Umkehr der Steuerschuldnerschaft:
Wann der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer zahlen muss

Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Wann der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer zahlen muss

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Content-Bolcker, Praxisbörse und anderen Dienstleistern. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
Videosymbol

Selbst wenn der Empfänger Ihrer Rechnung die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, ist das für Sie keine Vereinfachung. Denn wenn Sie eine Rechnung fälschlicherweise ohne Umsatzsteuer ausstellen, drohen Ärger und Steuernachzahlungen. Dieses Video zeigt Ihnen anhand der aktuellsten Rechtslage ab 1.10.2014, wann Sie von der sogenannten Umkehr der Steuerschuldnerschaft betroffen sind und wie Sie richtig damit umgehen.

Weitere Beiträge

Rechnungen: Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben

Selbstständige und Unternehmen bekommen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Aber nur, wenn ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen. Das Video zeigt, wie man das prüft. Dabei werden auch die Vereinfachungen für sogenannte Kleinbetragsrechnungen erläutert. Für die wird rückwirkend ab 1.1.2017 die Grenze auf 250 € angehoben.

Weiterlesen »

Minijobs – das sind die aktuellen Regeln

Damit Sie die Vergünstigungen für Minijobber nutzen können, darf der Verdienst die aktuelle Obergrenze nicht überschreiten. Die wird automatisch mit dem Mindestlohn angehoben. Erfahren Sie in diesem Video, welche Verdienstgrenze seit 2024 gilt und welche Regeln außerdem zu beachten sind. (2/24)

Weiterlesen »