cropped-hct-steuerberater_logo_grafik_quad_1200px.png

Mindestlohn: Diese Punkte sollten Sie nach der Anhebung prüfen

Mindestlohn: Diese Punkte sollten Sie nach der Anhebung prüfen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
Videosymbol

Seit Anfang 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 €. Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber Sozialbeiträge nachzahlen. Das sollten Sie bei der Anhebung der Lohngrenze im Blick haben. Außerdem gibt es Fallen bei Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitern von Subunternehmern. Im Video erfahren Sie mehr dazu. (1/24)

Weitere Beiträge

Rechnungen: Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben

Selbstständige und Unternehmen bekommen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Aber nur, wenn ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen. Das Video zeigt, wie man das prüft. Dabei werden auch die Vereinfachungen für sogenannte Kleinbetragsrechnungen erläutert. Für die wird rückwirkend ab 1.1.2017 die Grenze auf 250 € angehoben.

Weiterlesen »