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Telematikinfrastruktur: Neue Sanktionen für Vertragsärzte geplant
Telematikinfrastruktur: Neue Sanktionen für Vertragsärzte geplant
Die monatlichen Pauschalen für den Anschluss und Betrieb der TI ab dem 1. Juli stehen fest. Die Neuregelung orientiert sich an den bisherigen Finanzierungsvereinbarungen und erstattet die Kosten für Anschluss und Betrieb der TI.
24.08.2023
Die monatlichen Pauschalen für den Anschluss und Betrieb der TI ab dem 1. Juli stehen fest. Die Neuregelung orientiert sich an den bisherigen Finanzierungsvereinbarungen und erstattet die Kosten für Anschluss und Betrieb der TI.
- Die Kosten wurden auf Grundlage von angenommenen Erstattungs- und Betriebskosten für fünf Jahre berechnet und je nach Praxisgröße gestaffelt.
- Praxen mit bis zu drei Ärzten erhalten bspw. 14.266,50 € aufgeteilt auf 60 Monate, was einer monatlichen Erstattung von 237,78 € entspricht.
- Vertragsärzte, die bereits zwischen Januar 2021 und Juni 2023 angeschlossen wurden, erhalten für die ersten 30 Monate ab Juli 131,67 € monatlich, danach 237,78 €.
- Für Praxen mit drei bis sechs Ärzten und mehr als sechs Ärzten sind die Beträge höher.
- Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur sind in allen Fällen Sanktionen vorgesehen. Bereits bei einer fehlenden Anwendung werden die monatlichen Zahlungen um die Hälfte reduziert. Wenn mindestens zwei Anwendungen fehlen oder keine Verbindung zur TI besteht, wird keine Pauschale ausgezahlt. Zu diesen Anwendungen gehören das Notfalldatenmanagement, die elektronische Patientenakte und ab dem 1. Januar 2024 auch das elektronische Rezept. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Bedenken geäußert. Dr. med. Sibylle Steiner, ein Mitglied des KBV-Vorstands, kritisierte das Fehlen von Übergangsfristen. Sie bezeichnete die geplanten Maßnahmen als "Sanktionen durch die Hintertür" aufgrund der übermäßig hohen Kürzungen der Pauschalen bei fehlenden Anwendungen. Außerdem betonte sie, dass Vertragsärzte weiterhin in Vorleistung treten müssten und auf eine Kostenerstattung innerhalb von fünf Jahren hoffen.
Radiologen kritisieren Image als Bestverdiener Positionspapier warnt vor wachsendem Kostendruck
Radiologen kritisieren Image als Bestverdiener – Positionspapier warnt vor wachsendem Kostendruck
Das genossenschaftlich organisierte Radiologienetz Deutschland betont in einem Positionspapier, dass Radiologen trotz hoher Umsätze im Mittelfeld beim Einkommen liegen. Der steigende Kostendruck begünstigt den Verkauf von Praxen an investoren-getragene MVZ.
17.08.2023
Das Radiologienetz Deutschland, das rund 100 von insgesamt 900 Radiologie-Praxen im Land repräsentiert, hat aktuell ein Positionspapier veröffentlicht, das die wirtschaftliche Lage der Radiologen in Deutschland beleuchtet. Das Netz betont, dass obwohl Radiologenpraxen hohe Umsätze erzielen, die tatsächlichen Einkommen, nach Berücksichtigung von Anschaffungs- und Betriebskosten, eher im Mittelfeld liegen. Das gängige Image der Radiologen als "Bestverdiener" entspreche somit nicht der Realität.
- Das Positionspapier zielt darauf ab, Politiker auf die Herausforderungen der Radiologen aufmerksam zu machen, insbesondere auf den wachsenden Kostendruck. Die Umrechnung der Einnahmen auf Basis pro Arzt statt pro Praxis würde zeigen, dass die Radiologen in puncto Einkommen nur im Mittelfeld angesiedelt sind.
- Die Umsetzung der EBM-Reform 2020 in regionale Honorarverteilungsverträge habe in vielen Regionen zu Einbußen bei den Honoraren geführt. Beispielsweise werde eine MRT-Untersuchung in Niedersachsen nur noch mit knapp 70 € vergütet, was nicht mehr kostendeckend sei und durch Privateinnahmen quersubventioniert werden müsse.
- Ein weiteres Problem sei der Verlust von radiologischen Untersuchungen an selbstzuweisende Ärzte, insbesondere in lukrativen Privatleistungen wie Orthopädie oder Kardiologie.
- Hohe Energie- und Personalkosten sowie die Budgetierung des Honorars könnten zu einer Ausdünnung der radiologischen Versorgung führen.
- Das Positionspapier weist auch auf den steigenden Verkauf von Praxen an Private Equity-finanzierte MVZ-Betreiber hin, die mittlerweile etwa 25 - 30 % des Versorgungsangebots in der Radiologie ausmachen.
- Die Forderungen des Radiologienetzes umfassen verschiedene Bereiche, darunter das Ende der Abwertung technischer Leistungen in der Gebührenordnung für Ärzte, die Kompensation von Einkommensverlusten bei Einführung einer Bürgerversicherung und die Entbudgetierung innovativer radiologischer Diagnostik.
- Das Netz warnt auch vor drohenden Krankenhausschließungen und betont die Notwendigkeit von Rechtssicherheit für teleradiologische Leistungen.
- Das Positionspapier finden Sie hier.
Cannabis-Gesetz passiert das Kabinett
Cannabis-Gesetz passiert das Kabinett
Das Kabinett hat am 16.08.2023 den Entwurf des "Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (CanG) beschlossen, nachdem längere Diskussionen und Kontroversen stattgefunden haben. Dieses Gesetz reguliert den privaten Cannabis-Konsum bei Erwachsenen und zielt darauf ab, auch Kinder und Jugendliche zu schützen. Geplante Aufklärungskampagnen sollen sich an Jugendliche und junge Erwachsene richten.
18.08.2023
p style="text-align: justify;">Das Kabinett hat am 16.08.2023 den Entwurf des "Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" (CanG) beschlossen, nachdem längere Diskussionen und Kontroversen stattgefunden haben. Dieses Gesetz reguliert den privaten Cannabis-Konsum bei Erwachsenen und zielt darauf ab, auch Kinder und Jugendliche zu schützen. Geplante Aufklärungskampagnen sollen sich an Jugendliche und junge Erwachsene richten.- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betont, dass das Cannabisgesetz eine Wende in der gescheiterten Cannabisdrogenpolitik markiert.
- Ziel sei es, den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität einzudämmen, den Handel mit gestreckten oder giftigen Substanzen zu reduzieren und die Zahl der Konsumenten zu verringern. Dennoch warnt der Minister, dass Cannabis-Konsum trotz der Legalisierung gefährlich bleibe.
- Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte seine Zuversicht, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen werde. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion äußert hingegen Kritik.
- Die Details des Gesetzes wurden innerhalb der Ampelkoalition intensiv diskutiert und mehrfach geändert. Vereinbart wurde, dass Erwachsene bis zu 3 Cannabis-Pflanzen für den Eigengebrauch anbauen dürfen. Gemeinschaftlicher, nicht-gewerblicher Eigenanbau ist ebenfalls erlaubt. Erwachsene dürfen bis zu 25 g Cannabis straffrei besitzen.
- Zusätzlich plant die Regierung ein Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen. Der Konsum ist innerhalb von 200 Metern Abstand zu Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen oder Sportstätten untersagt.
- Das Gesetz betrifft auch Anbauvereinigungen, die nicht gewerblich agieren und Genehmigungen benötigen. Sie können Cannabis für Mitglieder anbauen und weitergeben: maximal 25 g pro Tag bzw. 50 g pro Monat.
- Mitgliedschaft in diesen "Clubs" ist ausschließlich Erwachsenen gestattet, mit einer Obergrenze von 500 Personen pro Verein. Altersüberprüfungen und Warnhinweise zur Weitergabe an Dritte sind verpflichtend. Das Gesetz begrenzt die Weitergabe an 18- bis 21-Jährige auf 30 g pro Monat mit maximal 10 % THC.
- Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Intensivierung der Präventionsmaßnahmen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Anbauvereinigungen sind verpflichtet, ihre Mitglieder zu informieren, was über Präventionsbeauftragte und Kooperationen mit Suchtberatungsstellen erfolgen soll.
Kassenmitarbeiter bekennt sich schuldig: 2,3 Mio. € Schmiergeld angenommen
Cyberkriminelle im Visier: Bundeskriminalamt warnt vor Angriffen auf Arztpraxen
BKA-Präsident Holger Münch warnt vor zunehmenden Cyberangriffen auf Hochschulen und Arztpraxen in Deutschland. Diese Angriffe können massive Auswirkungen haben und verursachen teils massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Das BKA betont die Bedeutung von Präventivmaßnahmen und gibt Tipps für den Schutz vor Cyberkriminalität.
14.07.2023
BKA-Präsident Holger Münch warnt vor zunehmenden Cyberangriffen auf Hochschulen und Arztpraxen in Deutschland. Diese Angriffe können massive Auswirkungen haben und verursachen teils massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Das BKA betont die Bedeutung von Präventivmaßnahmen und gibt Tipps für den Schutz vor Cyberkriminalität.
- Laut BKA-Präsident Holger Münch nehmen Cyberkriminelle vermehrt Hochschulen und Arztpraxen ins Visier, da die technischen Hürden vergleichsweise niedrig sind und die Angriffe in der Folge lukrativ sind.
- Die Bedrohung durch Cybercrime steigt kontinuierlich an und verursacht erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Insbesondere öffentliche Verwaltungen, Hochschulen und Arztpraxen sind zunehmend von solchen Angriffen betroffen. Diese können zu wochenlangen Arbeitsbehinderungen führen.
- Die Cyberkriminellen verschlüsseln nicht nur die angegriffenen Systeme, sondern greifen auch auf sensible Daten zu. Die Aufklärung solcher Straftaten gestaltet sich schwierig, da die Täter in der Regel im Ausland agieren.
- Um sich vor Cyberangriffen zu schützen, sollten Betreiber von Arztpraxen entsprechende Präventivmaßnahmen ergreifen.
- Empfohlen wird, alle Mitarbeiter mit den Grundlagen des Sicherheitsbewusstseins vertraut zu machen und nicht nur Administratoren, sondern auch Ärzte und alle technologiebezogenen Mitarbeiter zu sensibilisieren.
- Es ist wichtig, alle Geräte zu schützen, die Zugang zum Unternehmensnetzwerk und Internet haben.
- Die regelmäßige Aktualisierung von Geräten und die Installation von Sicherheitslösungen für einen effektiven E-Mail-Schutz sind ebenfalls wichtige Schritte.
- Darüber hinaus wird empfohlen, einen MDR-Service (Managed Detection and Response) in Anspruch zu nehmen, der eine Fernüberwachung der Infrastruktur ermöglicht, um gezielte Angriffe und Netzwerkinfiltrationen zu erkennen.
- Es kann nur geraten werden, die Bedrohung durch Cyberkriminalität ernst zu nehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit sensibler Daten in Arztpraxen zu gewährleisten.
Honorarverhandlungen: Ärzteschaft fordert höhere Honorare angesichts steigender Kosten und Inflation
Honorarverhandlungen: Ärzteschaft fordert höhere Honorare angesichts steigender Kosten und Inflation
Die Verhandlungen über die Honorare für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung im Jahr 2024 beginnen am kommenden Mittwoch. Andreas Gassen, der Vorsitzende der KBV, betont, dass die Krankenkassen diesmal mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müssen.
07.08.2023
Die Verhandlungen über die Honorare für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung im Jahr 2024 beginnen am kommenden Mittwoch. Andreas Gassen, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), betont, dass die Krankenkassen diesmal mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müssen.
- Gassen argumentiert, dass die hohe Inflation und die deutlich gestiegenen Kosten, insbesondere im Personalbereich, eine große Belastung für die Praxen darstellen. Weder im vergangenen Jahr noch in diesem Jahr hätten die Ärzte und Psychotherapeuten einen Ausgleich für die Inflation erhalten. Die langjährige Unterfinanzierung und Budgetierung hätten den ambulanten Sektor besonders hart getroffen.
- In den Verhandlungen für das aktuelle Jahr hatte die KBV bereits gefordert, die hohe Inflation zu berücksichtigen, was jedoch im Erweiterten Bewertungsausschuss keine Mehrheit fand. Gassen fordert nun eine Korrektur dieser Entscheidung und betont, dass die inflationsbedingten Mehrbelastungen die wirtschaftliche Situation der Praxen erschüttern, ohne dass sie Gegenmaßnahmen ergreifen könnten. Der Orientierungswert (OW) stieg zu Jahresbeginn um 2,0 %, während die Inflationsrate im ersten Quartal bei 8,3 % lag.
- Gassen warnt vor realen Einkommensverlusten für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der hohen Preissteigerungen, während die Gehälter in Krankenhäusern steigen. Er befürchtet ein wachsendes Versorgungsproblem und eine Abnahme der Attraktivität des ambulanten Sektors für den Ärztenachwuchs. Bereits jetzt haben viele Praxen Schwierigkeiten, Nachfolger zu finden.
- Auch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal ist betroffen, wo bereits akuter Mangel herrscht. Die steigenden Kosten führen dazu, dass Praxisinhaber ihre Mitarbeiter nicht mehr angemessen entlohnen können, was wiederum dazu führt, dass Kliniken verstärkt Personal abwerben. Ohne ausreichendes Personal sehen sich viele Praxen gezwungen, ihre Leistungen zu reduzieren oder sogar zu schließen.
- Gassen appelliert an die Krankenkassen, finanzielle Unterstützung zu bieten, um die Attraktivität des Berufs im ambulanten Sektor zu erhalten und Abwanderungen zu verhindern.
Studie offenbart Defizite der Krankenkassen bei Digitalisierung
Studie offenbart Defizite der Krankenkassen bei Digitalisierung
Nur sechs der 25 größten Krankenkassen bieten alle Dienstleistungen online an, App-Bewertungen variieren stark.
04.08.2023
Laut einer Untersuchung des Digitaldienstleisters Yousign sind viele Krankenkassen noch nicht ausreichend auf die Digitalisierung eingestellt. Lediglich sechs der 25 größten Krankenkassen bieten alle untersuchten Dienstleistungen auch online an. Das Beenden einer freiwilligen Versicherung erfordert bei vielen Kassen nach wie vor den Briefweg.
- Alle 25 untersuchten Krankenkassen verfügen über eine eigene App, die es den Versicherten ermöglicht, ihre Anschrift und Bankverbindung online anzupassen sowie Anträge zur Pflege und Bescheinigungen hochzuladen.
- Doch die Bewertungen der Apps variieren stark: Die Apps der BKK VBU und der TK erhielten in den App Stores eine sehr positive Bewertung von 4,7 von 5 Sternen. Im Gegensatz dazu wurde die App der IKK gesund plus mit nur knapp anderthalb Sternen als schlechteste bewertet.
- Die Kündigung der Versicherung gestaltet sich bei lediglich sechs der untersuchten Krankenkassen online möglich.
- Auch die Bestellung der Gesundheitskarte oder die Beantragung der Mitgliedsbescheinigung ist nicht immer digital durchführbar.
- Insgesamt bieten die Krankenkassen jedoch immerhin mindestens zehn der zwölf untersuchten Funktionen an.
- Die Studie zeigt, dass einige Krankenkassen bereits ein umfassendes digitales Angebot bereitstellen und ihren Kunden effiziente und schnelle Lösungen bieten. Dennoch gibt es bei vielen Krankenkassen noch einen erheblichen Aufholbedarf in Bezug auf die Digitalisierung.
- Yousign sieht auch die Politik in der Verantwortung und fordert Impulse vom Gesetzgeber, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Eine Pflicht zur digitalen Beantragung der Gesundheitskarte könnte hier ein möglicher Schritt sein.