Honorar 2027: Orientierungswert steigt um 2,2 %
Der Orientierungswert steigt 2027 um 2,2 % auf 13,0207 Cent, während sich die Morbiditäts- und Demografieraten in den meisten KV-Bezirken wieder positiv entwickeln - für die tatsächliche Honorarentwicklung der Praxen bleiben jedoch regionale Vereinbarungen und die Folgen des GKV-BStabG entscheidend.
30.09.2026
Der Orientierungswert für die vertragsärztliche Vergütung steigt zum 1. Januar 2027 von 12,7404 Cent auf 13,0207 Cent je Punkt. Das entspricht einem Plus von 2,2 %.
Gleichzeitig fallen die morbiditäts- und demografiebedingten Veränderungsraten 2027 in den meisten KV-Bezirken wieder positiv aus.
Neuer Orientierungswert ab Januar 2027
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich kürzlich im Bewertungsausschuss auf die Vergütungsentwicklung für 2027 verständigt. Der bundesweit geltende Orientierungswert wird zum Jahreswechsel um 2,2 % angehoben.
Damit steigt der Wert:
- von 12,7404 Cent
- auf 13,0207 Cent
- je EBM-Punkt.
Der Orientierungswert bildet die bundesweit einheitliche Preiskomponente der vertragsärztlichen Vergütung. Für jede im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) enthaltene Leistung ist eine bestimmte Punktzahl hinterlegt. Durch die Multiplikation dieser Punktzahl mit dem Orientierungswert ergibt sich der rechnerische Vergütungsbetrag der jeweiligen Leistung.
Bei der jährlichen Anpassung werden unter anderem die Kostenentwicklung der Praxen berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere Investitions- und Betriebskosten. Ebenfalls relevant sind mögliche Wirtschaftlichkeitsreserven sowie die Kosteneffekte steigender Fallzahlen.
Plus von 2,2 % fällt geringer aus als in den Vorjahren
Die Entwicklung des Orientierungswerts zeigt, dass sich das jährliche Wachstum zuletzt abgeschwächt hat:
- 2024: +3,85 %
- 2025: +3,85 %
- 2026: +2,8 %
- 2027: +2,2 %
Für 2027 fällt die Anhebung damit erneut niedriger aus als in den beiden Vorjahren.
Morbidität und Demografie entwickeln sich überwiegend positiv
Mit dem Orientierungswert ist die Honorarentwicklung für die Praxen allerdings noch nicht abschließend bestimmt. Eine wesentliche Rolle spielt die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Über deren konkrete Höhe verhandeln die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen anschließend mit den Krankenkassen auf regionaler Ebene.
Dabei werden Veränderungen in der Morbiditätsstruktur und der Altersstruktur der Versicherten berücksichtigt. Der Bewertungsausschuss hat hierfür bereits im August 2026 die entsprechenden regionalen Veränderungsraten für 2027 festgelegt.
Im bundesweiten Durchschnitt ergeben sich:
- diagnosebezogene Veränderungsrate: +0,75 %
- demografische Veränderungsrate: +0,07 %
Damit unterscheiden sich die Ausgangsbedingungen deutlich von 2026. Im vergangenen Jahr waren sowohl die diagnosebezogenen als auch die demografischen Veränderungsraten noch in sämtlichen KV-Bezirken negativ.
Für 2027 weisen dagegen 15 von 17 KV-Bezirken eine positive diagnosebezogene Rate und 14 von 17 Bezirken eine positive demografische Rate auf.
Regionale Unterschiede bleiben erheblich
Die vom Bewertungsausschuss beschlossenen Empfehlungen zeigen, dass sich die Entwicklung regional deutlich unterscheidet.
| KV-Bezirk | Morbiditätsrate 2027 | Demografierate 2027 |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | +0,8564 % | +0,0855 % |
| Bayern | +0,9317 % | +0,0843 % |
| Berlin | −0,0651 % | −0,1112 % |
| Brandenburg | +0,6910 % | +0,0147 % |
| Bremen | +0,1178 % | −0,0919 % |
| Hamburg | −0,0492 % | −0,0412 % |
| Hessen | +0,4729 % | +0,0597 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | +0,8509 % | +0,1695 % |
| Niedersachsen | +0,8302 % | +0,1220 % |
| Nordrhein | +0,6496 % | +0,0269 % |
| Rheinland-Pfalz | +0,6400 % | +0,0896 % |
| Saarland | +0,9637 % | +0,0492 % |
| Sachsen | +0,8725 % | +0,0767 % |
| Sachsen-Anhalt | +1,5453 % | +0,0700 % |
| Schleswig-Holstein | +0,9509 % | +0,0567 % |
| Thüringen | +1,1256 % | +0,1958 % |
| Westfalen-Lippe | +0,7190 % | +0,0935 % |
Besonders deutlich fällt die diagnosebezogene Veränderungsrate in Sachsen-Anhalt mit +1,5453 % aus. Ebenfalls über der Marke von 1 % liegt Thüringen mit +1,1256 %.
Bei der demografischen Entwicklung verzeichnet Thüringen mit +0,1958 % den höchsten Wert, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit +0,1695 % und Niedersachsen mit +0,1220 %.
Negative Werte finden sich bei der Morbiditätsrate in Berlin (−0,0651 %) und Hamburg (−0,0492 %). Bei der demografischen Rate weisen Berlin (−0,1112 %), Bremen (−0,0919 %) und Hamburg (−0,0412 %) negative Werte auf.
Die regionalen Werte sind Empfehlungen für die Vereinbarung der Veränderungen der Morbiditätsstruktur nach § 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SGB V.
Neue Honorarobergrenze greift 2027 noch nicht
Eine zusätzliche Bedeutung erhält die Honorarvereinbarung vor dem Hintergrund des neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG). Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Begrenzung der jährlichen Steigerung des Orientierungswerts und der regionalen Punktwerte auf die Grundlohnrate vor.
Für die Jahre 2027 bis 2029 wird diese zulässige Grenze zusätzlich jeweils um 1 Prozentpunkt reduziert.
Für die Festlegung des Orientierungswerts 2027 hatte diese Regelung allerdings noch keine begrenzende Wirkung. Die maßgebliche Grenze liegt unter Berücksichtigung des Abschlags bei 3,42 %. Der tatsächlich vereinbarte Anstieg von 2,2 % bleibt damit deutlich darunter.
Die im Vorfeld diskutierte Befürchtung, dass die neue gesetzliche Obergrenze bereits 2027 unmittelbar zu einer stärkeren Begrenzung der Honorarentwicklung führen könnte, hat sich somit für den Orientierungswert 2027 nicht bestätigt.
Orientierungswert allein sagt wenig über die Praxisfinanzen aus
Für die einzelne Praxis lässt sich aus dem Anstieg des Orientierungswerts jedoch nicht unmittelbar auf die tatsächliche Honorarentwicklung schließen. Entscheidend sind weitere Faktoren.
Dazu gehören insbesondere:
- die regional vereinbarte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung,
- die Entwicklung der Morbiditäts- und Demografiestruktur,
- die regionalen Vergütungsregelungen,
- das individuelle Leistungsspektrum einer Praxis,
- Veränderungen bei extrabudgetären Leistungen,
- Zuschläge und weitere Vergütungsbestandteile.
Hinzu kommen ab 2027 verschiedene Änderungen durch das GKV-BStabG. Unter anderem sollen bislang extrabudgetär vergütete Leistungen teilweise wieder in die Budgetierung zurückgeführt werden. Zudem entfallen einzelne Zuschläge.
Damit kann der Anstieg des Orientierungswerts von 2,2 % nicht isoliert als Maßstab für die wirtschaftliche Entwicklung einer Praxis betrachtet werden.
Entscheidend wird die weitere Entwicklung
Für 2027 fällt der Anstieg des Orientierungswerts zwar niedriger aus als in den Jahren 2024 bis 2026, die neue gesetzliche Honorarobergrenze hat die Anpassung für 2027 jedoch noch nicht begrenzt.
Spannender dürfte die Wirkung der neuen Regelung in den Folgejahren werden. Kritisch könnte die Begrenzung insbesondere dann werden, wenn die tatsächliche Kostenentwicklung der Praxen und der daraus abgeleitete Anpassungsbedarf stärker steigen als die gesetzlich zulässige Honorarsteigerung.
Für die Praxis bedeutet das: Der neue Orientierungswert von 13,0207 Cent ist ein wichtiger Baustein der Vergütung, bildet die tatsächliche Honorarentwicklung aber nur gemeinsam mit den regionalen Vereinbarungen und den weiteren gesetzlichen Änderungen ab.
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