Inflationsausgleichsprämie: Das gilt für Jobwechsler, Sachlohn, Mehrfachzahlungen und andere Sonderfälle

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Mindestlohn: Diese Punkte sollten Sie nach der Anhebung prüfen

Ab 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 €. Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber Sozialbeiträge nachzahlen. Das sollten Sie bei der Anhebung der Lohngrenze im Blick haben. Außerdem gibt es Fallen bei Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitern von Subunternehmern. Im Video erfahren Sie mehr dazu.

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Rechnungen: Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben

Selbstständige und Unternehmen bekommen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Aber nur, wenn ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen. Das Video zeigt, wie man das prüft. Dabei werden auch die Vereinfachungen für sogenannte Kleinbetragsrechnungen erläutert. Für die wird rückwirkend ab 1.1.2017 die Grenze auf 250 € angehoben.

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