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Rechnungen: Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben

Rechnungen: Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben

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Selbstständige und Unternehmen bekommen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Aber nur, wenn ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen. Das Video zeigt, wie man das prüft. Dabei werden auch die Vereinfachungen für sogenannte Kleinbetragsrechnungen erläutert. Für die wird rückwirkend ab 1.1.2017 die Grenze auf 250 € angehoben.

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Laden Sie Geschäftspartner oder Kunden zum Essen ein, können Sie dafür Betriebsausgaben und Vorsteuer geltend machen. Allerdings prüft das Finanzamt genau, ob das Essen tatsächlich rein beruflich war. Außerdem brauchen Sie einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg. Alle wichtigen Infos zu Bewirtungskosten erfahren Sie in diesem Video.

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