Leistungen der Strahlentherapeuten in die MGV hat bei einer Leistungsausweitung der Fachgruppe zur Folge, dass ggf. ein höherer Anteil der MGV-Leistungen aller Vertragsärzte nicht mehr bezahlt wird.
  • Nach der aktuellen Beschlussbegründung lägen dem BA Hinweise vor, „dass die im Rahmen der Beratungen getroffenen Annahmen zur punktsummen- und ausgabenneutralen Umsetzung der Neufassung zum Teil nicht eingetreten sind".
  • Aus diesem Grund werde der BA die Regelungen überprüfen und Änderungen mit Wirkung zum 01.10.2021 beschließen.
  • Ziel sei es, Bewertungen der Leistungen des Kapitels 25 abzusenken.
  • Laut KBV würden entsprechende Details voraussichtlich 09/2021 beschlossen.
  • Weiterer Fortgang: Die dann beschlossenen Regelungen sollen bis 30.06.2022 vom Institut des BA überprüft werden, was ggf. zu weiterem Anpassungsbedarf mit Wirkung zum 01.07.2022 führen könnte.

Weitere Informationen finden Sie hier.

GKV-Finanzen: BKK24 meldet finanziellen Engpass

GKV-Finanzen: BKK24 meldet finanziellen Engpass

Kürzlich gab die Betriebskrankenkasse BKK24 aus dem niedersächsischen Obernkirchen bekannt, beim Bundesamt für soziale Sicherung „einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt" zu haben.

09.08.2021

Kürzlich gab die Betriebskrankenkasse BKK24 aus dem niedersächsischen Obernkirchen bekannt, beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) „einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt" zu haben.

  • Die Betriebskrankenkasse betonte, dass es sich nicht um einen Insolvenzantrag handele. Nähere Angaben zur drohenden Zahlungsunfähigkeit wurden bisher nicht gemacht.
  • Zum Hintergrund: SGB V verpflichtet in § 160 Krankenkassen, denen die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung droht, zu sofortiger Anzeige des Problems bei der für sie zuständigen Aufsicht.
  • Die BKK24 hat ca. 135.000 Versicherte und beschäftigt 285 Mitarbeiter.
  • Laut eigenen Angaben sei die Kasse „strukturell gesund". Es gehe vielmehr um einen Einmaleffekt, der sich im Rahmen der aktuellen Jahresprognose 2021 gezeigt hatte. Daher handele es sich um eine präventive Anzeige einer womöglichen Zahlungsunfähigkeit.
  • Auslöser für die finanzielle Schieflage der BKK24 könnte der vergleichsweise niedrige Zusatzbeitrag von 1,0 % sein. Es wurde bereits angekündigt, für einen begrenzten Zeitraum möglicherweise höhere Beiträge zu verlangen.
  • Weiterer Fortgang: Das BSA prüft alle eingereichten Unterlagen, woraufhin die Aufsichtsbehörde über einen Insolvenzantrag entscheiden muss.