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E-Fahrzeuge für Mitarbeiter:
Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad

E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad

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Die Überlassung von E-Fahrzeugen an Arbeitnehmer wird stärker gefördert: Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe, für viele reine E-Fahrzeuge sogar nur ein Viertel der "Dienstwagensteuer" fällig. Jobfahrräder können Mitarbeitern sogar lohnsteuerfrei überlassen werden. Das Video erklärt, wie Sie davon profitieren.

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Einen Dienstwagen nutzen Sie in der Regel nicht nur beruflich, sondern auch für private Fahrten. Dafür verlangt das Finanzamt Steuern. Die werden pauschal ermittelt, mit der sog. 1-%-Methode. Sie können aber auch ein Fahrtenbuch führen. Das Video zeigt, wie die beiden Methoden funktionieren.

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