Zi-Studie: Ambulante Kooperationspraxen können Notaufnahmen spürbar entlasten
Eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass ambulante Kooperationspraxen einen großen Teil der nach einer Ersteinschätzung aus Notaufnahmen weitergeleiteten Patienten abschließend behandeln können, ohne dass Hinweise auf eine erhöhte Patientengefährdung festgestellt wurden.
28.09.2026
Eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigt, dass ambulante Kooperationspraxen einen großen Teil der nach einer Ersteinschätzung aus Notaufnahmen weitergeleiteten Patienten abschließend behandeln können, ohne dass Hinweise auf eine erhöhte Patientengefährdung festgestellt wurden.
Kooperationspraxen übernehmen ambulant behandelbare Fälle
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat die Erfahrungen aus 7 Pilotprojekten ausgewertet, an denen Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen und vertragsärztliche Praxen beteiligt waren. Insgesamt wurden mehr als 2.000 Patienten in die untersuchten Steuerungsprozesse einbezogen.
Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Patienten mit weniger dringlichen Beschwerden nach einer Ersteinschätzung in der Notaufnahme gezielt in die ambulante Versorgung überführt werden können. Dafür wurden sogenannte Kooperationspraxen eingesetzt.
Das Prinzip:
- Patienten werden zunächst in der Notaufnahme medizinisch eingeschätzt.
- Ist keine stationäre oder notfallmedizinische Behandlung erforderlich, kann eine Weiterleitung in eine geeignete vertragsärztliche Praxis erfolgen.
- Die Kooperationspraxis übernimmt anschließend die ambulante Behandlung.
- Ziel ist es, unnötige Behandlungen in der Notaufnahme zu vermeiden und vorhandene ambulante Kapazitäten besser zu nutzen.
Hohe Versorgungsquoten in den Pilotprojekten
Die Ergebnisse der 7 Projekte zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der weitergeleiteten Patienten tatsächlich in den Kooperationspraxen abschließend behandelt werden konnte.
Die ermittelten Versorgungsquoten lagen je nach Projekt zwischen:
- 85,7 % am niedrigsten untersuchten Standort
- 96,2 % am höchsten untersuchten Standort
Damit konnten in den Projekten jeweils große Teile der Patienten, die nach der Ersteinschätzung für eine ambulante Weiterbehandlung vorgesehen waren, ohne erneute Versorgung in der Notaufnahme in den Kooperationspraxen behandelt werden.
Die Ergebnisse liefern laut Zi damit Hinweise darauf, dass solche Versorgungsmodelle grundsätzlich geeignet sind, Notaufnahmen von Fällen zu entlasten, die keine Krankenhausbehandlung benötigen.
Keine Hinweise auf Gefährdung durch Weiterleitung
Neben der Frage, ob Patienten tatsächlich ambulant versorgt werden konnten, wurde auch die Patientensicherheit betrachtet.
Nach der ärztlichen Bewertung der Pilotprojekte ergaben sich laut Zi keine Hinweise darauf, dass Patienten durch die Weiterleitung in eine Kooperationspraxis gefährdet wurden.
Damit beschränkt sich die Auswertung nicht auf die Frage der Entlastung von Notaufnahmen. Sie betrachtet zugleich, ob die Weiterleitung von Patienten mit weniger dringlichen Beschwerden unter den Bedingungen der Pilotprojekte medizinisch vertretbar war.
Entscheidend ist die gesamte Prozesskette
Die Erfahrungen aus den Pilotprojekten zeigen laut Zi, dass nicht allein das Verfahren zur Ersteinschätzung über den Erfolg entscheidet. Ebenso wichtig ist, dass die anschließende Versorgung zuverlässig organisiert wird.
Dazu gehören insbesondere:
- klare Zuständigkeiten beim ersten Patientenkontakt
- eine strukturierte und nachvollziehbare Ersteinschätzung
- festgelegte und zeitlich definierte Wege für die Weiterbehandlung
- aktuelle Informationen über freie Behandlungskapazitäten
- Angaben zur fachlichen Ausrichtung der beteiligten Praxen
- eine konkrete und bestätigte Übernahme des Patienten durch die Kooperationspraxis
- standardisierte Informationen über den weiteren Behandlungsverlauf
- eine funktionierende digitale Vernetzung zwischen den beteiligten Einrichtungen
Gerade bei zeitkritischen Fällen muss nach Einschätzung des Zi eindeutig feststehen, welche Praxis den Patienten übernimmt. Eine bloße Weiterleitung ohne gesicherte Anschlussversorgung reicht dafür nicht aus.
Aktuelle Informationen über Praxiskapazitäten erforderlich
Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob zum Zeitpunkt der Weiterleitung tatsächlich eine geeignete Praxis zur Verfügung steht.
Die weiterleitende Stelle muss deshalb möglichst unmittelbar erkennen können:
- welche Kooperationspraxis für das jeweilige Krankheitsbild geeignet ist,
- welche fachlichen Schwerpunkte dort vorhanden sind,
- ob kurzfristig Behandlungskapazitäten bestehen,
- und ob die Praxis bereit ist, den konkreten Patienten zu übernehmen.
Dafür sind aktuelle und verlässliche Informationen über die beteiligten Praxen erforderlich. Besonders bei kurzfristig notwendiger Weiterbehandlung kann eine funktionierende digitale Kommunikation zwischen Notaufnahme und Praxis entscheidend sein.
Zusätzlicher Aufwand für die Praxen
Die Pilotprojekte machten zugleich deutlich, dass die Funktion als Kooperationspraxis mit zusätzlichem organisatorischem Aufwand verbunden ist.
Die Praxen müssen nicht nur weitere Patienten behandeln. Zusätzlich entstehen Aufgaben durch:
- das kurzfristige Freihalten von Behandlungskapazitäten
- die laufende Übermittlung von Informationen über verfügbare Termine
- die Koordination der Patientenübernahme
- die verbindliche Bestätigung der Übernahme
- zusätzliche Dokumentation
- Rückmeldungen an die weiterleitende Stelle
- organisatorische Abstimmungen mit Notaufnahmen und weiteren Beteiligten
Nach Angaben des Zi zeigte sich dieser Aufwand bereits bei vergleichsweise niedrigen Fallzahlen deutlich.
Finanzierung als zentrale Voraussetzung
Aus Sicht des Zi muss deshalb neben den organisatorischen und technischen Voraussetzungen auch die Finanzierung der zusätzlichen Leistungen geregelt werden.
Die Erfahrungen aus den Pilotprojekten deuten darauf hin, dass fehlende einheitliche Vergütungsstrukturen die Zusammenarbeit erschweren können. Laut Zi nahmen im Verlauf der Projekte sowohl die Verbindlichkeit der Kooperation als auch die Bereitschaft zu Rückmeldungen ab, wenn entsprechende Vergütungsmechanismen fehlten.
Damit geht es bei der Finanzierung nicht ausschließlich um die Vergütung der eigentlichen Behandlung. Abgedeckt werden müssen auch die zusätzlichen organisatorischen Leistungen, die für eine funktionierende Weiterleitung erforderlich sind.
Zi fordert gesetzliche Absicherung
Das Zi spricht sich deshalb dafür aus, die Finanzierung der Kooperationspraxen gesetzlich abzusichern. Eine entsprechende Regelung sollte nach Auffassung des Instituts im parlamentarischen Verfahren zur Notfallreform berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick
- 7 Pilotprojekte wurden ausgewertet.
- Mehr als 2.000 Patienten waren in die untersuchten Steuerungsprozesse einbezogen.
- Die Versorgungsquoten in den Kooperationspraxen lagen zwischen 85,7 % und 96,2 %.
- Die Projekte zeigen, dass ein großer Teil der aus Notaufnahmen weitergeleiteten Patienten ambulant abschließend versorgt werden kann.
- Nach ärztlicher Prüfung ergaben sich keine Hinweise auf eine Gefährdung der Patienten durch die Weiterleitung.
- Für den Erfolg sind neben der Ersteinschätzung vor allem verlässliche organisatorische Abläufe, freie Behandlungskapazitäten und digitale Vernetzung erforderlich.
- Die übernehmende Praxis sollte die Patientenversorgung verbindlich bestätigen.
- Für Kooperationspraxen entsteht zusätzlicher Koordinations-, Dokumentations- und Rückmeldeaufwand.
- Das Zi sieht deshalb eine verlässliche Finanzierung der zusätzlichen Leistungen als wesentliche Voraussetzung an.
- Das Institut fordert eine gesetzliche Absicherung der Finanzierung im Rahmen der Notfallreform.
Weitere Informationen finden Sie hier.