cropped-hct-steuerberater_logo_grafik_quad_1200px.png

Mindestlohn: Diese Punkte sollten Sie nach der Anhebung prüfen

Mindestlohn: Diese Punkte sollten Sie nach der Anhebung prüfen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
Videosymbol

Seit Anfang 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 €. Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber Sozialbeiträge nachzahlen. Das sollten Sie bei der Anhebung der Lohngrenze im Blick haben. Außerdem gibt es Fallen bei Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitern von Subunternehmern. Im Video erfahren Sie mehr dazu. (1/24)

Weitere Beiträge

Bewirtungskosten: So erkennt das Finanzamt Geschäftsessen an

Laden Sie Geschäftspartner oder Kunden zum Essen ein, können Sie dafür Betriebsausgaben und Vorsteuer geltend machen. Allerdings prüft das Finanzamt genau, ob das Essen tatsächlich rein beruflich war. Außerdem brauchen Sie einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg. Alle wichtigen Infos zu Bewirtungskosten erfahren Sie in diesem Video.

Weiterlesen »