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Umfrage zeigt: Apothekensterben beschleunigt sich – Zahl der Apotheken sinkt um 1,3 % im ersten Halbjahr 2023
Umfrage zeigt: Apothekensterben beschleunigt sich - Zahl der Apotheken sinkt um 1,3 % im ersten Halbjahr 2023
Laut einer Umfrage von Apotheke Adhoc bei den Landesapothekenkammern mussten im ersten Halbjahr zahlreiche Apotheken aufgeben. Neueröffnungen sind die absolute Ausnahme.
03.08.2023
Laut einer Umfrage von Apotheke Adhoc bei den Landesapothekenkammern mussten im ersten Halbjahr zahlreiche Apotheken aufgeben. Neueröffnungen sind die absolute Ausnahme.
- Die Schließungswelle bei den Apotheken rollt, im ersten Halbjahr sank die Zahl der Apotheken in Deutschland um 222 oder 1,3 %.
- Zu Jahresbeginn gab es 18.047 Apotheken, aber bis zum 30. Juni sank die Zahl auf 17.825.
- Rein rechnerisch kamen auf eine Neueröffnung zehn Betriebsaufgaben.
- Lediglich 28 Neueröffnungen standen 250 Schließungen gegenüber.
- Mehr als die Hälfte der Neueröffnungen fand in Nordrhein-Westfalen statt, mit vereinzelten Zugängen in Bayern, Hessen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
- Keine Neueröffnungen gab es hingegen in Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein, dem Saarland, Brandenburg, Bremen und Thüringen.
- Das Apothekensterben könnte in diesem Jahr den bisherigen Negativrekord von über 400 Schließungen im Vorjahr deutlich übertreffen, da in einigen Bundesländern bereits in den ersten sechs Monaten so viele Apotheken schlossen wie im gesamten Vorjahr.
PKV-Analyse: COVID-19 und Zahnärzte – Auswirkungen auf die Versorgung von Privatversicherten
PKV-Analyse: COVID-19 und Zahnärzte - Auswirkungen auf die Versorgung von Privatversicherten
PKV-Analyse zeigt moderaten Rückgang der zahnärztlichen Leistungen während der Pandemie - Nachholeffekte sichtbar, Inanspruchnahme weitgehend gesichert.
28.07.2023
Das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherung (WIP) untersuchte die Folgen des Corona-Jahres 2020 auf zahnärztliche Behandlungen von PKV-Versicherten.
Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Die offizielle COVID-19-Pandemie wurde im März 2020 ausgerufen; Deutschland verzeichnete 1,8 Millionen Infektionen. Infolgedessen sank die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
- Die zahnärztliche Versorgung wurde bundesweit aufrechterhalten; die Inanspruchnahme bestimmter Behandlungen ging hingegen zurück. Besonders bei Vorsorgeuntersuchungen und präventiven Maßnahmen war ein Vermeidungseffekt zu beobachten. Insgesamt gingen die abgerechneten zahnärztlichen Leistungen bei PKV-Versicherten im Vergleich zum Vorjahr moderat um 3 % zurück.
- Besonders betroffen waren Prothetische Leistungen (- 9 %), Prophylaktische Leistungen und Erkrankungen der Mundschleimhaut (- 7 %).
- Jedoch verzeichneten Chirurgische Leistungen einen deutlichen Anstieg (+ 216 %), bedingt durch eine Sonderregelung während der Pandemie.
- Die Entwicklung der Leistungsmengen spiegelte sich im Jahresverlauf wider. Während der ersten Welle im April ging die zahnärztliche Versorgung stark zurück (- 46,4 %).
- Allerdings folgten bereits ab Juni Nachholeffekte, und die zweite Pandemiewelle ab September hatte kaum Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung.
- Die Ergebnisse zeigen, dass die zahnärztliche Versorgung von PKV-Versicherten während der Pandemie weitgehend gesichert war. Die PKV zahlte bspw. eine Hygienepauschale, um die zusätzlichen Anforderungen an die Patientensicherheit zu erfüllen und die Infektionsangst zu mindern.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Warnung vor steigenden Beiträgen – Krankenkassen kritisieren Bundesregierung
Warnung vor steigenden Beiträgen - Krankenkassen kritisieren Bundesregierung
Gesetzliche Krankenversicherung befürchtet Anstieg der Beiträge und fordert Maßnahmen zur Entlastung der Versicherten
27.07.2023
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland warnt vor weiter steigenden Beiträgen und kritisiert die Bundesregierung für ihren Sparkurs auf Kosten der Beitragszahler.
- Der DAK-Vorstandsvorsitzende Andreas Storm betonte kürzlich, dass die Beitragszahler die Zeche zahlen müssten, da die Beiträge im Jahr 2024 und den Folgejahren voraussichtlich steigen werden. Ein Grund dafür sei der fehlende Inflationsausgleich für die Krankenhausfinanzierung.
- Es wurde auch vor einem möglichen ruinösen Preiswettbewerb über die individuellen Zusatzbeiträge gewarnt, da jede Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag je nach Finanzlage selbst festlegen kann. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stieg bereits für 2023 von 1,3 auf 1,6 %. Storm merkte an, dass eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes aller Krankenkassen, der derzeit bei 14,6 % liegt, eine ehrlichere Lösung sein könnte.
- Die AOK-Bundesvorstandsvorsitzende Carola Reimann kritisierte, dass die Bundesregierung bisher ihre im Koalitionsvertrag versprochenen Lösungsansätze zur Entlastung der Krankenkassen nicht umgesetzt habe. Sie betonte, dass Lösungen wie eine auskömmliche Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden über zusätzliche Bundesmittel oder die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel bereits vorhanden seien und eine erhebliche Entlastung für die Kassen bringen könnten.
- Linken-Chefin Janine Wissler warf der Bundesregierung wegen steigender Krankenkassenbeiträge Untätigkeit vor und forderte eine umfassende Reform zur Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung, in die alle einzahlen sollten.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den Zusatzbeitrag zur GKV zu Jahresbeginn von 1,3 auf 1,6 % angehoben und teilte mit, dass im kommenden Jahr eine weitere Erhöhung auf maximal 2,0 % möglich sein könnte.
- Linken-Chefin Wissler warnte auch vor Privatisierungen im Gesundheitssystem und betonte, dass Finanzierungslücken nicht von den Beschäftigten gestopft werden sollten. Sie forderte einen umfassenden Umbau, um die Unterschiede in der medizinischen Versorgung zu beseitigen und eine solidarische Bürgerversicherung einzuführen. Statt Krankenhäuser zu schließen, sollte laut Wissler über eine Reduzierung der Anzahl der Krankenversicherungen nachgedacht werden.
Primärversorgungszentren: Neuer Standard für flächendeckende Gesundheitsversorgung?
Primärversorgungszentren: Neuer Standard für flächendeckende Gesundheitsversorgung?
Der BKK Dachverband fordert verstärkte Kooperationen und qualifizierte Pflegekräfte in PVZ als Antwort auf Gesundheitsherausforderungen.
28.07.2023
Der BKK Dachverband spricht sich in einem Positionspapier für die Entwicklung von Primärversorgungszentren (PVZ) aus, um die Gesundheitsversorgung flächendeckend zu verbessern.
- Angesichts von Verschiebungen im Morbiditätsspektrum und einem steigenden Hausarztmangel sollen niedrigschwellige Ansätze die Versorgung der Bevölkerung sichern.
- Der Verband betont die Bedeutung der Kooperation zwischen unterschiedlichen Gesundheitsberufen unter einem Dach in PVZ.
- Die akademische Qualifizierung von Pflegefachkräften, die zukünftig heilkundliche Aufgaben ausüben sollen, wird hierbei als unverzichtbar angesehen.
- Im Vergleich zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, das Gesundheitskioske vorsieht, lehnt der BKK Dachverband Parallelstrukturen ab und betont die Wichtigkeit der regionalen Vernetzung basierend auf bevölkerungsbezogenen Versorgungsbedarfen.
- Der Aufbau der Primärversorgungszentren soll durch Einbindung niedergelassener Fachärzte, Pflegestützpunkte, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und ambulanten Krebsberatungsstellen unterstützt werden.
- Auch Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten, selbst PVZ zu gründen.
- Bereits in Baden-Württemberg wurden zehn PVZ eröffnet und gefördert.
Das Positionspapier finden Sie hier.
Telemedizin im Fokus: Psychotherapie dominiert bei telemedizinischen Leistungen laut Zi-Auswertung
Telemedizin im Fokus: Psychotherapie dominiert bei telemedizinischen Leistungen laut Zi-Auswertung
Eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass in der ambulanten Versorgung die Psychotherapie den größten Anteil der telemedizinischen Leistungen ausmacht. Während der Corona-Pandemie wurden Videosprechstunden besonders häufig in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt.
17.07.2023
Eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass in der ambulanten Versorgung die Psychotherapie den größten Anteil der telemedizinischen Leistungen ausmacht. Während der Corona-Pandemie wurden Videosprechstunden besonders häufig in der psychotherapeutischen Versorgung eingesetzt.
- Laut den veröffentlichten Zahlen des Zeitraums 2017 bis 2021 hat sich der Anteil der Vertragsärzte, die telemedizinische Leistungen erbringen, von 4,5 % im Jahr 2017 auf zuletzt 25 % erhöht. Dieser Anstieg wird hauptsächlich auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückgeführt.
- Im Jahr 2020 belief sich das telemedizinisch erwirtschaftete Honorar laut Zi auf 275 Mio. €, wobei der Großteil (84,3 %) auf den psychotherapeutischen Bereich entfiel.
- Im Jahr 2021 überwiesen die Kassenärztlichen Vereinigungen insgesamt rund 350 Mio. € für telemedizinisch erbrachte Leistungen, wobei der Anteil der Psychotherapie bei 86,3 % lag.
- Die telemedizinisch versorgten Patienten waren zu 39 % in Großstädten ansässig, hatten durchschnittlich ein Alter von 42 Jahren und waren überwiegend weiblich (63 %), wie das Zi in Bezug auf die Soziodemografie der telemedizinisch-affinen Klientel resümiert.
- Videosprechstunden und andere telemedizinische Leistungen machen insgesamt jedoch einen geringen Anteil am ambulanten Gesamthonorar aus. Im Jahr 2021 wurden lediglich 0,8 % des Honorars für Videosprechstunden aufgewendet. Dennoch erhielten zuletzt 1,9 % der gesetzlich Krankenversicherten (knapp 1,4 Mio. Personen) Leistungen per Videosprechstunde oder in anderer Form des Fernkontakts, während es im Jahr 2017 nur 0,2 % oder rund 164.000 Personen waren.
- Die Anzahl der abgerechneten Videosprechstunden ist im ersten Halbjahr 2022 vorläufigen Daten zufolge wieder leicht zurückgegangen.
- Die Auswertung basierte auf 795 telemedizinisch geeigneten EBM-Positionen, darunter Videosprechstunden, Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, Überwachung von Defibrillatoren oder CRT-Geräten sowie telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgen- und CT-Aufnahmen. Telefonische Beratungen wurden jedoch nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Cyberkriminelle im Visier: Bundeskriminalamt warnt vor Angriffen auf Arztpraxen
Cyberkriminelle im Visier: Bundeskriminalamt warnt vor Angriffen auf Arztpraxen
BKA-Präsident Holger Münch warnt vor zunehmenden Cyberangriffen auf Hochschulen und Arztpraxen in Deutschland. Diese Angriffe können massive Auswirkungen haben und verursachen teils massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Das BKA betont die Bedeutung von Präventivmaßnahmen und gibt Tipps für den Schutz vor Cyberkriminalität.
14.07.2023
BKA-Präsident Holger Münch warnt vor zunehmenden Cyberangriffen auf Hochschulen und Arztpraxen in Deutschland. Diese Angriffe können massive Auswirkungen haben und verursachen teils massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Das BKA betont die Bedeutung von Präventivmaßnahmen und gibt Tipps für den Schutz vor Cyberkriminalität.
- Laut BKA-Präsident Holger Münch nehmen Cyberkriminelle vermehrt Hochschulen und Arztpraxen ins Visier, da die technischen Hürden vergleichsweise niedrig sind und die Angriffe in der Folge lukrativ sind.
- Die Bedrohung durch Cybercrime steigt kontinuierlich an und verursacht erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden. Insbesondere öffentliche Verwaltungen, Hochschulen und Arztpraxen sind zunehmend von solchen Angriffen betroffen. Diese können zu wochenlangen Arbeitsbehinderungen führen.
- Die Cyberkriminellen verschlüsseln nicht nur die angegriffenen Systeme, sondern greifen auch auf sensible Daten zu. Die Aufklärung solcher Straftaten gestaltet sich schwierig, da die Täter in der Regel im Ausland agieren.
- Um sich vor Cyberangriffen zu schützen, sollten Betreiber von Arztpraxen entsprechende Präventivmaßnahmen ergreifen.
- Empfohlen wird, alle Mitarbeiter mit den Grundlagen des Sicherheitsbewusstseins vertraut zu machen und nicht nur Administratoren, sondern auch Ärzte und alle technologiebezogenen Mitarbeiter zu sensibilisieren.
- Es ist wichtig, alle Geräte zu schützen, die Zugang zum Unternehmensnetzwerk und Internet haben.
- Die regelmäßige Aktualisierung von Geräten und die Installation von Sicherheitslösungen für einen effektiven E-Mail-Schutz sind ebenfalls wichtige Schritte.
- Darüber hinaus wird empfohlen, einen MDR-Service (Managed Detection and Response) in Anspruch zu nehmen, der eine Fernüberwachung der Infrastruktur ermöglicht, um gezielte Angriffe und Netzwerkinfiltrationen zu erkennen.
- Es kann nur geraten werden, die Bedrohung durch Cyberkriminalität ernst zu nehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit sensibler Daten in Arztpraxen zu gewährleisten.