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Ab 2026: Mehrere vertragsärztliche Leistungen nicht mehr extrabudgetär vergütet
Ab 2026: Mehrere vertragsärztliche Leistungen nicht mehr extrabudgetär vergütet
Bewertungsausschuss empfiehlt Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung - rund 17 Mio. Euro betroffen
07.08.2025
Ab dem 1. Januar 2026 werden zahlreiche bislang extrabudgetär vergütete Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt - betroffen sind unter anderem Laboruntersuchungen, Glukosemessungen und probatorische Sitzungen mit einem Gesamtvolumen von zuletzt 17,3 Mio. €.
- Der Bewertungsausschuss hat empfohlen, mehrere bisher extrabudgetär vergütete Leistungen ab dem 1. Januar 2026 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zu überführen.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) setzen diese Empfehlungen regional um.
Hintergrund und Gründe:
- Die Empfehlung basiert auf einer stabilen oder rückläufigen Inanspruchnahme der betroffenen Leistungen.
- Der finanzielle Bedarf sank von 33,8 Mio. € im Jahr 2023 auf 17,3 Mio. € im Jahr 2024.
- Das entspricht einem Rückgang von 16,5 Mio. €.
- Grundlage ist ein Verfahren aus 2014, das eine extrabudgetäre Vergütung neuer Leistungen zunächst für 2 Jahre vorsieht - danach erfolgt die Integration in die MGV, wenn keine steigende Fallzahl vorliegt.
- Die Überführung findet immer zum Jahresbeginn statt, also ab 1. Januar eines Abrechnungsjahres.
Betroffene Leistungsbereiche und GOPs:
Interstitielle Glukosemessung:
- GOP 13360 → MGV
- GOP 04590 → Kinderarzt-MGV (voll vergütet nach regionalem Euro-Gebührenmaßstab)
- GOP 03355 → Hausarzt-MGV (ebenfalls voll vergütet)
Probatorische Sitzungen im Krankenhaus:
- GOP 01410K, 01413K → Hausarzt-MGV
Orale Hyposensibilisierung mit Palforzia (gegen Erdnussallergie):
- GOP 30133, 30134 → MGV
Untersuchung auf SARS-CoV-2:
- GOP 32779, 32816 → MGV
Serologische und genetische Labordiagnostik:
- Antikörper-Nachweis gegen Adeno-assoziierte Viren: GOP 32674 → MGV
- Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis: GOP 01833 → MGV
- Genotypisierung des CYP2D6-Metabolisierungsstatus: GOP 32865 → MGV
Fazit: Ab 2026 fließen zahlreiche vertragsärztliche Leistungen mit rückläufigem Leistungsbedarf in die MGV ein. Die extrabudgetäre Vergütung entfällt damit in vielen Fällen, die Finanzierung erfolgt künftig über das reguläre Vergütungssystem der KVen - abhängig von regionalen Gebührenordnungen.
Kassenbeiträge: Gesundheitsministerin dämpft Hoffnung auf Entlastung
Kassenbeiträge: Gesundheitsministerin dämpft Hoffnung auf Entlastung
Angesichts der angespannten Finanzlage hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Erwartungen an eine Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge deutlich zurückgeschraubt.
25.07.2025
Angesichts der angespannten Finanzlage hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Erwartungen an eine Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge deutlich zurückgeschraubt. Bei einem Besuch des Klinikums Braunschweig erklärte sie kürzlich, die aktuelle Kassenlage sei „schlecht". Eine Stabilisierung der Beiträge sei unter den derzeitigen Bedingungen kaum möglich - sowohl im Bereich der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Laut Warken sei die Beitragslage „schwierig in beiden Kassensystemen" - gesetzlich und privat.
- Die angespannte Haushaltslage erschwere eine Entlastung der Beitragszahler erheblich.
- Die Bundesregierung strebe zwar grundsätzlich an, Arbeit nicht zusätzlich zu verteuern und die Bürger finanziell nicht stärker zu belasten - in der Praxis ist dies laut Warken derzeit kaum realisierbar.
- Derzeit laufen Gespräche zwischen Ministerien und im Parlament über mögliche Lösungen.
- Warken äußerte die Hoffnung, dass „weitere Mittel" zur Verfügung gestellt werden könnten, wollte jedoch dem parlamentarischen Verfahren nicht vorgreifen.
- Ein langfristiges Finanzierungskonzept für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bislang nicht vor.
- Im Bundeshaushalt fehlen aktuell Milliardenbeträge für das Gesundheitssystem.
- Mehrere Krankenkassen haben bereits im 1. Halbjahr 2025 ihre Beiträge erhöht, um finanzielle Engpässe abzufedern.
Die finanzielle Lage der Krankenversicherungen bleibt angespannt. Trotz parteiübergreifender Bemühungen um Beitragsstabilität sind kurzfristig keine spürbaren Entlastungen in Sicht. Ein nachhaltiger Finanzierungsplan steht weiterhin aus.
Elektronische Patientenakte ab Oktober 2025 Pflicht in Zahnarztpraxen
Elektronische Patientenakte ab Oktober 2025 Pflicht in Zahnarztpraxen
Mit der ab Oktober 2025 verpflichtenden Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen Zahnarztpraxen vor der Aufgabe, ihre IT anzupassen, Patientendaten sicher zu verwalten und gleichzeitig eine transparente, digital unterstützte Versorgung sicherzustellen.
24.07.2025
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) wird ab Oktober 2025 auch für Zahnarztpraxen der Zugriff und die Nutzung verpflichtend.
Start der ePA seit Januar 2025
- Seit dem 15.01.2025 legen bereits alle gesetzlichen Krankenkassen automatisch für ihre Versicherten eine ePA an - sofern kein Widerspruch eingelegt wird.
- Die ePA enthält wichtige medizinische Informationen, darunter:
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Medikationslisten (inklusive Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst)
- Das elektronische Zahnbonusheft
- Ziel ist eine verbesserte Vernetzung, mehr Transparenz und eine optimierte Versorgung.
Pflichten für Zahnarztpraxen ab Oktober 2025
- Zahnarztpraxen müssen ab Oktober 2025 technisch in der Lage sein, die ePA zu nutzen.
- Voraussetzung ist ein zertifiziertes Update des Praxisverwaltungssystems (PVS) mit vollständiger ePA-Funktionalität.
- Wenn ein Patient eine ePA besitzt, sind bestimmte Dokumente verpflichtend in der Akte zu speichern, z. B.:
- Befundberichte, die an Dritte übermittelt werden.
- Freiwillige Einträge sind möglich, etwa ins elektronische Zahnbonusheft - aber nur auf Wunsch des Patienten.
Datenschutz und Steuerung durch Patienten
- Die ePA ist vollständig verschlüsselt und unterliegt der Kontrolle der Versicherten.
- Patienten entscheiden selbst:
- welche Daten gespeichert werden
- wer Zugriff erhält
- welche Dokumente verborgen oder gelöscht werden dürfen
Daten für die Forschung
- Die Daten der ePA fließen - neben den Abrechnungsdaten der Krankenkassen - anonymisiert ins Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ).
- Ziel ist, mit diesen Daten die Versorgungsforschung und medizinische Weiterentwicklung zu unterstützen.
- Wer konkret Zugang zu den Daten im FDZ erhält, wird aktuell noch diskutiert und ist nicht abschließend geregelt.
Ausblick
- Die verpflichtende Einführung der ePA ist ein bedeutender Schritt Richtung digitale Gesundheitsversorgung.
- Für Zahnarztpraxen bedeutet das nicht nur technische, sondern auch organisatorische Umstellungen.
- Gleichzeitig bietet die ePA Potenzial für eine bessere, koordinierte und transparente Patientenversorgung - vorausgesetzt, Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und Patientenaufklärung werden konsequent umgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier: KVBZ
Augenheilkunde auf Rädern: Sachsen investiert 1,2 Mio. Euro in mobile Versorgung
Augenheilkunde auf Rädern: Sachsen investiert 1,2 Mio. Euro in mobile Versorgung
Mit dem Modellprojekt MUBE investiert Sachsen 1,2 Mio. € in eine mobile Einheit, die mithilfe von Telemedizin und Vor-Ort-Diagnostik die augenärztliche Grundversorgung in ländlichen Regionen sichert und Wartezeiten verkürzt.
10.07.2025
In Sachsen ist kürzlich das neue Pilotprojekt „Mobile Untersuchungs- und Behandlungseinheit" (MUBE) gestartet. Ziel des Modells ist es, die augenärztliche Grundversorgung in ländlichen Regionen zu verbessern - insbesondere in Südwestsachsen, wo der Ärztemangel in der Augenheilkunde zunehmend spürbar wird.
Projektziele und Funktionsweise:
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Zielgruppe: Patienten mit chronischen Augenerkrankungen wie
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Makula-Degeneration
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Katarakt (Grauer Star)
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Glaukom (Grüner Star)
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diabetischer Retinopathie
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Leistungen:
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Vor-Ort-Diagnostik durch speziell geschultes, nichtärztliches Personal
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Datenübermittlung an kooperierende Augenärzte
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Bei Bedarf: Videosprechstunde oder Weiterleitung an die Facharztpraxis
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Vorteile:
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Deutlich kürzere Wege für Patienten
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Reduzierte Wartezeiten
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Entlastung der bestehenden Augenarztpraxen
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Finanzierung:
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Gesamtvolumen: 1,2 Mio. €
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Förderung zu 90 % durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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10 % der Kosten tragen:
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Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen)
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Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen
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Hintergrund des Projekts:
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In Südwestsachsen verschärft sich der Fachkräftemangel in der Augenheilkunde.
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Ursache: Immer mehr Praxen schließen aus Altersgründen, ohne dass Nachfolger gefunden werden.
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Die MUBE soll die augenärztliche Versorgung sichern und bestehende Strukturen entlasten.
Mit MUBE verbindet Sachsen Mobilität und Telemedizin zu einem innovativen Versorgungsmodell für die Augenheilkunde - ein wichtiger Schritt gegen drohende Versorgungslücken in ländlichen Regionen.
Geplante Mindestlohnerhöhung: Arztpraxen sollten Mitarbeitergehälter rechtzeitig prüfen
Geplante Mindestlohnerhöhung: Arztpraxen sollten Mitarbeitergehälter rechtzeitig prüfen
Ab 2026 gelten neue Mindestlohnsätze, die für viele Arztpraxen kaum Einfluss auf die Gehälter von Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben dürften. Anders sieht es möglicherweise bei Reinigungskräften und Minijobbern aus - hier kann Handlungsbedarf entstehen.
10.07.2025
Ab 2026 gelten neue Mindestlohnsätze, die für viele Arztpraxen kaum Einfluss auf die Gehälter von Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben dürften. Anders sieht es möglicherweise bei Reinigungskräften und Minijobbern aus - hier kann Handlungsbedarf entstehen.
Geplante Erhöhungen im Überblick:
- Der gesetzliche Mindestlohn soll ab 01.01.2026 auf 13,90 €/Stunde steigen.
- Ab 01.01.2027 ist eine weitere Anhebung auf 14,60 €/Stunde vorgesehen.
- Der aktuelle Mindestlohn (Stand Juli 2025) liegt bei 12,82 €/Stunde brutto.
Auswirkungen auf MFA-Gehälter:
- Der Einstiegstarif für MFA in der Tätigkeitsgruppe I (1. Berufsjahr) liegt ab 01.01.2026 bei 17,60 €/Stunde.
- Damit liegen MFA-Tarifgehälter weiterhin deutlich über dem Mindestlohn.
- Laut der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der MFA (AAA) zahlen die meisten Praxen ohnehin tarifliche oder darüber liegende Gehälter. Ein Nachjustieren der MFA-Gehälter ist somit nicht notwendig.
Relevanz für andere Praxismitarbeiter:
- Praxen sollten die Gehälter von nicht tarifgebundenen Mitarbeitern, wie etwa Reinigungskräften oder sonstigem Hilfspersonal, überprüfen.
- Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) sind betroffen, da sich deren Verdienstgrenze automatisch an den Mindestlohn anpasst.
Neue Minijob-Grenze:
- Ab 2026 erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobber von bisher 556 € auf 602,33 €/Monat.
- Damit bleibt ein Arbeitsumfang von ca. 43 Stunden im Monat weiterhin möglich, ohne in die Versicherungspflicht (Midijob-Bereich) zu rutschen.
Fazit:
- MFA-Gehälter bleiben i. d. R. von der Mindestlohnerhöhung unberührt.
- Praxen mit Minijobbern oder externen Kräften sollten jedoch jetzt schon ihre Stunden- und Gehaltsmodelle prüfen.
- Eine Anpassung kann auch höhere Sozialabgaben mit sich bringen.
Apothekenreform nach Sommerpause: Gesetzespaket in Arbeit
Apothekenreform nach Sommerpause: Gesetzespaket in Arbeit
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem umfassenden Gesetzespaket zur Reform des Apothekenwesens. Das bestätigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie kündigte an, dass die Ausarbeitung auch während der parlamentarischen Sommerpause fortgeführt werde.
09.07.2025
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem umfassenden Gesetzespaket zur Reform des Apothekenwesens. Das bestätigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie kündigte an, dass die Ausarbeitung auch während der parlamentarischen Sommerpause fortgeführt werde.
Die zentralen Inhalte der geplanten Apothekenreform
- Ziel ist es, ein vollständiges Gesetzespaket zu schnüren, das verschiedene Maßnahmen bündelt.
- Grundlage bilden Punkte aus dem Koalitionsvertrag, ergänzt durch weiterführende Aspekte.
- Stärkung der Vor-Ort-Apotheken steht dabei im Fokus.
- Der Versandhandel mit Arzneimitteln soll erneut bewertet werden:
- Es wird geprüft, inwiefern dieser die wirtschaftliche Lage stationärer Apotheken gefährdet.
- Ein weiteres Ziel: Bürokratieabbau im Apothekenalltag.
Aktueller Stand und Zeitplan
- Die inhaltliche Vorbereitung des Gesetzes erfolgt im engen Dialog mit Apothekern.
- Die Arbeitsphase erstreckt sich über die Sommerpause hinaus.
- Ein erster Gesetzentwurf wird frühestens nach der Parlamentspause erwartet.
- Der Einstieg ins parlamentarische Verfahren folgt anschließend.
Weitere Reformprojekte des Ministeriums
- Parallel plant Warken eine eigenständige Reform des Notfall- und Rettungsdienstes.
- Dazu soll ein separates Gesetzgebungsverfahren angestoßen werden.
- Der Entwurf soll möglichst zeitnah nach der Sommerpause als Referentenentwurf veröffentlicht werden.
- Eine Anbindung an laufende Gesetzesvorhaben wurde explizit ausgeschlossen, um inhaltlich unabhängig agieren zu können.
Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet mit Hochdruck an einer umfassenden Reform des Apothekenwesens. Neben strukturellen Anpassungen sollen Vor-Ort-Apotheken gestärkt, Versandhandel reguliert und bürokratische Hürden gesenkt werden. Nach der Sommerpause wird mit konkreten Gesetzesentwürfen gerechnet.