Laufende Kosten bei leerstehender Immobilie absetzen.

Laufende Kosten bei leerstehender Immobilie absetzen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Content-Blocker, Praxisbörse und anderen Dienstleistern. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
Videosymbol

Die Immobilie steht leer, Kosten laufen aber weiter. Erfahren Sie in diesem Video, wie Sie sich absichern, damit laufende Kosten weiterhin abgesetzt werden können. (09/26)

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zum Thema. 

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.

Telefon: 0721 988 990 0

Email: info@hct-steuerberater.de

Weitere TAX-Videos

EÜR oder Bilanz: Die Vorschriften für die Gewinnermittlung

Ob eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreicht oder doch eine Bilanz erstellt werden muss, hängt von verschiedenen Schwellenwerten und Kriterien ab. In diesem Video erfahren Sie, welche Grenzen gelten, wie Sie die richtige Gewinnermittlungsart wählen und worauf bei einem Wechsel zu achten ist.
Ideal für Gründer:innen, Freiberufler:innen und kleine Unternehmen – einfach erklärt. (05/25)

Weiterlesen »