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Orientierungswert 2023: Aktuelle Preissteigerungen sollen berücksichtigt werden

Orientierungswert 2023: Aktuelle Preissteigerungen sollen berücksichtigt werden

Aktuelle Preissteigerungen schlagen sich in der Praxis erst 2 Jahre später im Orientierungswert nieder. Die Vertreterversammlung der KBV fordert daher eine Änderung dieser Regelung.

02.06.2022

Aktuelle Preissteigerungen schlagen sich in der Praxis erst 2 Jahre später im Orientierungswert nieder. Die Vertreterversammlung der KBV (KBV-VV) fordert daher eine Änderung dieser Regelung.

  • Momentan ist es laut KBV so, dass die Praxen die Kostensteigerungen 2 Jahre lang vorfinanzieren, weil der Bewertungsausschuss für seine Berechnungen die letzten beiden verfügbaren abgeschlossenen Datenjahre verwende.
  • Die KBV-VV fordert nun, dass sich die zusätzliche Belastung der Personalkosten und die aktuellen Preissteigerungen bereits im Orientierungswert 2023 niederschlagen.
    • Hintergrund ist u. a. der Wettbewerb um die Fachkräfte in den Praxen.
  • Zusätzlich soll der Vorstand der KBV ein Modell entwickeln, das auch die Inflation im Orientierungswert berücksichtigt.
  • Wird die hohe Inflationsrate nicht berücksichtigt, könnte dies für viele Arztpraxen über kurz oder lang zum Problem werden und die wirtschaftliche Existenz der Praxen bedrohen.

Steuerentlastungsgesetz: Diese Regelungen sind vorgesehen

Steuerentlastungsgesetz: Diese Regelungen sind vorgesehen

Kürzlich hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 12.05.2022 verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz zugestimmt.

31.05.2022

Kürzlich hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 12.05.2022 verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz zugestimmt.

 

Folgende steuerentlastende Regelungen sind von dem neuen Gesetz u. a. vorgesehen:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Rückwirkend zum 01.01.2022 wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 € auf 1.200 € angehoben.
  • Energiepreispauschale: Alle aktiv tätigen Erwerbspersonen haben für 2022 einmalig Anspruch auf eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 €. 
  • Kindergeld: Für jedes Kind, das zum Stand 07/2022 Kindergeld bezieht, erhöht sich das Kindergeld um einen Einmalbetrag ("Kinderbonus") von 100 €. 
  • Grundfreibetrag: Rückwirkend zum 01.01.2022 steigt der Grundfreibetrag für 2022 von aktuell 9.984 € um 363 € auf 10.347 €.
  • Pendlerpauschale: Rückwirkend zum 01.01.2022 wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer auf 38 Ct. vorgezogen.
  • Weiterer Fortgang:  Nachdem der Bundespräsident unterzeichnet hat, wird das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.
  • Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, partiell rückwirkend zum 01.01.2022 (s. o.).

126. Deutscher Ärztetag: GOÄ bleibt auf Lauterbachs Reformagenda unberücksichtigt

126. Deutscher Ärztetag: GOÄ bleibt auf Lauterbachs Reformagenda unberücksichtigt

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte aktuell in Bremen auf dem 126. Deutschen Ärztetag seine Reform-Agenda vor. Hier machte er jedoch den Ärzten wenig Hoffnung in Bezug auf die neue GOÄ.

27.05.2022

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte aktuell in Bremen auf dem 126. Deutschen Ärztetag seine Reform-Agenda vor. Hier machte er jedoch den Ärzten wenig Hoffnung in Bezug auf die neue GOÄ.

  • Viele Ärzte hofften in diesem Zusammenhang auf eine klare Botschaft des Bundesgesundheitsministers. Dass er nun zur neuen GOÄ schwieg, stößt in der Ärzteschaft auf Kritik.
  • BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt überreichte Lauterbach zuvor die neue Gebührenordnung, der diese vorurteilsfrei prüfen wollte, machte der Ärzteschaft jedoch keine Hoffnung auf "große Sprünge" in der GOÄ, da der Spielraum sehr eng sei.
  • Andere Themen beim diesjährigen Deutschen Ärztetag waren u. a. der Tarifvertrag für ÖGD-Ärzte sowie die Gewinnung neuer Medizinstudenten.

Gesundheitsberufe: Ausbildung zur MFA 2021 sehr beliebt

Gesundheitsberufe: Ausbildung zur MFA 2021 sehr beliebt

In Summe verzeichnen die Gesundheitsberufe einen Rückgang von 2,9 % im Vergleich zum Vorjahr.

13.05.2022

Aktuell ist der Berufsbildungsbericht 2022 des Bundesbildungsministeriums erschienen. Dieser zeigt die jährliche Entwicklung der bundesweiten beruflichen Bildung und nimmt den Ausbildungsmarkt unter die Lupe.

  • Der diesjährige Report zeigt, dass 2021 insgesamt 473.063 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen wurden (ein Anstieg um 1,2 %).
  • Im Vergleich zum Vor-Pandemie-Wert von 2019 sind es jedoch rund 10 % weniger.
  • Unterschiede zwischen den Geschlechtern:
    • In mehr als 17.000 Fällen entschieden sich junge Frauen für eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA), womit dieser Gesundheitsberuf die Liste der Top-Favoriten unter den Ausbildungsberufen darstellt.
    • Bei den Männern sind Gesundheitsberufe nach wie vor nicht so stark nachgefragt - hier steht auf Platz 1 mit weitem Abstand der Kfz-Mechatroniker.
  • In Summe verzeichnen die Gesundheitsberufe einen Rückgang von 2,9 % im Vergleich zum Vorjahr.
  • Den größten Anstieg der Azubis im 1. Ausbildungsjahr im Bereich der Gesundheitsberufe gab es in der zahlenmäßig kleinsten Auszubildendengruppe, bei den Orthoptisten (35,7 %).
  • Den höchsten Rückgang gab es wiederum bei der Ausbildung zur Hebamme und zum Entbindungspfleger (- 23,2 %). 
  • Ergotherapie-Ausbildung + 5,8 %
  • Ausbildung zur Medizinisch-Technischen Radiologieassistenz (MTRA) + 4,7 %
  • Ausbildung zur Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenz (MTLA) + 4,6 %
  • Ausbildung zum Notfallsanitäter + 3,1 %
  • Ausbildung zum Logopäden + 2,6 %
  • Ausbildung zum Physiotherapeuten +1,2 %
  • Ausbildung zur Diätassistenz +1,1 %
  • Ausbildung zum Masseur / medizinischen Bademeister + 0,9 %

Weitere Informationen finden Sie hier.

Steigender Behandlungsbedarf und Ärztemangel: BÄK plädiert für stärkere Nachwuchsförderung

Steigender Behandlungsbedarf und Ärztemangel: BÄK plädiert für stärkere Nachwuchsförderung

Maßnahmen erhofft sich die BÄK auch von der Politik, um dem Ärztemangel wirksam Kontra zu bieten. Schon heute ist das Problem des Ärztemangels in einigen ländlichen Regionen an der Tagesordnung.

12.05.2022

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert im Hinblick auf fortschreitenden Ärztemangel und steigenden Behandlungsbedarf eine konsequente Nachwuchsförderung und optimierte Ausbildungsbedingungen unter den Medizinern. Maßnahmen erhofft sich die BÄK auch von der Politik, um dem Ärztemangel wirksam Kontra zu bieten. Schon heute ist das Problem des Ärztemangels in einigen ländlichen Regionen an der Tagesordnung.

  • Laut der aktuellen Ärztestatistik der BÄK waren im Jahr 2021 insgesamt 416.120 berufstätige Ärztinnen und Ärzte gemeldet - wovon rund 163.800 im ambulanten und rund 214.900 im stationären Bereich tätig sind.
  • Damit stieg die Zahl um 1,7 % (7.000 Personen). Der Zuwachs blieb unter dem von 2019 (+ 2,5 %).
  • Dieser leichte Zuwachs reicht laut BÄk nicht aus, um den gegewärtigen und künftigen Behandlungsbedarf in der Bevölkerung zu decken.
  • Derzeit steht bereits jeder fünfte berufstätige Arzt kurz vor dem Ruhestand: der Altersgruppe der 60- bis 65-Jährigen gehören über 13 % der Ärzte an, weitere 8,5 % sind über 65 Jahre alt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

E-Rezept: Flächendeckender Start noch 2022!

E-Rezept: Flächendeckender Start noch 2022!

Eigentlich sollte das elektronische Rezept (E-Rezept) bundesweit zum 01.01.2022 als Pflichtanwendung an den Start gehen. Nach weiteren Verzögerungen soll das E-Rezept nun doch noch in diesem Jahr flächendeckend ausgerollt werden.

06.05.2022

Eigentlich sollte das elektronische Rezept (E-Rezept) bundesweit zum 01.01.2022 als Pflichtanwendung  an den Start gehen.

  • Nach weiteren Verzögerungen (wegen technischer Probleme und noch zu geringer Testung) soll das E-Rezept nun doch noch in diesem Jahr flächendeckend ausgerollt werden.
  • Laut Bundesgesundheitsminister Lauterbach seien inzwischen viele Untersuchungen im Rahmen der Testphase durchgeführt und weitere 10.000 E-Rezepte ausgewertet worden, sodass der Rollout definitiv bis Ende dieses Jahres erfolgen könne.
  • Bis Ende 05/2022 plant Lauterbach zudem einen Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vorlegen zu können.
  • Darüber hinaus kündigte er einen Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung sowie ein Gesetz zur Pandemiebekämpfung im Herbst an.