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E-Fahrzeuge für Mitarbeiter:
Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad

E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad

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Die Überlassung von E-Fahrzeugen an Arbeitnehmer wird stärker gefördert: Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe, für viele reine E-Fahrzeuge sogar nur ein Viertel der "Dienstwagensteuer" fällig. Jobfahrräder können Mitarbeitern sogar lohnsteuerfrei überlassen werden. Das Video erklärt, wie Sie davon profitieren.

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Minijobs – das sind die aktuellen Regeln

Damit Sie die Vergünstigungen für Minijobber nutzen können, darf der Verdienst die aktuelle Obergrenze nicht überschreiten. Die wird automatisch mit dem Mindestlohn angehoben. Erfahren Sie in diesem Video, welche Verdienstgrenze seit 2024 gilt und welche Regeln außerdem zu beachten sind. (2/24)

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