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Elektronisches Gesundheitsberufsregister: Start im Herbst

Elektronisches Gesundheitsberufsregister: Start im Herbst

Im Herbst wird das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) mit einem Pilotprojekt in den Bereichen Pflege, Physiotherapie und Hebammen an den Start gehen. Anfang 2022 soll das eGBR bereits in den Regelbetrieb übergehen.

30.09.2021

Im Herbst wird das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) mit einem Pilotprojekt in den Bereichen Pflege, Physiotherapie und Hebammen an den Start gehen. Anfang 2022 soll das eGBR bereits in den Regelbetrieb übergehen. 

  • Zum Hintergrund: Das eGBR soll bundesweit für die Ausgabe von SMC-B-Karten und elektronischen Heilberufsausweisen an nicht-approbierte Gesundheitsberufe zuständig sein. Grundlage ist ein Staatsvertrag, der in allen Bundesländern ratifiziert werden muss, was laut Plan noch im Laufe dieses Jahres geschehen soll.
  • Ziel ist es, dass auch die Gesundheitsfachberufe an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden, so dass diese künftig Anwendungen wie z. B. die elektronische Patientenakte nutzen können. Die Gesundheitsfachberufe sind mit weitem Abstand die größte Gruppe im Gesundheitswesen. Von den 5,7 Mio. Beschäftigten im Gesundheitswesen entfallen 4,6 Mio. auf die Gesundheitsfachberufe, darunter v. a. Heilmittelerbringer oder Gesundheitshandwerker.
  • Zum Ablauf: Die Leistungserbringer können die Ausweise beim eGBR über ein Serviceportal beantragen. Die Anträge werden an die Gesundheitsämter oder andere Stellen weitergeleitet, die prüfen, ob eine Berufserlaubnis vorliegt.

Elektronischer Heilberufsausweis: Ausstattungsquote liegt erst bei 30 %

Elektronischer Heilberufsausweis: Ausstattungsquote liegt erst bei 30 %

Laut einem aktuellen Reporting der Bundesärztekammer befindet sich die Quote für die Ausstattung mit den elektronischen Heilberufsausweisen weiter auf sehr niedrigem Niveau.

29.09.2021

Laut einem aktuellen Reporting der Bundesärztekammer (BÄK) befindet sich die Quote für die Ausstattung mit den elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) weiter auf sehr niedrigem Niveau.

  • Demnach hat momentan nur etwas mehr als die Hälfte - 51,92 % - der ambulant tätigen Ärzte einen eHBA.
  • Im stationären Sektor sind es 13,67 %.
  • Insgesamt liegt die Ausstattungsquote zum Stand 09/2021 bundesweit bei 30 %.
  • Zum Hintergrund: Der E-Heilberufeausweis wird bspw. für die elektronische Signatur der eAU benötigt. Ärzte, die am 01.10.2021 noch keinen eHBA haben, können übergangsweise auch die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen.
  • Derzeit sind 115.615 eHBA im Umlauf. 

Landarztquote in Sachsen: Harte Sanktionen bei Verstößen gegen Vorgaben

Landarztquote in Sachsen: Harte Sanktionen bei Verstößen gegen Vorgaben

Ein aktueller Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung sieht eine Strafe von 250.000 € vor, wenn gegen bestimmte Vorgaben der Landarztquote verstoßen wird.

27.09.2021

Ein aktueller Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung, der jetzt vom Wissenschafts- und Gesundheitsausschuss des sächsischen Landtags mehrheitlich angenommen wurde, sieht eine Strafe von 250.000 € vor, wenn gegen bestimmte Vorgaben der Landarztquote verstoßen wird.

  • Zum Hintergrund: Der Gesetzentwurf war 06/2021 in den Landtag eingebracht worden. Er sieht vor, dass bis zu 50 Medizinstudienplätze nach der Landarztquote vergeben werden können. Die sächsische Regierung rechnet in den Jahren 2021 - 2024 mit jährlichen Kosten von jeweils rund 110.000 € für die Umsetzung der Landarztquote.
  • In Sachsen müssen sich Bewerber für ein Medizinstudium aufgrund der Landarztquote verpflichten, nach dem Studium unverzüglich die Facharztausbildung für Allgemeinmedizin zu absolvieren. Nach der Facharztausbildung soll die vertragsärztliche Tätigkeit ebenfalls unverzüglich aufgenommen werden.
  • Mindestens 10 Jahre müssen die Bewerber als Hausarzt in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten auf den Land ärztlich tätig sein.
  • Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, wird die Vertragsstrafe von 250.000 € fällig.
  • Der Vertragsstrafe liegt die Annahme zugrunde, dass die Kosten eines Medizinstudiums bei rund 200.000 € liegen, dazu kommt ein „angemessener Strafaufschlag". 

Abschluss der Honorarverhandlungen des Erweiterten Bewertungsausschusses für das Jahr 2022

Abschluss der Honorarverhandlungen des Erweiterten Bewertungsausschusses für das Jahr 2022

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Honorarverhandlungen für das Jahr 2022 abgeschlossen. Der Orientierungswert steigt um 1,275 % an. In der Interpretation der Honoraranhebungen sind sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärzte Bundesvereinigung uneinig.

17.09.2021

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Honorarverhandlungen für das Jahr 2022 abgeschlossen. Der Orientierungswert steigt um 1,275 % an. In der Interpretation der Honoraranhebungen sind sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärzte Bundesvereinigung (KBV) uneinig.

  • Der Orientierungswert wird im Jahr 2022 um 1,275% - von 11,1244 ct auf 11,2662 ct - ansteigen.
  • Der GKV-Spitzenverband interpretiert den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses bzgl. einer Honoraranhebung mit 1,2 Mrd. €.
  • Die KBV interpretiert den Beschluss bzgl. der Honoraranhebung mit 600 Mio. €.
  • Die Unterschiede der Interpretation entstehen vor allem durch unterschiedliche Interpretationen der Mengeneffekte der Morbidität, Demographie und Steigerungen der extrabudgetären Leistungen.
  • Darüber hinaus ist ebenfalls der Beschluss zur Umsetzung eines allgemeinen Honorarzuschlages in Praxen für gestiegene Hygienekosten über 98 Mio. € gefallen.
  • Der Beschluss soll am 01.01.2022 in Kraft treten.
  • Die genauen Beschlusstexte sind noch nicht veröffentlicht und werden zurzeit ausgearbeitet.

Berlin: KV gründet eigene Hausarztpraxen

Berlin: KV gründet eigene Hausarztpraxen

Die erste KV-Hausarztpraxis könnte bereits im 2. Halbjahr 2022 an den Start gehen.

13.09.2021

Nachdem bisherige Anstrengungen, Hauärzte in unterversorgte Stadtteile Berlins zu bringen, nicht gefruchtet haben, plant die Kassenärztliche Vereinigung Berlin nun eigene Praxen.

  • Darüber hinaus sind auch Förderungen von Niederlassungen und Studenten auf der Agenda, um dem Hausarztmangel entgegenzuwirken.
  • Konkret sind die aktuell von der Vertreterversammlung beschlossenen Maßnahmen für Planungsbereiche vorgesehen, die einen Versorgungsgrad unter 90 % haben - derzeit Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick. In den nächsten 3 - 4 Jahren könnten zusätzlich die Bezirke Spandau und Reinickendorf im Berliner Westen- und Nordwesten auf der "roten Liste" stehen.
  • Ebenso geht die KV davon aus, dass entsprechende Sicherstellungsmaßnahmen in einigen Jahren „generell" auch für Fachärzte am Stadtrand nötig werden könnten.
  • Hintergrund ist das neue Kapitel 4 des Sicherstellungsstatuts, das zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung u. a.  folgende Fördermaßnahmen vorsieht: Die Neuniederlassung oder Übernahme einer Hausarztpraxis wird mit bis zu 60.000 € unterstützt. Bei der Gründung von Zweigpraxen unterstützt die KV mit 40.000 €, ebenso bei der Anstellung von Ärzten: Hier können bis zu 30.000 € für zusätzliche Investitionen beantragt werden. Zudem will die KV jährlich 5 Medizinstudenten ab dem 6. Semester mit 500 € pro Monat  3 Jahre lang fördern. Nicht gefördert werden ermächtigte Ärzte und Praxen/Berufsausübungsgemeinschaften mit mehr als 3 zugelassenen oder angestellten Ärzten.
  • 1,4 Mio. € pro Jahr sind für verschiedene Maßnahmen geplant, was von KV und Kassen paritätisch finanziert wird. Mit dem Geld soll unter anderem eine GmbH als KV-Eigeneinrichtung finanziert werden. Ihre Aufgabe wird ab 2022 die Gründung von KV-Praxen sein, in denen Hausärzte angestellt werden.
  • Ziel: Die Ärzte sollen Lust auf eine Niederlassung bekommen und am Ende die Praxis übernehmen. 
  • Die erste KV-Hausarztpraxis könnte bereits im 2. Halbjahr 2022 an den Start gehen. 

GKV-Bundeszuschuss: Spahn plant Festlegung erst nach der Wahl

GKV-Bundeszuschuss: Spahn plant Festlegung erst nach der Wahl

Erst Mitte Oktober, sprich nach den Bundestagswahlen, soll der Steuerzuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt werden. Derweil warnt die GKV vor einem Finanzloch 2022 von rund 7 Mrd. €.

10.09.2021

Erst Mitte Oktober, sprich nach den Bundestagswahlen, soll der Steuerzuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt werden. Derweil warnt die GKV vor einem Finanzloch 2022 von rund 7 Mrd. €.

  • Zum Hintergrund: 05/2021 war der GKV-Steuerzuschuss bereits um 7 Mrd. € auf 21,5 Mrd. € angehoben worden, wobei die GKV ihren Finanzbedarf deutlich höher beziffert. 
  • Mitte Oktober gibt der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) seine aktuelle Prognose ab, wie sich die Einnahmen von Kassen und Gesundheitsfonds sowie die Ausgaben der Kassen im Folgejahr entwickeln werden.
  • Für den GKV-Spitzenverband stellt diese Terminierung einen Bruch bisheriger politischer Zusagen dar - die GKV bleibt hinsichtlich der Planung des kommenden Jahres im Ungewissen.
  • Immerhin hatte Spahn zugesagt, den Zusatzbeitragssatz bei 1,3 % stabil zu halten und die dafür nötigen Steuermittel in Aussicht gestellt, um die Sozialgarantie der Regierung zu halten, wonach die Summe der Beiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungen 40 % vom Brutto nicht überschreiten solle. Derzeit liegt sie bei 39,5 %.