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Verfahren gegen 2 Ärztinnen in Sachen Corona: Missachtung der Quarantäne, Ausstellung falscher Atteste
Verfahren gegen 2 Ärztinnen in Sachen Corona: Missachtung der Quarantäne, Ausstellung falscher Atteste
Aktuell laufen in Niedersachsen und Brandenburg 2 "Corona-Verfahren":
22.01.2021
Aktuell laufen in Niedersachsen und Brandenburg 2 "Corona-Verfahren": Einer Ärztin wird vorgeworfen, falsche Atteste zur Maskenpflicht-Befreiung ausgestellt zu haben. Die andere Medizinerin soll trotz angeordneter Quarantäne weiter in der Praxis gearbeitet haben.
1. Fall
- In Niedersachsen wird einer Ärztin vorgeworfen Blanko-Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben. Sie war ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, nachdem auf Demonstrationen mit Corona-Leugnern, zahlreiche Teilnehmer ebendiese Atteste vorgelegt hatten.
- Das Ausstellen falscher Atteste ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Konkret ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen in derzeit 16 Verdachtsfällen.
- Die Polizei durchsuchte bereits die Praxisräume der Ärztin, wobei zahlreiche Patientenakten beschlagnahmt wurden.
- Die Ärztin, die als bekennende Impfgegnerin gilt, ist seit Monaten in der Coronaleugner-Szene aktiv. Außerdem fungiert sie bei diversen Demonstrationen als Rednerin, wo sie gegen Schutzimpfungen, die Maskenpflicht etc. aufruft.
- 11/2020 kündigte sie bspw. an, dass sie im Falle eines neuen Lockdowns versuchen werde, außer Landes zu kommen, weil sie „nicht in so einer Diktatur leben" wolle. Diese Ankündigung hat sie noch nicht in die Tat umgesetzt.
- In Brandenburg hat die Stadt Cottbus die Praxis einer Hausärztin geschlossen, die trotz einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes und ohne Mundschutz weiter praktiziert haben soll. Gegen die Medizinerin wurde nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet, die Praxis wurde amtlich versiegelt.
- Nach Informationen der Landesärztekammer Brandenburg seien auch Beschwerden gegen eine Cottbusser Arztpraxis wegen Attesten zur Maskenpflicht-Befreiung eingegangen.
- Ein berufsrechtliches Verfahren wurde laut Ärztekammer bereits eingeleitet.
Lockdown 2020: Ambulante und stationäre Krebsbehandlungszahlen zurückgegangen
Lockdown 2020: Ambulante und stationäre Krebsbehandlungszahlen zurückgegangen
Laut aktuellen Zahlen des privaten Klinikkonzerns Helios gab es während und nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 weniger Krebsbehandlungen als im Vergleichszeitraum 2019.
21.01.2021
Laut aktuellen Zahlen des privaten Klinikkonzerns Helios (nach eigenen Angaben Europas größter privater Klinikbetreiber) gab es während und nach dem Lockdown im Frühjahr 2020 weniger Krebsbehandlungen als im Vergleichszeitraum 2019.
- Zum Hintergrund: Für die aktuelle Erhebung wurden rund 69.000 Fälle von 75 Helios-Kliniken in 13 Bundesländern ausgewertet. Die Studie vergleicht Krankenhausaufnahmen zwischen Mitte März und Ende April sowie der Zeit unmittelbar danach bis Mitte Juni 2020 mit den entsprechenden Vorjahreszeiträumen. Vor allem größere Kliniken in Bundesländern mit höheren COVID-19-Fallzahlen zeigten Rückgänge im Bereich der Onkologie. Laut den Autoren der Studie seien die Ergebnisse für Deutschland repräsentativ.
- Die Daten zeigen einen Rückgang der stationären Aufnahmen für Diagnostik/Therapien von durchschnittlich 10 - 20 %.
- Vor allem bei der Patientengruppe über 75 Jahre wurden rund 20 % weniger Behandlungen durchgeführt als normalerweise.
- Als Hauptgründe für den Rückgang wird u. a. vermutet, dass Patienten aus Angst vor Ansteckung die Kliniken meiden, sowie eingeschränkt geöffnete bzw. geschlossene Arztpraxen während des Lockdowns.
- Außerdem: Im vergangenen Frühjahr hatten Krankenhäuser "Freihaltepauschalen" erhalten, damit genug Betten für COVID-19-Patienten zur Verfügung stehen.
- Daten aus der niedergelassenen Onkologie zeigten einen Rückgang der ambulanten Behandlungen um ca. 8 % in der Haupt-Lockdown-Phase.
Neue Stanford-Studie: Lockdown wirkungslos?
Neue Stanford-Studie: Lockdown wirkungslos?
Eine aktuelle Studie der Stanford-University, die kürzlich von der Zeitschrift „European Journal of Clinical Investigation" zur Publikation akzeptiert wurde und an der u. a. der Medizin-Wissenschaftler John Ioannidis beteiligt war, zeigt, dass der "Corona-Lockdown" keinen signifikanten Effekt auf den Anstieg der Infektionszahlen hat.
18.01.2021
Eine aktuelle Studie der Stanford-University, die kürzlich von der Zeitschrift „European Journal of Clinical Investigation" zur Publikation akzeptiert wurde und an der u. a. der Medizin-Wissenschaftler John Ioannidis beteiligt war, zeigt, dass der "Corona-Lockdown" mit "Stay at home-Pflicht" und Geschäftsschließungen keinen signifikanten Effekt auf den Anstieg der Infektionszahlen hat.
- Für die Wirksamkeit von Lockdowns zur Eindämmung von Epidemien, zur Reduktion von Infektionszahlen/Todesfällen, gibt es bislang keine durch Studien belegte Evidenz.
- Damit bleibt der Nutzen von Lockdowns wissenschaftlich umstritten.
- Weitere Informationen zur Studie finden Sie hier.
Neu ab Januar 2021: Heilmittel-Richtlinie
Neu ab Januar 2021: Heilmittel-Richtlinie
Seit dem 1. Januar 2021 gilt nach Überarbeitung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss eine neue Heilmittel-Richtlinie.
14.01.2021
Seit dem 1. Januar 2021 gilt nach Überarbeitung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) eine neue Heilmittel-Richtlinie.
- Die neuen Regelungen werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Serviceheft „PraxisWissen Heilmittel" näher erläutert.
- Die Publikation der KBV „Die Heilmittel-Richtlinie" enthält die aktuelle Richtlinie, den entsprechenden Heilmittelkatalog, die Diagnoselisten für den langfristigen Heilmittelbedarf sowie den besonderen Verordnungsbedarf.
- Der neue Heilmittelkatalog wird bereits auch in der App "KBV2GO!" zur Verfügung gestellt.
- Weitere Informationen sowie die oben genannten Publikationen finden Sie hier.
E-Patientenakte ab Januar 2021
E-Patientenakte ab Januar 2021
Zum 01.01.2021 ist ein neues freiwilliges Angebot für die mehr als 73 Mio. GKV-Versicherten an den Start gegangen, um wichtige medizinische Dokumente und einiges mehr digital und gebündelt zu speichern: die elektronische Patientenakte (ePA).
07.01.2021
Zum 01.01.2021 ist ein neues freiwilliges Angebot für die mehr als 73 Mio. GKV-Versicherten an den Start gegangen, um wichtige medizinische Dokumente und einiges mehr digital und gebündelt zu speichern: die elektronische Patientenakte (ePA).
- In der aktuellen Testphase soll die ePA kontrolliert ins Rollen kommen, da noch einige (technische) Hürden zu überwinden sind.
- Die ePA ist generell über die Telematikinfrastruktur abrufbar sowie für die Versicherten künftig via Smartphone.
- Die nächsten konkreten Schritte:
- Seit 01.01.2021 haben alle GKV-Versicherten Anspruch darauf, eine ePA-App von ihrer Krankenkasse zu bekommen, um diese selbst mit Inhalten zu befüllen.
- Unterlagen, die nicht digital vorliegen, müssen von den Versicherten per Handy eingescannt werden.
- Einen weiteren Bereich können Ärzte mit medizinischen Daten befüllen.
- Die Vernetzung im "Live-Betrieb" soll in Q 1/2021 mit ausgewählten Praxen in Berlin und Westfalen-Lippe starten.
- Laut Gesetz müssen Vertragsärzte bis Mitte des Jahres 2021 in der Lage sein, die ePA mit eigenen Daten zu versehen.
KBV: PraxisBarometer „Digitalisierung 2020“
KBV: PraxisBarometer "Digitalisierung 2020"
Kürzlich ist der Studienbericht „Praxisbarometer Digitalisierung 2020" des IGES-Instituts erschienen, der im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstellt wurde.
21.12.2020
Kürzlich ist der Studienbericht „Praxisbarometer Digitalisierung 2020" des IGES-Instituts erschienen, der im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellt wurde.
- An der repräsentativen Befragung des IGES-Instituts haben sich rund 2.200 Ärzte und Psychotherapeuten beteiligt.
- Der Auswertung zufolge zeigen sich die Vertragsärzte und -psychotherapeuten grundsätzlich aufgeschlossen für eine Digitalisierung im Gesundheitswesen, kritisieren zugleich aber eine unzureichend ausgereifte Technik mit hoher Störanfälligkeit.
- Ärzte und Psychotherapeuten stufen vor allem den digitalen Austausch von Arztbriefen (70 % der Praxen) und Befunddaten (43 %) als besonders nützlich ein.
- Dennoch geben nur rund 14 % der Praxen an, Arztbriefe tatsächlich auch digital zu empfangen. Bei den Befunddaten gilt das immerhin für 21 %.
- Die höchsten Hürden sind dem Bericht zufolge der mit einer Umstellung verbundene Aufwand für die Praxen, Sicherheitslücken in EDV-Systemen sowie deren Fehleranfälligkeit.
- Auch ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis sehen 79 % als Hemmnis, sowie die fehlende Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen (73 %).
- Insgesamt scheinen jedoch die Vorzüge digitaler Anwendungen bei den Praxen anzukommen: Vor allem in Sachen Online-Fallbesprechungen wird der Nutzen von fast 50 % der Praxen als sehr hoch oder eher hoch eingestuft.
- Auch für die Fernabfrage medizinischer Daten (37 %) wird der Nutzen positiv eingeschätzt.
- Die Anzahl der Praxen, die Videosprechstunden anbieten, ist laut Praxisbarometer (nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie) 2020 um rund 40 % gestiegen.
Das PraxisBarometer "Digitalisierung 2020 - Stand und Perspektiven der Digitalisierung in der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung" finden Sie hier als PDF zum kostenfreien Download.