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Steuerstundung und -herabsetzung: Erleichterungen in der Krise nutzen

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Wenn Sie aufgrund der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, beantragen wir für Sie Steuerstundungen. Das Video zeigt, wie sie profitieren und welche Informationen wir dafür von Ihnen benötigen.

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Selbstständige und Unternehmen bekommen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Aber nur, wenn ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen. Das Video zeigt, wie man das prüft. Dabei werden auch die Vereinfachungen für sogenannte Kleinbetragsrechnungen erläutert. Für die wird rückwirkend ab 1.1.2017 die Grenze auf 250 € angehoben.

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