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Sommerhitze in Praxisräumen: Tipps zur Kühlung und Arbeitssicherheit
Sommerhitze in Praxisräumen: Tipps zur Kühlung und Arbeitssicherheit
Die Einhaltung von Maßnahmen zur Raumtemperatur und zum Schutz vor Hitze in Praxisräumen ist gemäß Arbeitsstättenregel ASR A3.5 und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erforderlich. Hier finden Sie nützliche Tipps, um Ihre Praxisräume kühl zu halten und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
14.07.2023
Die Einhaltung von Maßnahmen zur Raumtemperatur und zum Schutz vor Hitze in Praxisräumen ist gemäß Arbeitsstättenregel ASR A3.5 und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erforderlich.
Hier finden Sie nützliche Tipps, um Ihre Praxisräume kühl zu halten und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten:
- Wenn die Temperaturen im Sommer steigen, kann es auch in Praxisräumen schnell zu unangenehmer Hitze kommen. Gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sollte die Raumtemperatur in Praxen idealerweise zwischen 21 und 26 Grad Celsius liegen.
- Steigt die Temperatur über 30 Grad, sind Maßnahmen zur Abhilfe erforderlich.
- Die ASR A3.5 gibt klare Vorgaben für den Sonnenschutz und die Raumtemperatur. Um übermäßige Sonneneinstrahlung zu vermeiden, sollten Fenster, Oberlichter und Glaswände, die der Tageslichtversorgung dienen, so gestaltet sein, dass eine übermäßige Erwärmung vermieden wird.
- Wenn die Sonneneinstrahlung durch diese Bauteile die Raumtemperatur über 26 Grad Celsius ansteigen lässt, sollten geeignete Sonnenschutzsysteme installiert werden. Direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz sollte vermieden werden. Vordächer, Balkone, feste Lamellen oder Bepflanzungen können effektiven Sonnenschutz bieten.
- Weitere Tipps: Effektive Steuerung des Sonnenschutzes, Steuerung der Lüftungseinrichtungen, Reduzierung der inneren thermischen Lasten, Lüftung in den frühen Morgenstunden, Nutzung von Gleitzeitregelungen, Lockerung der Bekleidungsregelungen, Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen und Nutzung von Ventilatoren.
- Wird die Raumtemperatur 35 Grad überschritten, ist der Raum ohne technische Maßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier, Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung nicht als Arbeitsraum geeignet.
- Um in der Sommerhitze angemessen zu reagieren und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, sollten Arbeitsbereiche vor direkter Sonneneinstrahlung und zusätzlichen Wärmequellen geschützt werden.
- Es ist wichtig, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, Pausen an kühlen Orten einzulegen, Mahlzeiten in kleineren Portionen einzunehmen, Handgelenke, Unterarme, Gesicht und Nacken mit Wasser zu kühlen, intensive Behandlungen und Aktivitäten in kühlere Tageszeiten zu verlegen und auf Anzeichen von Hitzeerschöpfung bei sich selbst und Kollegen zu achten.
- Bei Unwohlsein oder ungewöhnlichen Symptomen sollte dies gemeldet werden, um angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
- Es ist wichtig, die Arbeitsschutzrichtlinien einzuhalten, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter und Patienten zu gewährleisten und die Auswirkungen der Sommerhitze zu minimieren.
Neue TI-Pauschale ab 237,79 € im Monat
Neue TI-Pauschale ab 237,79 € im Monat
Das Bundesgesundheitsministerium legt die Kosten für die Nutzung der Telematikinfrastruktur fest - Die volle Pauschale gibt es allerdings nur bei Nutzung aller Anwendungen.
10.07.2023
Ab sofort gibt es eine neue Pauschale für die Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI). Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kosten für die Erstausstattung und den Betrieb der TI berechnet.
- Die monatliche TI-Pauschale richtet sich nach der Größe der Praxis und beträgt zwischen 237,79 € und 323,90 €. Allerdings gibt es die volle Pauschale nur, wenn alle Anwendungen der TI genutzt werden.
- Das Ministerium hat die Kosten für die Erstausstattung der Praxen je nach Größe berechnet: Kleine Praxen mit bis zu 3 Ärzten zahlen 6.366,50 €, mittlere Praxen mit 4 - 6 Ärzten zahlen 8.369 € und große Praxen mit mehr als 6 Ärzten zahlen 10.371,50 €.
- Zusätzlich werden die Betriebskosten über 5 Jahre berücksichtigt: Kleine Praxen zahlen 7.900 € und große Praxen zahlen 9.062,50 €.
- Diese Kosten wurden auf eine monatliche Pauschale umgerechnet.
- Die TI-Pauschale wird nur gewährt, wenn die Praxis über einen TI-Anschluss verfügt und alle erforderlichen Komponenten wie Konnektor, VPN-Zugangsdienst, Kartenleser, eHBA und SMC-B (Praxiskarte) vorhanden sind. Auch der TI-Messenger und mobile Kartenterminals sind von der Pauschale abgedeckt.
- Die volle Pauschale wird nur gezahlt, wenn alle Anwendungen der TI, wie Notfalldatenmanagement, E-Medikationsplan, ePA, KIM, eAU, E-Arztbrief und ab Januar 2024 auch E-Rezept, in der Praxis genutzt werden. Beim Fehlen einer Anwendung wird die Pauschale um die Hälfte gekürzt, bei 2 fehlenden Anwendungen gibt es gar kein Geld mehr.
- Es bleibt abzuwarten, ob die erhofften Marktmechanismen durch diese Regelung tatsächlich greifen und zu einem Qualitäts- oder Preiswettbewerb führen.
Ambulantisierung in Gefahr – Befürchtungen einer Nullnummer bei sektorengleicher Vergütung
Ambulantisierung in Gefahr - Befürchtungen einer Nullnummer bei sektorengleicher Vergütung
KBV, SpiFa und BDC warnen vor einer möglichen Alibiveranstaltung und werfen der Politik Mutlosigkeit vor.
10.07.2023
Die sektorengleiche Vergütung von Operationen könnte für den ambulanten Bereich zur Nullnummer werden, warnen die KBV, SpiFa und der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC).
- Das Bundesgesundheitsministerium plant offenbar, nur eine kleine Anzahl von Eingriffen auf ihre Eignung für die ambulante Versorgung zu überprüfen. Dies wird von den Verbänden als Alibiveranstaltung kritisiert.
- Zum Hintergrund: Ursprünglich sollten der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV gemeinsam die Ausgestaltung der sektorengleichen Vergütung festlegen. Da jedoch keine Einigung erzielt wurde, liegt nun die Verantwortung beim Bundesgesundheitsministerium.
- Die Verbände bedauern, dass der erhoffte echte Wettbewerb zwischen ambulanter und stationärer Versorgung nicht stattfinden wird und die Politik die bestehenden Verhältnisse zementieren möchte. Dabei ist bekannt, dass in Deutschland im internationalen Vergleich zu viele Eingriffe noch ausschließlich stationär durchgeführt werden, was zu höheren Kosten führt.
- Die fehlende Einigung über die Hybrid-DRG und die Verzögerung seitens des Bundesgesundheitsministeriums werden von den Verbänden kritisiert. Die Förderung der Ambulantisierung, die sogar im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, droht nun zu scheitern. Die geplante Überprüfung einiger Eingriffe auf ihre ambulante Durchführbarkeit wird als Alibiveranstaltung betrachtet, die den Vereinbarungen der Regierungskoalition widerspricht.
- Die Verbände fordern eine konsequente Umsetzung der Ambulantisierung und betonen, dass ein echter Wettbewerb nur mit gleichen Zugangsvoraussetzungen und gleicher Vergütung möglich ist. Sie warnen vor einer Schwächung der ambulanten Versorgung und drängen das Bundesgesundheitsministerium, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Andernfalls müsse davon ausgegangen werden, dass kein Interesse an der Förderung der ambulanten Versorgung bestehe.
Aktuelle Zi-Umfrage zu MVZ zeigt große Herausforderungen bei der Mitarbeitergewinnung
Aktuelle Zi-Umfrage zu MVZ zeigt große Herausforderungen bei der Mitarbeitergewinnung
Personalengpässe in MVZ: Zi-Umfrage gibt Einblicke in die Herausforderungen der medizinischen Versorgung
07.07.2023
Laut einer aktuellen Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) stehen Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland vor großen Herausforderungen bei der Suche nach qualifiziertem ärztlichen und nichtärztlichen Personal.
- Die Umfrage basiert auf den Angaben von 288 MVZ, die zwischen Mitte Januar und Ende Mai 2022 an der Online-Befragung teilgenommen haben. Krankenhausgetragene MVZ machten 38 % der teilnehmenden Einrichtungen aus, während vertragsarztgetragene MVZ 34 % ausmachten.
- Das Ziel des Zi-MVZ-Panels ist es, eine verlässliche Datengrundlage und Transparenz zu organisatorischen, versorgungsrelevanten und wirtschaftlichen Aspekten für MVZ in Deutschland zu schaffen. Die Umfrage wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Bundesverband MVZ e.V. (BMVZ) unterstützt.
- Obwohl derzeit 42 % der Praxen und MVZ Ausbildungen anbieten, ist die Bewerbungslage problematisch: In fast der Hälfte der Einrichtungen waren weniger als die Hälfte der Bewerbungen je Ausbildungsstelle formal geeignet. Zudem hatten rund ein Drittel der Praxen und MVZ in den Jahren 2017 bis 2021 Ausbildungsabbrüche zu verzeichnen.
- Die Verfügbarkeit von nichtärztlichem Personal wurde von 76 % der befragten MVZ im Jahr 2022 als schlecht bis sehr schlecht eingeschätzt. In städtischen MVZ lag dieser Wert bei 88 %, während es bei MVZ in ländlichen Regionen zwei Drittel waren.
- Die Verfügbarkeit von ärztlichem Personal wurde von 80 % der MVZ als schlecht bis sehr schlecht bewertet, ohne signifikante regionale Unterschiede.
- In Bezug auf die wirtschaftliche Gesamtsituation bewerteten etwa die Hälfte der MVZ die Einnahmenhöhe im Jahr 2021 als gut. Krankenhausgetragene MVZ waren dabei pessimistischer als vertragsarztgetragene MVZ.
- Hinsichtlich der Investitionen zeigten sich vermehrte Ausgaben für IT, Telematik und Hygiene bei über 80 % der MVZ.
- Der Überschuss je Gesellschafter lag bei vertragsarztgetragenen MVZ im Median bei etwa 200.000 €.
- Die Personalkostenquote lag bei vertragsarztgetragenen MVZ im Durchschnitt bei 31 % und bei krankenhausgetragenen MVZ bei 40 %.
- Die Umfrage befasste sich auch mit dem Abschluss von Verträgen zu besonderen Versorgungsformen. Dabei nahmen 31 % der MVZ im Jahr 2021 an keinen solchen Verträgen teil. Strukturierte Behandlungsprogramme gemäß § 137 f SGB V wurden von 22 % der MVZ abgeschlossen, im Vergleich zu 44 % im Jahr 2019. Verträge zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wurden von 12 % der MVZ abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Verbrannte Ressourcen: Regierung vernichtet 755 Millionen Corona-Masken
Verbrannte Ressourcen: Regierung vernichtet 755 Millionen Corona-Masken
Politik steht in der Kritik - Überbeschaffung unter Spahn führt zur Vernichtung von Masken
28.06.2023
Das Bundesgesundheitsministerium plant die Verbrennung von mindestens 755 Millionen Corona-Schutzmasken, die Anfang 2020 während der Pandemie beschafft wurden.
- Die Masken sind mittlerweile abgelaufen und müssen vernichtet werden.
- Es handelt sich um 660 Millionen zertifizierte OP-Masken und rund 95 Millionen zertifizierte FFP2-Masken.
- Die Entscheidung stößt auf scharfe Kritik, insbesondere gegen den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), unter dessen Amtszeit die Masken beschafft wurden.
- Die Opposition bezeichnet die massenhafte Verbrennung als "Armutszeugnis für die Bundesregierung".
- Kritiker werfen dem aktuellen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, keine alternative Lösung gefunden zu haben, um die Masken rechtzeitig an medizinische Einrichtungen abzugeben. Diese Einrichtungen hätten dann Mitarbeiter und Patienten kostenlos schützen können.
- Bereits zuvor wurden in kleinerem Umfang Masken vernichtet.
- Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Ausschreibung gestartet, um externe Entsorgungsunternehmen mit der Vernichtung der Masken zu beauftragen. Gleichzeitig planen auch die meisten Bundesländer die Verbrennung von Corona-Masken oder haben sie bereits durchgeführt. Insgesamt geben zehn Länder an, rund 57,38 Millionen Masken verbrannt zu haben oder dies in Kürze zu tun.
Gematik plant flächendeckenden Rollout des E-Rezepts, KBV skeptisch wegen fehlender technischer Voraussetzungen
Gematik plant flächendeckenden Rollout des E-Rezepts, KBV skeptisch wegen fehlender technischer Voraussetzungen
Gematik startet bundesweiten Rollout des E-Rezepts, während KBV Bedenken äußert und auf technische Mängel hinweist
27.06.2023
Die gematik hat beschlossen, ab sofort den bundesweiten Rollout des E-Rezepts einzuleiten und somit die flächendeckende Einführung voranzutreiben.
- Die Möglichkeit, E-Rezepte mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken einzulösen, soll ab Juli verfügbar sein.
- Dieser Schritt wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) skeptisch betrachtet, da ihrer Meinung nach die technischen Voraussetzungen für einen breiten Rollout noch nicht gegeben sind.
- Die gematik betont, dass bereits mehr als 2 Mio. E-Rezepte erfolgreich eingelöst wurden und dass nahezu alle Arztpraxen technisch in der Lage sind, das E-Rezept zu verwenden. Sie fordert nun eine umfassende Unterstützung der Ärzte, um flächendeckend auf das E-Rezept umzustellen und Erfahrungen zu sammeln.
- Ab dem 1. Januar 2024 soll die Nutzung des E-Rezepts bundesweit verpflichtend sein.
- Die KBV hingegen warnt vor möglichen Problemen, sollten die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sein. Sie befürchtet, dass Patienten bei fehlender Einlösemöglichkeit in Apotheken erneut einen Arztbesuch benötigen, um ein Papierrezept zu erhalten. Zudem zweifelt sie daran, ob das System unter hoher Belastung reibungslos funktionieren kann, da täglich bis zu 1,5 Mio. E-Rezepte erstellt werden.
- Es bleibt abzuwarten, wie sich der Rollout des E-Rezepts in den kommenden Monaten entwickeln wird und ob die gematik und die KBV ihre unterschiedlichen Standpunkte in Einklang bringen können.