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Online- und Versandhandel - So funktioniert das neue Umsatzsteuerverfahren in der EU

Online- und Versandhandel - So funktioniert das neue Umsatzsteuerverfahren in der EU

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Kleine Versandhändler sind im grenzüberschreitenden Handel jetzt viel öfter zur Besteuerung im Bestimmungsland verpflichtet. Schon bei mehr als 10.000 € Jahresumsatz mit Versänden in die EU. Das Video erklärt die Neuregelung und das zugehörige neue One-Stop-Shop Verfahren für die Abwicklung.

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Laden Sie Geschäftspartner oder Kunden zum Essen ein, können Sie dafür Betriebsausgaben und Vorsteuer geltend machen. Allerdings prüft das Finanzamt genau, ob das Essen tatsächlich rein beruflich war. Außerdem brauchen Sie einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg. Alle wichtigen Infos zu Bewirtungskosten erfahren Sie in diesem Video.

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