Lipödem: Liposuktion bleibt vorerst Kassenleistung – Entscheidung des G-BA ausstehend
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant, im nächsten Jahr zu entscheiden, ob und wie die Fettabsaugung bei Lipödem in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgenommen wird. Bis dahin wird die bisher bis Ende 2024 befristete Erlaubnis verlängert.
02.07.2024
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant, im nächsten Jahr zu entscheiden, ob und wie die Fettabsaugung bei Lipödem in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufgenommen wird. Bis dahin wird die bisher bis Ende 2024 befristete Erlaubnis verlängert.
Verlängerung der aktuellen Regelung:
- Der G-BA wird die befristete Genehmigung zur Kostenübernahme der Liposuktion bei Lipödem in Stadium III verlängern, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
- Dr. Monika Lelgemann, Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung, betont, dass diese Regelung nicht vor der endgültigen Entscheidung endet, um Unsicherheiten bei Patienten und Ärzten zu vermeiden.
Hintergrund der Regelung:
- Seit September 2019 ist die Liposuktion bei Lipödem in Stadium III als Kassenleistung befristet bis Ende 2024 genehmigt.
- Bereits seit 2017 diskutiert der G-BA über die Nutzenbewertung der Methode und setzte eine eigene Erprobungsstudie an, um fundierte Daten zu sammeln.
Beauftragte Studie:
- Die Studie „LIPLEG - Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III" wird vom Zentrum für Klinische Studien (ZKS) der Universität zu Köln und der Hautklinik des Klinikums Darmstadt durchgeführt.
- Ziel der Studie ist es, die Vorteile und Nachteile der Fettabsaugung im Vergleich zu alternativen Behandlungen wie Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie zu untersuchen.
Ergebnisse und zukünftige Entscheidungen:
- Erste Ergebnisse der 12-monatigen Nachbeobachtungsphase sollen im Dezember dieses Jahres vorliegen.
- Auf Basis dieser Daten wird der G-BA beraten, ob die Liposuktion als reguläre Leistung der GKV anerkannt wird und für welche Stadien des Lipödems dies zutreffen soll.
- Die endgültigen Beratungen und Entscheidungen sollen im kommenden Jahr abgeschlossen werden.
- Die fortlaufende Evaluierung durch den G-BA zeigt die Unsicherheit und das Bedürfnis nach weiteren verlässlichen Daten zur Liposuktion bei Lipödem. Es bleibt abzuwarten, ob die Methode als dauerhafte Kassenleistung anerkannt wird.