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Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Pflegearbeit in Deutschland – Frauen dominieren weiterhin
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Pflegearbeit in Deutschland - Frauen dominieren weiterhin
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass Frauen in Deutschland im Vergleich zu Männern einen deutlich höheren Anteil an der häuslichen Altenpflege übernehmen.
19.02.2024
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass Frauen in Deutschland im Vergleich zu Männern einen deutlich höheren Anteil an der häuslichen Altenpflege übernehmen. Es besteht demnach Bedarf an Maßnahmen, um die Geschlechterungleichheit zu verringern und mehr Männer für die Pflege zu mobilisieren.
- Frauen in Deutschland übernehmen im Vergleich zu Männern einen signifikant höheren Anteil an häuslicher Altenpflege im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.
- Männer, die pflegende Angehörige sind, sind in Deutschland nach wie vor selten anzutreffen.
- Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verglich 17 europäische Länder und stellte fest, dass Frauen in allen Ländern den größten Teil der häuslichen Pflege übernehmen.
- Der sogenannte "Gender Care Gap" ist geringer in Ländern mit höheren Ausgaben für das formelle Pflegesystem.
- Die ungleiche Verteilung der Pflegearbeit ist auch auf den Arbeitsmarkt zurückzuführen, wo Frauen seltener erwerbstätig sind und weniger verdienen, was dazu führt, dass sie häufiger ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz aufgeben, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern.
- Länder wie Luxemburg, Griechenland und Kroatien haben den höchsten Gender Care Gap, während Portugal, die Schweiz und Schweden die geringsten Unterschiede aufweisen.
- Deutschland liegt im Mittelfeld, wobei Frauen etwas mehr als doppelt so häufig pflegen wie Männer.
- Länder mit höheren Gesamtausgaben für Langzeitpflege wie Schweden, Belgien und die Schweiz haben einen geringeren Gender Care Gap.
- Deutschland könnte von Ländern wie Schweden oder der Schweiz lernen, indem es mehr in formelle Pflege investiert, um die Qualität und das Angebot zu verbessern und den Aufwand für informelle Pflege zu reduzieren.
- Eine mögliche Finanzierung könnte durch höhere Steuern oder Beiträge zur Pflegeversicherung erfolgen, und die Pflegeversicherung könnte zu einer Bürgerversicherung erweitert werden.
- Es sei wichtig, mehr Männer für die informelle Pflege zu mobilisieren, was eine Verringerung der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt zur Folge hätte.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Haushaltsausschuss handelt: Bundesgesundheitsministerium muss mit einem Drittel weniger Etat für 2024 auskommen
Haushaltsausschuss handelt: Bundesgesundheitsministerium muss mit einem Drittel weniger Etat für 2024 auskommen
Der Etat des Bundesgesundheitsministeriums für das Jahr 2024 wurde um ein Drittel auf 16,71 Milliarden Euro gekürzt, wobei der Haushaltsausschuss zusätzlich Mittel für Impfstoffbeschaffung, Datenprojekte im Gesundheitswesen und die Versorgung von Long-Covid-Patienten bereitstellt.
23.01.2024
Der Etat des Bundesgesundheitsministeriums für das Jahr 2024 wurde um ein Drittel auf 16,71 Milliarden Euro gekürzt, wobei der Haushaltsausschuss zusätzlich Mittel für Impfstoffbeschaffung, Datenprojekte im Gesundheitswesen und die Versorgung von Long-Covid-Patienten bereitstellt.
- Der Etat des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das Jahr 2024 beträgt 16,71 Milliarden Euro, was einem Rückgang von etwa einem Drittel im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
- Der ursprüngliche Regierungsentwurf sah Ausgaben in Höhe von 16,22 Milliarden Euro vor, während dem BMG im Jahr 2023 noch 24,48 Milliarden Euro zur Verfügung standen.
- Die "pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben" bleibt bei 14,5 Milliarden Euro, wie in den Vorjahren.
- Die erwarteten Einnahmen werden auf 104,32 Millionen Euro geschätzt, ähnlich dem Wert von 2023 (104,17 Millionen Euro).
- Die Verpflichtungsermächtigungen belaufen sich auf 330,48 Millionen Euro, im Vergleich zu 165,08 Millionen Euro im Regierungsentwurf und 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2023.
- Die Globale Minderausgabe, die das Ministerium erwirtschaften muss, wurde vom Haushaltsausschuss von 13 Millionen Euro auf 23,57 Millionen Euro erhöht.
- Neue Mittel in Höhe von 346,23 Millionen Euro wurden für Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 bereitgestellt.
- Die Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für durch die Corona-Pandemie verursachte Belastungen wurden von 10,5 Millionen Euro auf 140,5 Millionen Euro erhöht.
- Die Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen wurde von 544,77 Millionen Euro auf 486,12 Millionen Euro gekürzt.
- Projekte und Maßnahmen zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen erhielten eine Mittelerhöhung von 4,65 Millionen Euro auf 32,79 Millionen Euro.
- Für Aufträge und Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik wurden 14,56 Millionen Euro statt der ursprünglich geplanten 4,63 Millionen Euro bereitgestellt.
- Die Mittel für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung wurden von 17,53 Millionen Euro auf 22,38 Millionen Euro erhöht.
- Die Mittel für die Aufklärung über den Drogen- und Suchtmittelverbrauch wurden von 15,21 Millionen Euro auf 19,21 Millionen Euro erhöht.
- Die Ausgaben für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches wurden von 29,38 Millionen Euro auf 38,77 Millionen Euro erhöht, unter anderem für die Erforschung des assistierten Suizids und des Projekts "Pflegehotel und rehabilitativ orientierte Kurzzeitpflege".
- Sieben Millionen Euro wurden für Modellmaßnahmen zur Versorgung von an Long Covid erkrankten Kindern und Jugendlichen in den Etat aufgenommen.
Entbudgetierung für Hausärzte: Lauterbachs Maßnahmenpaket für eine gestärkte ambulante Versorgung
Entbudgetierung für Hausärzte: Lauterbachs Maßnahmenpaket für eine gestärkte ambulante Versorgung
Gesundheitsminister Karl Lauterbach stellt nach einem Krisengipfel ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten Versorgung vor. Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen, Einführung von Versorgungspauschalen und eine Reform der Gebührenordnung sind Kernpunkte.
10.01.2024
Gesundheitsminister Karl Lauterbach stellt nach einem Krisengipfel ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten Versorgung vor. Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen, Einführung von Versorgungspauschalen und eine Reform der Gebührenordnung sind Kernpunkte. Gebietsärztliche Verbände äußern Unzufriedenheit, während der Minister auch eine Reduzierung von Arzneiregressen und Entbürokratisierung in Praxen verspricht. Fachärzte zeigen sich unzufrieden über mangelnde Berücksichtigung ihrer Interessen. Pflegeverbände fordern eine Neuaufteilung von Aufgaben zur Entlastung der Praxen.
Hier die wichtigsten Punkte im Überblick
- Gesundheitsminister Karl Lauterbach präsentiert ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten Versorgung nach einem Krisengipfel mit Vertretern verschiedener medizinischer Verbände.
- Das Paket zielt darauf ab, Hausärzte zu entbudgetieren und sieht die Einführung von zwei neuen Pauschalen vor, um hausärztliche Leistungen besser und berechenbarer zu honorieren.
- Das Maßnahmenpaket wird in zwei Versorgungsgesetzen umgesetzt, wobei das erste noch in diesem Monat vorgelegt werden soll.
- Die Honorarreform soll einen dreistelligen Millionenbetrag für Hausärzte bedeuten, was zu einer Stabilisierung der Finanzen in diesem Bereich führen soll.
- Gesundheitsminister Lauterbach kündigt einen fast vollständigen Verzicht auf Arzneiregresse an und betont einen verstärkten Vertrauensansatz in der medizinischen Praxis.
- Die hausärztliche Versorgung steht im Fokus des Ministers, da der Versorgungsdruck in den Praxen zunimmt und aktive Hausärzte im Durchschnitt älter werden, während bereits heute rund 5.000 Hausärzte fehlen.
- Das geplante Maßnahmenpaket umfasst die Entbudgetierung aller hausärztlichen Leistungen, die Einführung einer jahresbezogenen hausärztlichen Versorgungspauschale, eine Vorhaltepauschale für echte Versorgerpraxen sowie eine Vergütung für qualifizierte Hitzeberatung vulnerabler Menschen.
- Gesundheitsminister Lauterbach beabsichtigt, die Quartalslogik zu beenden und Praxen zu entlasten, indem Krankschreibungen und Rezepte telefonisch ausgestellt werden können. Regresse sollen ebenfalls reduziert werden.
- Kritik kommt indes von gebietsärztlichen Verbänden hinsichtlich unzureichender Berücksichtigung der Fachärzte und Bedenken über Versorgungsengpässe und längere Wartezeiten.
- Die Pflege fordert eine andere Aufgabenverteilung, um Praxen zu entlasten, und betont, dass Pflegekräfte keine Konkurrenz, sondern ein ergänzendes Puzzleteil in der Gesundheitsversorgung sind.
Ambulantisierung in deutschen Krankenhäusern: Studie zeigt, dass 20 % der Klinikfälle ambulant erbracht werden könnten
Ambulantisierung in deutschen Krankenhäusern: Studie zeigt, dass 20 % der Klinikfälle ambulant erbracht werden könnten
Forschungsprojekt von TU Berlin und Zi liefert genaue Zahlen und fordert Überarbeitung des AOP-Katalogs.
08.01.2024
Eine aktuelle Studie unter Leitung der TU Berlin und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) enthüllt, dass 20 % der Krankenhausbehandlungen in Deutschland ambulant durchgeführt werden könnten. Besonders in HNO und Augenheilkunde besteht erhebliches Potenzial. Die Forscher betonen die Notwendigkeit einer Überarbeitung des AOP-Katalogs, um das hochgeschätzte Ambulantisierungspotenzial besser zu erschließen.
Ambulantisierungspotenzial in deutschen Krankenhäusern
- Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichte kürzlich Zahlen zum Ambulantisierungspotenzial.
- Mindestens 20 % aller Klinikbehandlungsfälle könnten ambulant erbracht werden, basierend auf einem Forschungsprojekt der TU Berlin und des Zi.
- Im Jahr 2021 hätten mehr als 2,5 Millionen der stationär erbrachten Behandlungen ambulant durchgeführt werden können, was knapp einem Fünftel aller Behandlungsfälle entspricht.
- Das größte Potenzial zur ambulanten Leistungserbringung liegt vor allem in der Hals-Nasen-Ohren-, Strahlen- und Augenheilkunde.
Studie und Methoden
- Die Studie wurde vom Fachgebiet Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin geleitet und vom Zi gefördert.
- Zwei Methoden wurden verwendet: Das Kontextfaktorenmodell des IGES-Instituts und der Katalog "Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe" (AOP-Katalog) aus dem Jahr 2023.
- Nach dem IGES-Modell hätten 2021 rund 2,6 Millionen, und nach dem AOP-Katalog rund 2,7 Millionen stationäre Behandlungen ambulant durchgeführt werden können, was knapp 18 % bzw. 19 % aller stationären Behandlungsfälle entspricht.
AOP-Katalog und Überarbeitung
- Der Zi-Vorstandsvorsitzende, Dr. Dominik von Stillfried, betont die Notwendigkeit einer Überarbeitung des AOP-Katalogs.
- Der AOP-Katalog 2023 berücksichtige das Potenzial nicht ausreichend, im Vergleich zum IGES-Gutachten.
- Eine Überarbeitung der einbezogenen Leistungen und Kontextfaktoren sei erforderlich, da der AOP-Katalog die Grundlage für die sektorengleiche Vergütung bildet.
- Stillfried sieht eine zunehmende Ambulantisierung bisher stationär erbrachter Leistungen als dringend geboten an, angesichts finanzieller und personeller Herausforderungen in der stationären Krankenhausversorgung.
Generelles Ambulantisierungspotenzial
- Das Ambulantisierungspotenzial wird generell als hoch eingeschätzt.
- Je nach Betrachtung (Liegezeitdauer, Vergleich mit anderen europäischen Ländern oder Fachgebiete) variieren die Angaben zwischen 10 % und 30 %.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Der Bundestag hat das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz) und das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (GDNG) genehmigt. Das E-Rezept wird damit ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend.
19.12.2023
Der Bundestag hat das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz) und das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (GDNG) genehmigt.
- Das E-Rezept wird damit ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend.
- Gesetzlich Versicherte erhalten bis zum 15. Januar 2025 eine EPA, es sei denn, sie widersprechen aktiv (Opt-out).
- Die EPA soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern, insbesondere durch einen digital unterstützten Medikationsprozess.
- Apotheken dürfen künftig Leistungen der assistierten Telemedizin anbieten.
- Das GDNG zielt darauf ab, Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation besser zugänglich zu machen.
- Eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung wird etabliert.
- Krankenkassen erhalten das Recht, Versicherte auf Basis ihrer Daten auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen.
- Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die E-Rezept-Pflicht ab 2024.
- Der DAV plant, die Umsetzung der Digitalisierung aktiv zu begleiten und mitzugestalten.
- Der DAV-Vorsitzende, Hans-Peter Hubmann, sieht die Einführung des E-Rezepts in Arztpraxen als konsequent an. Apotheker lösen bereits jetzt E-Rezepte ein, betont Hubmann.
- Die elektronische Patientenakte (EPA) könnte ein wichtiger Bestandteil der Versorgung sein, muss jedoch funktionsfähig und patientenfreundlich sein.
- Hubmann fordert, dass Apotheken zur Befüllung der EPA mit Medikationsdaten beitragen und betont, dass Apotheker bereits hochdigitalisiert arbeiten und für neue Versorgungsformen bereit sind.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht in den Gesetzen einen "Quantensprung" für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Lauterbach betont den Nutzen für Patienten und Leistungserbringer.
Baden-Württembergs Krankenhäuser: 80 % erwarten Defizit im Jahr 2024
Baden-Württembergs Krankenhäuser: 80 % erwarten Defizit im Jahr 2024
BWKG-Indikator zeigt dramatische finanzielle Lage - Forderungen nach Sofortmaßnahmen an die Bundesregierung
08.12.2023
Laut dem aktuellen BWKG-Indikator erwarten 80 % der Krankenhäuser in Baden-Württemberg für das Jahr 2024 finanzielle Verluste, was die schlechteste Lage seit 2010 ist. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) fordert dringende Sofortmaßnahmen von der Bundesregierung, um die finanzielle Stabilität der Krankenhäuser zu gewährleisten und eine mögliche Verschlechterung der Patientenversorgung zu verhindern.
- Laut dem aktuellen BWKG-Indikator erwarten fast 80 % der Krankenhäuser in Baden-Württemberg für das Jahr 2024 finanzielle Verluste, was die schlechteste finanzielle Lage seit Beginn der Befragungen im Jahr 2010 darstellt.
- Der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold, macht die Bundesregierung für diese dramatische Verschlechterung verantwortlich. Gesetzliche Änderungen haben den Kliniken im Jahr 2023 allein über 100 Mio. € entzogen; die dauerhafte Finanzierung der Inflationskosten durch den Ukraine-Krieg wird verweigert.
- Scheffold fordert die Rücknahme der Kürzungen, eine Erhöhung der Krankenhausvergütung um mindestens 4 % und eine verlässliche Finanzierung für künftige Kostensteigerungen.
- Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung, darunter Einmalzahlungen und Liquiditätshilfen, werden als ungeeignet betrachtet, und es wird betont, dass eine schnelle Stabilisierung der Krankenhausfinanzen erforderlich ist, um eine Verschlechterung der Versorgung zu verhindern.
- Laut dem BWKG-Indikator können 12,7 % der Betten in den Allgemeinkrankenhäusern nicht wie vorgesehen genutzt werden, und 9,7 % der Betten können aufgrund von Personalmangel nicht belegt werden.
- Der Indikator zeigt auch, dass 1,3 % der Betten mit Personen belegt sind, die auf eine passende Anschlussversorgung warten, was die Kapazität für neue Patienten weiter einschränkt.
- Die Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden, werden durch den Indikator verdeutlicht. 89,1 % der Krankenhäuser haben Schwierigkeiten, Pflegefachkräfte zu finden, 77,5 % haben Probleme bei der Besetzung von freien Stellen im Funktionsdienst, und 72,1 % haben Schwierigkeiten bei der Besetzung von freien Stellen im Ärztlichen Dienst.
- Scheffold betont, dass eine stabile Finanzierung auch eine Voraussetzung für attraktive Arbeitsbedingungen ist, um im Wettbewerb um qualifiziertes Personal zu bestehen.
- Er fordert die Reduzierung der Bürokratie, eine schnellere Anerkennung ausländischer Fachkräfte und eine Begrenzung der Leiharbeit, um den bestehenden Personalmangel zu bewältigen.
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