E-Rezept: Umsetzung im Apothekenalltag

Die elektronische Verordnung von Arzneimitteln soll vorangebracht werden. Doch wie erfolgt die konkrete Umsetzung in Apotheken?

20.06.2022

    Überblick über den Ablauf zum Umgang mit dem E-Rezept in Apotheken

    • Das elektronisch signierte Rezept meldet der Arzt mithilfe seines Praxisverwaltungssystems (PVS) an den zentralen Rezeptspeicher. Bei diesem Vorgang produziert das PVS den sog. E-Rezept-Token. Der Token ersetzt eine Art Schlüsselkarte, um an das eigentliche E-Rezept zu gelangen. Auf diesem Token sind die Daten des Patienten, sowie die des verordneten Arztes gespeichert. Ebenfalls enthält der Token die Medikamentenverordnung inklusive Dosierung.
    • Der Arzt kann zwischen vier verschiedenen Verordnungsmöglichkeiten auf dem E-Rezept wählen:
      • Fertigarzneimittel-Verordnung
      • Wirkstoffverordnung
      • Freitext-Verordnung
      • Rezeptur
    • Die Apotheke erhält den Token entweder persönlich über den Kunden, durch Zusendung des Barcodes oder durch Zuweisung des Rezeptes mittels einer App.
    • Der Token ermöglicht der Apotheke das E-Rezept abzurufen, zu bearbeiten und anschließend abzurechnen. Damit die Apotheke dies tun kann, müssen folgende technischen Voraussetzungen vorliegen: