Lohnsteuerklassen:
Wie Sie durch die richtige Wahl mehr Nettolohn und Ersatzleistungen erhalten
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Content-Blocker, Praxisbörse und anderen Dienstleistern. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen
Weitere Beiträge
Digitale Rechnungen: So werden sie wie Papierrechnungen anerkannt
Schon länger sind digitale Rechnungen Papierrechnungen gleichgestellt. Das Umsatzsteuergesetz knüpft deren Anerkennung allerdings an einige Anforderungen, die in diesem Video erläutert werden.
Gebäudesanierung: So steuert das Finanzamt bis zu 40.000 € bei
Der Staat fördert energetische Gebäudesanierungen mit einem Steuerbonus. Das Video zeigt die Voraussetzungen, um den Bonus zu bekommen.
Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Wann der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer zahlen muss
Selbst wenn der Empfänger Ihrer Rechnung die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, ist das für Sie keine Vereinfachung. Denn wenn Sie eine Rechnung fälschlicherweise ohne Umsatzsteuer ausstellen, drohen Ärger und Steuernachzahlungen. Dieses Video zeigt Ihnen anhand der aktuellsten Rechtslage ab 1.10.2014, wann Sie von der sogenannten Umkehr der Steuerschuldnerschaft betroffen sind und wie Sie richtig damit umgehen.
Wie Kryptowährungen besteuert werden
Kryptowährungen werden immer häufiger als Spekulationsobjekt genutzt. Ob und wann dabei Steuern anfallen ist aber wenig bekannt. Dieses Video gibt einen Überblick über Transaktionen von Kryptowährungen und deren steuerliche Folgen.
Lohnsteuerermäßigung: So erhöhen Sie Ihren monatlichen Nettolohn
Mit einem Lohnsteuerermäßigungsantrag können Sie Steuerermäßigungen direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigen lassen. So erhöhen Sie Ihren monatlichen Nettolohn. Seit dem 1.10.2015 können Sie Ermäßigungen für zwei Jahre beantragen. In diesem Video erfahren Sie, wie Sie vorgehen.
Datenschutzgrundverordnung: Der richtige Umgang mit personenbezogenen Daten
In praktisch jedem Unternehmen fallen personenbezogene Daten zu Kunden und Mitarbeitern an. Die sind spätestens ab 25.5.2018 nach der EU-weit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu behandeln. Die DSGVO geht weit über das bisherige Datenschutzrecht hinaus. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 20 Mio. Euro. Das Video erklärt, wie Sie bei der Umsetzung der DSGVO richtig vorgehen.