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Kardiologen kritisieren drastische Abwertung in neuem GOÄ-Entwurf
Kardiologen kritisieren drastische Abwertung in neuem GOÄ-Entwurf
Die Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte (ALKK) hat den Entwurf zur Novellierung der GOÄ scharf kritisiert, da er Abwertungen von kardiologischen Leistungen um bis zu 60 % vorsieht.
30.09.2024
Die Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte (ALKK) hat aktuell den Entwurf zur Novellierung der GOÄ scharf kritisiert, da er Abwertungen von kardiologischen Leistungen um bis zu 60 % vorsieht.
- Abwertung von 50 bis 60 %: Kardiologische Leistungen wie Herzkatheterinterventionen und elektrophysiologische Untersuchungen sollen laut dem Entwurf um 50 bis 60 % abgewertet werden. Lediglich die Herzschrittmacherchirurgie zeigt geringfügige Abwertungen.
- Kardiologen anders als Radiologen und Laborärzte: Im Gegensatz zu Radiologen und Laborärzten, deren Leistungen als "technisch" eingestuft werden, betonen die Kardiologen, dass ihre Leistungen hochpersönlich und zeitintensiv seien. Sie erfordern ständige Präsenz und zählen eher zu "operativen Eingriffen" und nicht zu technischen Leistungen.
- Unverständnis für Abwertung: Die Kardiologen argumentieren, dass ihre Leistungen als unmittelbare Patientenversorgung betrachtet und daher aufgewertet werden sollten, ähnlich wie es für andere Bereiche mit einer Steigerung von 6 % und einer weiteren von 9 % über drei Jahre geplant ist.
- Zweifel an der Rechtssicherheit: Die ALKK äußerte Zweifel an der Rechtssicherheit der geplanten Vergütung und betonte, dass die aktuell vorgesehenen Gebührenziffern keine angemessene und rechtssichere Vergütung für kardiologische Leistungen darstellen.
Haushaltsplan 2025 beschlossen
Haushaltsplan 2025 beschlossen
Der Haushaltsentwurf, der von der Ampelkoalition verabschiedet wurde, wurde am 25.09.2024 vom Haushaltsausschuss ohne Änderungen beschlossen.
27.09.2024
Der Haushalt 2025 des Bundesgesundheitsministeriums sieht nahezu keine Änderungen im Vergleich zu 2024 vor. Es sind keine zusätzlichen Steuermilliarden für Gesundheit und Pflege geplant.
- Der Haushaltsentwurf, der von der Ampelkoalition verabschiedet wurde, wurde am 25.09.2024 vom Haushaltsausschuss ohne Änderungen beschlossen. Änderungen sind noch im Rahmen einer Bereinigungssitzung möglich.
- Gesundheitsetat: Die Ausgaben für 2025 sind mit 16,44 Mrd. € angesetzt, fast gleich wie die 16,71 Mrd. € im Jahr 2024.
- Größter Kostenblock --> Gesundheitsfonds: Die pauschale Abgeltung für Krankenkassenaufwendungen beträgt wie in den Vorjahren 14,5 Mrd. €.
- Pflegevorsorge und soziale Sicherung: Geplante Ausgaben steigen leicht auf 81,77 Mio. € (2024: 79,61 Mio. €).
- Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung: Bleibt weiterhin ausgesetzt; die Ampel hatte bereits im Vorjahr entsprechende Kürzungen vorgenommen.
- Gesamtvolumen Bundeshaushalt 2025: 488,67 Mrd. €, leicht rückläufig im Vergleich zu 488,88 Mrd. € in 2024.
- Neuverschuldung: Soll bei 51,3 Mrd. € liegen, unter der zulässigen Nettokreditaufnahme nach der Schuldenregel.
GOÄneu: Videokonsultationen werden Teil der Versorgung
GOÄneu: Videokonsultationen werden Teil der Versorgung
Im aktuellen Entwurf zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Videosprechstunde nicht mit einer eigenen Ziffer versehen. Die Regelungen sind jedoch weit gefasst und ermöglichen eine flexible Nutzung.
25.09.2024
Im aktuellen Entwurf zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Videosprechstunde nicht mit einer eigenen Ziffer versehen. Die Regelungen sind jedoch weit gefasst und ermöglichen eine flexible Nutzung.
Hier sind die wesentlichen Informationen und Änderungen des gemeinsamen Entwurfs von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV):
- Eine spezielle Ziffer für die Videosprechstunde gibt es auch in der neuen GOÄ nicht. Leistungen, die sich für eine Videoübertragung eignen, können aber über die bereits bestehenden Ziffern abgerechnet werden.
- Ärztliche Beratungen bis zu 10 Minuten werden über die Ziffer Nr. 1 mit 14,11 € abgerechnet.
- Längere Beratungen können über Ziffer Nr. 2 mit 21,21 € abgerechnet werden, wobei diese Leistung bis zu 5 Mal pro Kalendertag abgerechnet werden kann. Die genaue Dauer des Gesprächs muss in der Rechnung vermerkt werden.
- Zum Vergleich: In der alten GOÄ wird die Nr. 1 (2,3-facher Satz) mit 10,72 € bewertet.
- Eine symptombezogene Untersuchung wird in der neuen GOÄ höher eingestuft: Statt der alten Ziffer Nr. 5 (10,72 € bei 2,3-fachem Satz) wird die neue Ziffer Nr. 14 für die symptombezogene klinische Erstuntersuchung mit 14,36 € bewertet.
Diese neuen Regelungen befinden sich derzeit in der Verbändeprüfung und könnten sich bis zur finalen Verabschiedung noch ändern. Für eine tatsächliche Umsetzung müsste das Bundesgesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundesrats die GOÄ offiziell ändern.
Honorarverhandlungen 2025: 3,85 % mehr Geld für Vertragsärzte
Honorarverhandlungen 2025: 3,85 % mehr Geld für Vertragsärzte
Nach zähen Verhandlungen erhalten Vertragsärzte im kommenden Jahr eine Erhöhung des EBM-Punktwerts - Ärzteverbände bleiben jedoch unzufrieden.
23.09.2024
Nach zähen Verhandlungen erhalten Vertragsärzte im kommenden Jahr eine Erhöhung des EBM-Punktwerts - Ärzteverbände bleiben jedoch unzufrieden.
Die Verhandlungen über den Orientierungswert für Vertragsärzte für das Jahr 2025 sind abgeschlossen. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte:
- Erhöhung des Orientierungswerts: Der Punktwert des EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) steigt im kommenden Jahr um 3,85 % auf 12,3934 Cent.
- Zusätzliche Mittel: Durch diese Erhöhung fließen rund 1,7 Milliarden € mehr in die ambulante Versorgung.
- Angebot der Krankenkassen: Der GKV-Spitzenverband hatte ursprünglich nur eine Anhebung um 1,6 % vorgeschlagen. Durch die Verhandlungen wurde letztlich mehr als das Doppelte dieser Summe zugestanden.
- Begründung der GKV: Vize-Vorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis betonte, dass die Honorarerhöhung die aktuelle finanzielle Lage der Arztpraxen und die angespannte Situation der Krankenkassen berücksichtige.
- Forderungen der Ärzteverbände: Organisationen wie HÄV, SpiFa und MEDI hatten eine deutliche Anhebung des Orientierungswertes gefordert, um steigende Kosten, darunter auch die jüngste Gehaltserhöhung der MFA um 7,4 %, auszugleichen.
- Kritik der KBV: Trotz der Einigung ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nicht zufrieden. Der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen erklärte, das Ergebnis sei „kein Grund zum Jubeln" und werde von vielen Ärzten als unzureichend wahrgenommen. Dennoch sieht er die Einigung als Zeichen der gemeinsamen Verantwortung von KBV und GKV in einem herausfordernden politischen Umfeld.
Trotz des Verhandlungsergebnisses bleiben viele Ärzte skeptisch, ob diese Erhöhung ausreicht, um die steigenden Betriebskosten vollständig abzudecken.
Eigenanteile in der Pflege könnten massiv steigen – Lauterbach fordert Reform
Eigenanteile in der Pflege könnten massiv steigen – Lauterbach fordert Reform
Ohne umfassende Änderungen in der Pflegefinanzierung könnten die Eigenanteile auf bis zu 4.000 € pro Monat ansteigen, so der Bundesgesundheitsminister.
19.08.2024
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warnt vor einem deutlichen Anstieg der Eigenanteile in der Pflege, wenn die Finanzierung nicht grundlegend überarbeitet wird. In einem Interview mit der Funke Mediengruppe äußerte er die Befürchtung, dass die Eigenanteile in ein paar Jahren auf 4.000 € pro Monat ansteigen könnten, falls keine Reform erfolgt.
- Aktuell liegen die Eigenanteile für Pflege je nach Bundesland zwischen 2.600 € und 3.300 € pro Monat.
- Lauterbach betonte, dass viele ältere Menschen bereits jetzt Angst haben, ins Pflegeheim zu müssen, weil die Kosten für sie kaum tragbar sind.
- Er nannte die Situation „unwürdig" und wies darauf hin, dass die Pflege auf dem jetzigen Niveau nicht beibehalten werden kann, ohne zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen. Nach der Sommerpause will Lauterbach entsprechende Vorschläge präsentieren.
- Auch der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, äußerte sich kritisch zur aktuellen Situation. Seit 2017 seien die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner im Durchschnitt um 65 % gestiegen. Lanz forderte die Bundesländer daher auf, ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten der Pflegeheime nachzukommen, was eine Entlastung von durchschnittlich 485 € pro Monat für die Heimbewohner bedeuten würde.
- Der Arbeitgeberverband Pflege unterstreicht die Dringlichkeit einer Reform und verweist auf eine Prognose des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), wonach bis 2027 etwa 36.000 Pflegefachkräfte fehlen werden.
- Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands, sieht Handlungsbedarf, um mit weniger Fachpersonal mehr Pflegebedürftige zu versorgen. Ohne Reformen würden immer mehr Pflegebedürftige unversorgt bleiben.
- Greiner betonte, dass ein Systemwechsel notwendig sei, um Pflegepersonal von Bürokratie zu entlasten und den Personaleinsatz effizienter zu gestalten. Statt sich auf Formulare und Quoten zu konzentrieren, müsse die Pflegequalität am Wohl der Pflegebedürftigen gemessen werden.
- Der demografische Wandel könne nicht „wegreguliert" werden. Greiner hob hervor, dass die Pflegeversorgung der älteren Bevölkerung durch das Engagement des Pflegepersonals und die Verantwortung der Pflegeunternehmen gesichert werden müsse.
- Die Prognose des IW vom 9. August zeigt, dass in Deutschland bis 2027 etwa 728.000 Fachkräfte fehlen werden, vor allem im Verkauf, der Kinderbetreuung, der Sozialarbeit und der Pflege.
Krankenhausreform startet ab Januar 2027
Krankenhausreform startet ab Januar 2027
Bundesregierung legt neuen Zeitplan fest: Rechtsverordnung bis März 2025, Finanzierung ab 2026 – Fachkrankenhäuser profitieren von erweiterten Kooperationsmöglichkeiten.
16.08.2024
Die geplante Reform des Krankenhaussystems soll laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage eines Bundestagsabgeordneten ab Januar 2027 in Kraft treten. Das Gesundheitsministerium erklärt, dass die Reform derzeit in parlamentarischen Beratungen behandelt wird.
- Die Rechtsverordnung zur Reform soll bis spätestens 31. März 2025 erlassen werden.
- Bis dahin gelten die 60 Leistungsgruppen und Qualitätsvorgaben, die bereits in der Krankenhausreform von Nordrhein-Westfalen definiert wurden.
- Zusätzlich werden fünf weitere Leistungsgruppen auf Bundesebene eingeführt: Infektiologie, Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie, Spezielle Traumatologie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin sowie Notfallmedizin.
- Fachkrankenhäuser erhalten mehr Flexibilität und können bestimmte Leistungen in Zusammenarbeit mit anderen Krankenhäusern und in Verbünden erbringen, anstatt diese selbst vorhalten zu müssen. Diese Erweiterung soll die Effizienz der stationären Versorgung steigern.
- Die Eckpunkte der Krankenhausreform wurden bereits im Juli 2023 vorgestellt und der entsprechende Gesetzesentwurf wird derzeit im Bundestag diskutiert. Ziel von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist es, das Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode zu verabschieden.
- Die Finanzierung der Reform soll im Jahr 2026 beginnen und über einen Zeitraum von zehn Jahren laufen.
- Es besteht die Möglichkeit, dass Teile des Gesetzes im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag landen könnten, bevor eine endgültige Einigung erzielt wird.