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Schwierigkeiten für Ärztehaus-Entwickler: IWG Holding AG meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an

Schwierigkeiten für Ärztehaus-Entwickler: IWG Holding AG meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an

Gestiegene Bauzinsen und Kosten belasten den Spezialisten für Fachärztezentren - bereits in Betrieb befindliche Ärztezentren sind nicht betroffen.

12.10.2023

Die IWG Holding AG, ein führender Entwickler von Ärztehäusern, hat aktuell Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften IWG Medical Real Estate AG und IWG Versorgungskonzepte GmbH. Die finanziellen Probleme des Unternehmens sind auf die Immobilienkrise zurückzuführen, die durch gestiegene Bauzinsen und Baukosten entstanden ist. Trotz dieser Herausforderungen plant IWG eine umfassende Restrukturierung, um langfristige finanzielle Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. Bereits bestehende Ärztezentren sind von der Insolvenz nicht betroffen.

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Der Ärztehaus-Entwickler IWG Holding AG, spezialisiert auf Fachärztezentren, hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet.
  • Auch Tochtergesellschaften IWG Medical Real Estate AG und IWG Versorgungskonzepte GmbH sind betroffen.
  • Bereits in Betrieb befindliche Ärztezentren sind nicht von der Insolvenz betroffen, wie ein Sprecher bestätigte.
  • Die Immobilienkrise aufgrund gestiegener Bauzinsen und Baukosten hat zu finanziellen Problemen geführt.
  • IWG plant einen umfassenden Restrukturierungsplan für langfristige finanzielle Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Der Insolvenzverwalter Markus Plathner unterstützt die Gesellschaft bei der Sanierung.
  • Zum Hintergrund: Ärztehäuser sind wichtig für die Krankenversorgung, aber die Immobilienkrise erschwert derzeit Investitionen in neue Projekte. IWG hat bisher 20 Ärztezentren in Deutschland umgesetzt und ist seit 20 Jahren im Gesundheitswesen tätig.

Bundesrechnungshof warnt vor Aufhebung der Budgetierung bei Hausärzten

Bundesrechnungshof warnt vor Aufhebung der Budgetierung bei Hausärzten

Aktueller Bericht betont fehlende Überzeugungskraft der Entbudgetierung und fordert strenge Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsnachweise für extrabudgetäre Vergütung.

11.10.2023

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat sich gegen die Aufhebung der Budgetierung ärztlicher Leistungen, insbesondere bei Hausärzten, ausgesprochen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht hervor, der die Ergebnisse einer Analyse zur "Extrabudgetären Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen in der ambulanten Versorgung" präsentiert.

 

Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Der BRH betont, dass es keine überzeugenden Beweise dafür gibt, dass die Entbudgetierung der Hausärzte die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung von Versicherten entscheidend verbessern würde.
  • Die Prüfer kritisieren vielmehr, dass durch die Aufhebung des medizinisch notwendigen Behandlungsbedarfs im hausärztlichen Bereich wichtige Steuerungsinstrumente wegfallen würden.
  • Der BRH schlägt vor, die Entbudgetierung nur in Regionen mit erheblichen Versorgungsproblemen umzusetzen und den Erfolg der Maßnahme kontinuierlich zu überprüfen. Andernfalls wäre es aus finanzieller Sicht nicht gerechtfertigt, bewährte Instrumente zur Ausgabensteuerung abzuschaffen.
  • Zusätzlich dazu wird empfohlen, alle bestehenden Vergütungsregeln des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) aufzuheben. Laut dem Bericht führte das TSVG im Jahr 2019 verschiedene Fallgruppen ein, darunter die Terminservicestelle-Terminfälle (TSS-Terminfall) und die Hausarzt-zu-Facharzt-Vermittlung. Bis Ende 2022 zahlten die Krankenkassen jährlich 11,8 Milliarden Euro für diese Vergütungskonstellationen.
  • Die Kritik des BRH richtet sich insbesondere gegen gestiegene Fallzahlen und zu hohe gesetzlich festgelegte Mindesthöhen für extrabudgetäre Zuschläge bei Facharztterminen. Dies störe die gesetzlichen Pauschalen sowie das Einheitliche Bewertungsmaßstab-Gefüge und führe zu Fehlanreizen in der Versorgung.
  • Der BRH bemängelt auch das Fehlen belastbarer Nachweise für die Wirksamkeit extrabudgetärer Vergütung bei offenen Sprechstunden. Die Anreize hätten nicht zu verkürzten Wartezeiten für gesetzlich Versicherte geführt.
  • Zusammenfassend stellt der BRH fest, dass die extrabudgetäre Vergütung von Leistungen deutlich überdacht werden muss. Der BRH betont, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) der Regelfall für die vertragsärztliche Vergütung sein sollte. Der Anteil der extrabudgetären Vergütung sollte drastisch reduziert werden und nur dann erfolgen, wenn nachweislich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung signifikant verbessert werden.

Niedrige Fallzahlen: Ein Blick auf die Krankenhausstatistiken 2022

Niedrige Fallzahlen: Ein Blick auf die Krankenhausstatistiken 2022

Im Jahr 2022 lagen die stationären Fallzahlen in deutschen Krankenhäusern weiterhin deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie.

05.10.2023

Im Jahr 2022 lagen die stationären Fallzahlen in deutschen Krankenhäusern weiterhin deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie.
• Die Zahl der im Krankenhaus behandelten Patienten stieg um 0,4 % auf 16,8 Millionen, was einem Rückgang von 13,4 % im Vergleich zu 2019 entspricht (19,4 Millionen).
• Die Auslastung der Krankenhausbetten betrug 2022 69 % im Vergleich zu 77,2 % im Jahr 2019.
• Im Durchschnitt waren 480.382 Betten in den Krankenhäusern aufgestellt, davon 26.327 Intensivbetten und 7.672 Intermediate-Care-Betten.
• Die durchschnittliche stationäre Behandlungsdauer blieb unverändert bei 7,2 Tagen, wobei es große Unterschiede zwischen den Fachabteilungen gab.
• Im Jahr 2022 gab es 207.294 Ärzte und 1.056.830 nichtärztliche Mitarbeiter in den Krankenhäusern. Die Zahl der Ärzte stieg um 2 %, während der pflegerische Dienst um 2,4 % zunahm.
• Die Anzahl der Schüler und Auszubildenden im Gesundheitswesen sank erstmals seit 2005 um 0,8 % auf 113.847 Personen, während die Zahl der Vollkräfte um 6,5 % auf 36.775 stieg.

Apotheker schlagen Alarm: Forderungen nach angemessener Vergütung und besseren Bedingungen werden lauter

Apotheker schlagen Alarm: Forderungen nach angemessener Vergütung und besseren Bedingungen werden lauter

Finanzielle Herausforderungen und Fachkräftemangel in der Apothekenbranche: Apothekertag verabschiedete Resolution für bessere Bedingungen.

04.10.2023

Die Apothekendichte in Deutschland ist gesunken und die Kosten für Apotheken steigen weiter an. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) teilte kürzlich mit, dass es derzeit 21,1 Apotheken pro 100.000 Einwohner gibt, im Gegensatz zum EU-Durchschnitt von 32 Apotheken pro 100.000 Einwohner. Die steigenden Kosten und der finanzielle Druck auf Apotheken führten dazu, dass mehr als 300 Delegierte auf dem Deutschen Apothekertag eine "Resolution für eine faire Vergütung der Apotheken vor Ort" verabschiedeten. Diese Resolution betont die dringende Notwendigkeit, die Vergütung zu erhöhen und bessere Bedingungen für die Branche zu schaffen, um den Apothekenbetrieb aufrechtzuerhalten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

  • Die Apothekendichte in Deutschland ist im Jahr 2023 auf 21,1 Apotheken pro 100.000 Einwohner gesunken, was insgesamt 17.830 Apotheken bundesweit entspricht, berichtet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
  • Dieser Wert liegt unter dem EU-weiten Durchschnitt von 32 Apotheken pro 100.000 Einwohner.
  • Im ersten Halbjahr 2023 stiegen die Gesamtkosten der Apotheken um 3,3 %, während das durchschnittliche Betriebsergebnis pro Apotheke um 4,9 % auf 64.000 € sank, so die ABDA.
  • Auf dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf wurde eine „Resolution für eine faire Vergütung der Apotheken vor Ort" verabschiedet, um auf die prekäre Finanzierungslage der Arzneimittelversorgung hinzuweisen und bessere Rahmenbedingungen für die Branche zu fordern.
  • Die Resolution betont die Notwendigkeit einer Erhöhung des Festzuschlags von 8,35 € auf 12,00 € pro verordnetem Arzneimittel sowie dessen Dynamisierung.
  • Der Apothekertag fordert außerdem, bei der Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Kürzungen zulasten der Apotheken vorzunehmen. Damit soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und dem Apothekennachwuchs Zukunftsperspektiven geboten werden.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach kündigt wegweisende Initiativen zur Stärkung des Pflegeberufs an

Bundesgesundheitsminister Lauterbach kündigt wegweisende Initiativen zur Stärkung des Pflegeberufs an

Mehr Kompetenzen, internationale Kooperationen und klare Standards: Die Zukunft der Pflege in Deutschland.

03.10.2023

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte kürzlich auf dem Deutschen Pflegetag in Berlin Gesetzesinitiativen zur Aufwertung des Pflegeberufs an.


• Lauterbach betont die Notwendigkeit, Pflegefachpersonen mehr Kompetenzen zu geben und das ungenutzte Potenzial der Pflege in Deutschland zu nutzen.
• Es soll ein erweiterter Spielraum für die Belange der Pflege entstehen, einschließlich Delegation und Substitution, um klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu schaffen und Versorgungsbrüche zu verhindern.
• Das Pflegestudium soll gestärkt werden, da die pflegerische Versorgung heute so komplex ist, dass alleinige Ausbildungen nicht ausreichen.
• Lauterbach betont die Notwendigkeit von mehr Pflegefachpersonen aus dem Ausland und fordert eine faire Anwerbung in Ländern, die ihren eigenen Bedarf an Pflegepersonal ausbilden.
• Ausländische Pflegekräfte, die in Deutschland bleiben, sollen nach einer gewissen Zeit die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, um vollwertige Mitglieder der Gesellschaft zu werden.
• Lauterbach plant ein "Assistenzberufegesetz", um die Pflegeassistenzberufe aufzuwerten und mehr Einheitlichkeit in den landesrechtlich geregelten Ausbildungen zu schaffen.
• Das Krankenhausstrukturgesetz soll die Krankenhausversorgung entökonomisieren und den Pflegeberuf angenehmer gestalten.
• Die steigende Leiharbeit in der Pflege wird als großes Problem betrachtet, daher wird an einem Gesetz gearbeitet, um trägerübergreifende Springerpools attraktiver zu machen und das Vermittlungsgeschäft in der Leiharbeit zu reduzieren.

SPD-Politiker: Verbot von Investoren bei Medizinischen Versorgungszentren unrealistisch

SPD-Politiker: Verbot von Investoren bei Medizinischen Versorgungszentren unrealistisch

Im Rahmen der geplanten Versorgungsgesetze I und II äußerte sich der SPD-Politiker Dirk-Ulrich Mende zur Kontroverse um den Besitz von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch Investoren. Seiner Ansicht nach ist ein generelles Verbot von Investorenbeteiligung unrealistisch, obwohl MVZ-Betreiber aufgrund kritischer Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach besorgt sind.

26.09.2023

Im Rahmen der geplanten Versorgungsgesetze I und II äußerte sich der SPD-Politiker Dirk-Ulrich Mende zur Kontroverse um den Besitz von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch Investoren. Seiner Ansicht nach ist ein generelles Verbot von Investorenbeteiligung unrealistisch, obwohl MVZ-Betreiber aufgrund kritischer Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach besorgt sind. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Aussagen von Dirk-Ulrich Mende zusammen und beleuchten die Debatte um die Zukunft der MVZ.

  • SPD-Politiker Dirk-Ulrich Mende, Berichterstatter für ambulante Versorgung, glaubt nicht an ein allgemeines Verbot von Investorenbesitz an Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Rahmen der Versorgungsgesetze I und II.
  • MVZ-Betreiber sind besorgt aufgrund der kritischen Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach über investorenbetriebene MVZ (iMVZ).
  • Mende betont, dass Investoren bereit sind, Transparenzregelungen zu akzeptieren, aber ein generelles Verbot sei rechtlich nicht machbar.
  • Er fordert mehr Sachlichkeit und betont, dass die SPD nicht beabsichtigt, MVZ zu schließen, da sie die flächendeckende Versorgung unterstützen.
  • Die Bundesregierung plant, MVZ in ländlichen Regionen durch das Versorgungsgesetz I zu erleichtern, jedoch ist der Zeitpunkt für dessen Verabschiedung unklar.
  • Informationen über das Versorgungsgesetz II sind in der SPD-Fraktion nicht verfügbar, und Mende weiß nicht, ob bereits daran gearbeitet wurde/werde.