Aktuelle Beiträge
News aus der Gesundheitsbranche; Gerichtsurteile; Steuerurteile; Studien. Vergleichsrechner; Karriererechner; Finanzplaner; Bewertungsrechner.
Ältere Beiträge
Ambulantes Operieren: Zusätzliche 60 Mio. zur Förderung bestimmter ambulanter Eingriffe bereitgestellt
Ambulantes Operieren: Zusätzliche 60 Mio. € zur Förderung bestimmter ambulanter Eingriffe bereitgestellt
Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich die Möglichkeiten des ambulanten Operierens ausgeweitet.
20.07.2022
Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich die Möglichkeiten des ambulanten Operierens ausgeweitet.
Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Um bestimmte Eingriffe zukünftig ambulant erbringen zu können, wird zum 01.01.2023 ein zusätzliches Finanzvolumen in Höhe von 60 Mio. € (ein Plus von ca. 30 % für ausgewählte Leistungen) zur Verfügung gestellt.
- Es bestehe zudem ein Bedarf in einem nächsten Schritt die gestiegenen Hygieneanforderungen in die Vergütung aufzunehmen, so der KVB-Chef Andreas Gassen.
- Parallel dazu laufen auch Beratungen zwischen der GKV, KBV und der DKG zur Anpassung des AOP-Katalogs, wodurch eine möglichst umfassende Ambulantisierung erreicht werden soll.
- Das IGES Institut legte ein Gutachten vor, das 2.500 medizinische Leistungen auswies, die grundsätzlich Ambulantisierungspotenzial besitzen und in den AOP-Katalog aufgenommen werden sollen. Auf dieser Grundlage soll der Katalog erweitert werden.
- Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) begrüßte im Großen und Ganzen die Einigung, sieht allerdings noch Klärungsbedarf bei einigen Details, wie bspw. dem gewünschten Facharztstatus, der zur Leistungserbringung nötig sein soll.
- Hinsichtlich des weiteren Vorgehens sei es laut Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC) Jörg-A. Rüggeberg, „in jedem Fall sinnvoll, zunächst mit einer überschaubaren Anzahl von Operationen zu beginnen, anstatt pauschal und undifferenziert zu agieren".
Gesundheitsausgaben: Jeder sechste Euro steuert der Staat bei
Gesundheitsausgaben: Jeder sechste Euro steuert der Staat bei
Der Anteil an staatlichen Zuschüssen bei den Gesundheitsausgaben erreichte 2020 einen Höchststand. Bedingt durch die Corona-Pandemie schießt der Staat jeden sechsten Euro bei den Gesundheitsausgaben zu.
14.07.2022
Der Anteil an staatlichen Zuschüssen bei den Gesundheitsausgaben erreichte 2020 einen Höchststand. Bedingt durch die Corona-Pandemie schießt der Staat inzwischen jeden sechsten Euro bei den Gesundheitsausgaben zu.
- Die Corona-Pandemie beeinflusst die Struktur der Gesundheitsausgaben im Jahr 2020 stark.
- Der staatliche Zuschuss stieg 2020 von 51,6 Mrd. € auf 67,9 Mrd. € an. Dies entspricht einem Zuwachs um 31,5 %.
- Der Anteil der Staatstransfers nahm um 3 Prozentpunkte auf 15,7 % der laufenden Gesundheitsausgaben zu. Dies ist der stärkste Anstieg seit dem Erhebungsjahr 1992.
- Ursache für den Anstieg waren u. a. 9,9 Mrd. € für Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Aufwendungen für den Ankauf von Schutzmasken.
Stellenanzeigen: Originelle Ansprachen sind auch für Ärzte erlaubt
Stellenanzeigen: Originelle Ansprachen sind auch für Ärzte erlaubt
In Stellenanzeigen sind Formulierungen wie "coole Typen" zulässig, solange keine Diskriminierung stattfindet.
27.06.2022
- Auch Ärzte wählen heutzutage originelle Stellenanzeigen um Praxispersonal zu gewinnen.
- Das Arbeitsgericht (ArbG.) Koblenz hat entschieden, dass auch Ärzte in ihren Stellenanzeigen nach "coolen Typen" suchen dürfen. "Cool" ist laut dem ArbG. unabhängig vom Alter und ist demanch keine diskriminierende Formulierung.
- Auch der Begriff "Typ" sei geschlechtsunspezifisch und schließt demzufolge keine Personengruppe aus.
- Inzwischen gibt es eine ausgefeilte Rechtssprechung über zulässige beziehungsweise unzulässige Formulierungen. Nicht erlaubt ist beispielsweise, wenn Arbeitgeber nach "jungen" Bewerberinnen und Bewerbern suchen oder ein Geschlecht bei der Suche ausgeschlossen wird.
- Beschreibt der Arzt seine Praxis in der Stellenanzeige als "jung", kann dies ebenfalls ein Indiz für Diskriminierung sein. Ältere potenzielle Kandidaten könnten dabei vor einer Bewerbung abschrecken. Der Begriff "dynamsich" ist hingegen erlaubt.
Gesundheitsministerkonferenz: Initiative gegen Investoren-MVZ
Gesundheitsministerkonferenz: Initiative gegen Investoren-MVZ
Die Gesundheitsministerkonferenz möchte Initiative im Bundesrat gegen investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren auch in der Zahnmedizin starten.
24.06.2022
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) möchte Initiative im Bundesrat gegen investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) auch in der Zahnmedizin starten.
- Gesundheitsministerinnen und -minister sehen Handlungsbedarf bei den fortschreitenden Investorentätigkeiten im Bereich der MVZ.
- Sie plädieren für die Einschränkung von privaten Investoren bei der Gründung und dem Betrieb von MVZ.
- Fremdinvestoren mit ausschließlichem Kapitalinteresse sollen ausgeschlossen werden. Hierfür müsste das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geeignete Regelungen im Bereich des Beruferechts treffen.
- Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßen den Beschluss.
- Die KZBV sieht eine große Gefahr für die Patientenversorgung durch die steigende Zahl an versorgungsfremden Großinvestoren und Hedgefonds bei der zahnärztlichen Versorgung.
- Nun liegt es am Bundesgesundheitsministerium schnell aktiv zu werden. Ansonsten könnte eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nachhaltig beschädigt werden.
- Ebenfalls sollte diese Thematik im Bereich der ärztlichen Versorgung geregelt werden.
- Das BMG sollte auch prüfen, ob neben der Begrenzung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren auch weitere gesetzliche Erforderlichkeiten in das Sozialgesetzbuch (§ 95 Abs. 1b SGB V) eingeführt werden sollten.
- Ziel sollte die Begrenzung von monopolartiger Strukturen, sowie die Sicherstellung einer flächendeckenden und umfassenden Versorgung - auch durch MVZ - sein.
E-Rezept: Umsetzung im Apothekenalltag
E-Rezept: Umsetzung im Apothekenalltag
Die elektronische Verordnung von Arzneimitteln soll vorangebracht werden. Doch wie erfolgt die konkrete Umsetzung in Apotheken?
20.06.2022
Überblick über den Ablauf zum Umgang mit dem E-Rezept in Apotheken
- Das elektronisch signierte Rezept meldet der Arzt mithilfe seines Praxisverwaltungssystems (PVS) an den zentralen Rezeptspeicher. Bei diesem Vorgang produziert das PVS den sog. E-Rezept-Token. Der Token ersetzt eine Art Schlüsselkarte, um an das eigentliche E-Rezept zu gelangen. Auf diesem Token sind die Daten des Patienten, sowie die des verordneten Arztes gespeichert. Ebenfalls enthält der Token die Medikamentenverordnung inklusive Dosierung.
- Der Arzt kann zwischen vier verschiedenen Verordnungsmöglichkeiten auf dem E-Rezept wählen:
- Fertigarzneimittel-Verordnung
- Wirkstoffverordnung
- Freitext-Verordnung
- Rezeptur
- Fertigarzneimittel-Verordnung
-
Die Apotheke erhält den Token entweder persönlich über den Kunden, durch Zusendung des Barcodes oder durch Zuweisung des Rezeptes mittels einer App.
-
Der Token ermöglicht der Apotheke das E-Rezept abzurufen, zu bearbeiten und anschließend abzurechnen. Damit die Apotheke dies tun kann, müssen folgende technischen Voraussetzungen vorliegen:
Apotheken: Neue pharmazeutische Dienstleistungen für GKV-Versicherte
Apotheken: Neue pharmazeutische Dienstleistungen für GKV-Versicherte
Der Katalog an neuen pharmazeutischen Dienstleistungen inkl. Vergütung steht: Künftig dürfen Apotheken 5 neue Leistungen anbieten und mit der GKV abrechnen.
14.06.2022
Der Katalog an neuen pharmazeutischen Dienstleistungen inkl. Vergütung steht: Künftig dürfen Apotheken 5 neue Leistungen anbieten und mit der GKV abrechnen.
Die Ärzteschaft ist indes empört und sieht die neuen Leistungen als Angriff auf die hausärztliche Versorgung. Laut Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender, seien die besonderen Betreuungsleistungen sowohl "inhaltlich fragwürdig" als auch "teuer".
Bei den Dienstleistungen handelt es sich um Blutdruckmessen zur Risikoerfassung bei hohem Blutdruck, Betreuung von Patienten nach Organtransplantation sowie unter oraler Antitumortherapie, Schulungen zu Inhalativa und eine erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation.
Zum Hintergrund: Eigentlich haben GKV-Versicherte schon seit 01/2022 Anspruch auf die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, da dies der Gesetzgeber so im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz festgeschrieben hat. Bezüglich des konkreten Dienstleistungspakets musste die Schiedsstelle eine Entscheidung treffen, nachdem es zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband zu keiner Einigung gekommen war.
Hier die neuen Dienstleistungen im Überblick
- Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation:
- Patienten, die dauerhaft 5 oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, sollen eine „erweiterte Medikationsberatung" mit dem Ziel erhalten, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern. GKV-Versicherte können diese Beratung einmal jährlich, „bei erheblichen Umstellungen der Medikation auch häufiger", beanspruchen.
- Vergütung: Die Leistung wird mit 90 € (netto) honoriert.
- Patienten, die dauerhaft 5 oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, sollen eine „erweiterte Medikationsberatung" mit dem Ziel erhalten, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern. GKV-Versicherte können diese Beratung einmal jährlich, „bei erheblichen Umstellungen der Medikation auch häufiger", beanspruchen.
- Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten:
- Organtransplantierte, denen Immunsuppressiva verordnet werden, können in den ersten 6 Monaten nach der Transplantation sowie nach einer Neuverordnung eines Immunsuppressivums eine Beratung erhalten, um potenzielle arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen bzw. zu vermeiden.
- Vergütung: 90 € für eine Erstberatung, 17,55 € für eine Folgeberatung im Abstand von 2 - 6 Monaten.
- Organtransplantierte, denen Immunsuppressiva verordnet werden, können in den ersten 6 Monaten nach der Transplantation sowie nach einer Neuverordnung eines Immunsuppressivums eine Beratung erhalten, um potenzielle arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen bzw. zu vermeiden.
- Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie:
- Eine spezifische Beratung sollen auch Patienten erhalten, die orale Krebsmedikamente einnehmen.
- Auch hier geht es um die Optimierung der Therapiesicherheit in einem Erstgespräch sowie einer Folgeberatung 2 - 6 Monate später.
- Vergütung: 90 € für ein Erstgespräch, 17,55 € für eine Zweitberatung.
- Eine spezifische Beratung sollen auch Patienten erhalten, die orale Krebsmedikamente einnehmen.
- Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck:
- Kunden mit diagnostiziertem Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums können sich 1 x pro Jahr in der Apotheke den Blutdruck kontrollieren lassen. Dort wird der Mittelwert aus 3 Messungen gebildet). Anschließend sollen im Rahmen einer Beratung ggf. konkrete Empfehlungen gegeben werden. Bei Messwerten oberhalb definierter Grenzwerte sollen die Kunden darüber hinaus zu einem Arztbesuch aufgefordert werden.
- Vergütung: 11,20 € netto; die Leistung darf auch vom pharmazeutischen Personal erbracht werden.
- Kunden mit diagnostiziertem Bluthochdruck und Verordnung eines Antihypertensivums können sich 1 x pro Jahr in der Apotheke den Blutdruck kontrollieren lassen. Dort wird der Mittelwert aus 3 Messungen gebildet). Anschließend sollen im Rahmen einer Beratung ggf. konkrete Empfehlungen gegeben werden. Bei Messwerten oberhalb definierter Grenzwerte sollen die Kunden darüber hinaus zu einem Arztbesuch aufgefordert werden.
- Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik:
- Asthmatiker ab dem 6. Lebensjahr können sich in der Apotheke künftig in die Anwendung ihrer inhalativen Medikamente einweisen lassen und die korrekte Inhalationstechnik üben. Der Anspruch besteht nach Neuverordnung eines Inhalationsgerätes oder bei einem Gerätewechsel zu einem neuen Device. Eine Wiederholung ist nach 12 Monaten möglich, wenn laut Selbstauskunft keine anderweitige Einweisung stattgefunden hat und der Patient sich nicht zwischenzeitlich in das Disease Management Program (DMP) für Asthma und COPD eingeschrieben hat.
- Vergütung: 20 € netto; die Leistung darf auch vom pharmazeutischen Personal erbracht werden.
Bzgl. der weiteren abrechnungstechnischen Details, Anforderungen etc. halten wir Sie in MedMaxx weiter auf dem Laufenden.