Umkehr der Steuerschuldnerschaft:
Wann der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer zahlen muss

Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Wann der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer zahlen muss

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Content-Blocker, Praxisbörse und anderen Dienstleistern. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
Videosymbol

Selbst wenn der Empfänger Ihrer Rechnung die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, ist das für Sie keine Vereinfachung. Denn wenn Sie eine Rechnung fälschlicherweise ohne Umsatzsteuer ausstellen, drohen Ärger und Steuernachzahlungen. Dieses Video zeigt Ihnen anhand der aktuellsten Rechtslage ab 1.10.2014, wann Sie von der sogenannten Umkehr der Steuerschuldnerschaft betroffen sind und wie Sie richtig damit umgehen.

Weitere Beiträge

EÜR oder Bilanz: Die Vorschriften für die Gewinnermittlung

Ob eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreicht oder doch eine Bilanz erstellt werden muss, hängt von verschiedenen Schwellenwerten und Kriterien ab. In diesem Video erfahren Sie, welche Grenzen gelten, wie Sie die richtige Gewinnermittlungsart wählen und worauf bei einem Wechsel zu achten ist.
Ideal für Gründer:innen, Freiberufler:innen und kleine Unternehmen – einfach erklärt. (05/25)

Weiterlesen »

Verkauf von Immobilien & Co. – Wann Steuern anfallen und wie Sie sie vermeiden

„Spekulationssteuer“ fällt nicht nur auf Aktiengewinne an. Auch beim Verkauf von Häusern, Wein und Autos etc. hält der Fiskus oft die Hand auf. Steuern vermeiden Sie bei privaten Veräußerungen, wenn Sie die Spekulations-Fristen abwarten. Die sind bei Sachwerten unterschiedlich. Das Video zeigt, welche Fristen zu beachten sind und welche weiteren Steuersparmöglichkeiten Sie insbesondere bei Immobilienverkäufen nutzen können.

Weiterlesen »