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Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit

GKV-Kommission fordert Milliardenkürzungen bei Honoraren und Leistungen

01.04.2026

Gesamtüberblick: Welche Größenordnung haben die Vorschläge?

Die Finanzkommission Gesundheit hat kürzlich einen umfangreichen Sparkatalog für die gesetzliche Krankenversicherung vorgestellt. Ziel ist es, die Ausgaben deutlich zu senken und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu sichern. Insgesamt enthält der Bericht 66 einstimmig beschlossene Empfehlungen mit einem Finanzvolumen von 42 Milliarden € bis 2027 und mehr als 63 Milliarden € bis 2030. Ein Schwerpunkt liegt auf geringeren Honoraranstiegen für Ärzte und Kliniken sowie auf der Begrenzung unwirksamer oder unnötiger Leistungen.

 

Die Finanzkommission Gesundheit hat 66 konkrete Empfehlungen vorgelegt, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.

  • Einsparvolumen bis 2027: rund 42 Milliarden €

  • Einsparvolumen bis 2030: mehr als 63 Milliarden €

  • Schwerpunkt: Begrenzung von Honoraranstiegen, Kürzung unwirksamer Leistungen, stärkere Eigenbeteiligung der Versicherten

  • Ziel: Finanzierungslücken schließen, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden

Zu den größten Einzelposten zählen:

  • Begrenzung der Vergütungsanstiege: 5,5 Milliarden € bis 2027, 16,6 Milliarden € bis 2030

  • Kostendeckende Finanzierung der Bürgergeldempfänger: 12 Milliarden € jährlich

  • Höherer Herstellerabschlag bei Arzneimitteln: 2,3 Milliarden € bis 2027, 5,2 Milliarden € bis 2030

  • Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung bestimmter Ehepartner: bis zu 5 Milliarden €

  • Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in die DRG: 3 Milliarden € bis 2030


Ambulante Versorgung: Was betrifft niedergelassene Ärzte?

Allgemeine Honorarentwicklung

Die Kommission empfiehlt, Honoraranstiege künftig deutlich stärker zu begrenzen.

  • Vergütungssteigerungen sollen nur noch entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung oder der Grundlohnrate erfolgen

  • Von 2027 bis 2029 soll zusätzlich ein Abschlag von 1 Prozentpunkt auf die Grundlohnrate gelten

  • Einsparpotenzial: 5,5 Milliarden € bis 2027, 16,6 Milliarden € bis 2030

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Mehrere Zuschläge aus dem TSVG sollen gestrichen werden.

Betroffen wären:

  • Neupatientenzuschläge

  • Vergütungen für offene Sprechstunden

  • TSS-vermittelte Termine

  • TSS-vermittelte Akutfälle

  • Hausarztvermittlungsfälle

Begründung der Kommission:

  • Die bisherigen Zuschläge hätten den Zugang zur Versorgung nicht messbar verbessert

  • Einsparpotenzial: 1,3 Milliarden € im Jahr 2027, 1,8 Milliarden € bis 2030

Extrabudgetäre Vergütung

Auch bei Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) sollen Kürzungen erfolgen.

  • Einführung gesetzlicher Begrenzungen für den Ausgabenanstieg

  • Orientierung am Grundsatz der Beitragsstabilität

  • Einsparpotenzial: 600 Millionen € im Jahr 2027, 2,1 Milliarden € bis 2030


Psychotherapeuten und Psychiatrie

Die Psychotherapie gehört zu den besonders betroffenen Bereichen.

Rückführung in die MGV

  • Psychotherapeutische Leistungen sollen wieder stärker in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung integriert werden

  • Einsparpotenzial: 90 Millionen € im Jahr 2027, 480 Millionen € bis 2030

Wegfall von Zuschlägen

  • Die 15-%-Zuschläge auf Kurzzeittherapien sollen entfallen

  • Einsparpotenzial: 95 Millionen € im Jahr 2027, rund 100 Millionen € bis 2030

Konsiliarbericht

  • Der Konsiliarbericht vor psychotherapeutischer Behandlung soll bei ärztlich überwiesenen Patienten und nach Klinikaufenthalten entfallen

  • Einsparpotenzial: 100.000 € bis 180.000 € jährlich


Kinder- und Jugendärzte

Auch die Kinder- und Jugendmedizin soll angepasst werden.

  • Die derzeitige Entbudgetierung soll neu berechnet werden

  • Saisonale und dynamische Effekte sollen künftig stärker berücksichtigt werden

  • Hintergrund sind aus Sicht der Kommission unangemessene Ausgleichszahlungen

  • Einsparpotenzial: 150 Millionen € im Jahr 2027, 180 Millionen € bis 2030


Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin

Für technische Facharztgruppen wie Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin empfiehlt die Kommission eine Absenkung des technischen Leistungsanteils (TL) im EBM um 20 % bis 30 %.

Begründet wird dies damit, dass die derzeitige Vergütung die tatsächlichen wirtschaftlichen Bedingungen nicht mehr realistisch abbilde:

  • Geräte würden oft deutlich länger genutzt als in den Abschreibungstabellen vorgesehen.

  • Technischer Fortschritt, KI-gestützte Befundung, kürzere Untersuchungszeiten und automatisierte Abläufe führten zu einer höheren Produktivität.

  • Größere Praxiseinheiten und MVZ erreichten höhere Geräteauslastungen als ursprünglich kalkuliert.

  • Dadurch würden technische Leistungen heute teilweise höher vergütet als es die tatsächlichen Kosten rechtfertigten.

Die Kommission schätzt die Vergütung dieser Fachgruppen im ambulanten Bereich auf rund 3,4 Mrd. € jährlich.

  • Bei einer Kürzung des technischen Leistungsanteils um 30 % könnten jährlich rund 225 Mio. € eingespart werden.

  • Bei einer Kürzung um 20 % läge die Einsparung bei rund 150 Mio. € jährlich.

  • Für 2027 kalkuliert die Kommission aufgrund der schrittweisen Umsetzung mit Einsparungen von rund 95 Mio. €.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsqualität erwartet die Kommission nicht. Langfristig könnte die geringere Vergütung jedoch zu weniger Investitionen in moderne Geräte und damit zu einem Modernisierungsstau führen.

Zudem weist der Bericht darauf hin, dass Radiologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten mit durchschnittlichen Reinerträgen von rund 475.000 € je Praxisinhaber deutlich über dem Durchschnitt anderer Facharztgruppen liegen, der bei etwa 220.000 € liegt.


Augenärzte, HNO, Gynäkologen und Orthopäden

Besonders betroffen von den geplanten Kürzungen wären auch Augenärzte, HNO-Ärzte, Gynäkologen und Orthopäden. Die Kommission empfiehlt die vollständige Streichung der Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG).

Diese Zuschläge wurden 2013 eingeführt, um konservativ tätige Facharztgruppen gegenüber operativ tätigen Ärzten finanziell zu stärken. 2015 wurden die Zuschläge nochmals um 26,7 % erhöht.

Die Kommission kritisiert jedoch, dass die PFG-Zuschläge keine konkrete Leistung vergüten und kaum eine nachweisbare Lenkungswirkung entfalten. Ihr Anteil an der Gesamtvergütung sei gering und liege meist unter 2 % der Honorare, in der HNO maximal unter 7 %.

Die geplante Streichung könnte ab 2027 rund 800 Mio. € einsparen, bis 2030 würde das Volumen auf rund 850 Mio. € steigen.

Besonders betroffen wären:

  • Gynäkologie: rund 118 Mio. €

  • Orthopädie: rund 110 Mio. €

  • Augenheilkunde: rund 87 Mio. €

  • HNO: rund 85 Mio. €

Die Kommission erwartet nur geringe Auswirkungen auf die Versorgung, da die Zuschläge nicht an konkrete Leistungen gebunden sind. Hauptfolge wäre eine Reduktion der Praxiserträge in diesen Fachgruppen.


Dermatologie und Hautkrebsscreening

Die Kommission sieht Reformbedarf beim Hautkrebsscreening.

  • Bisher haben alle Versicherten ab 35 Jahren alle 2 Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening

  • Künftig soll es nur noch für definierte Risikogruppen angeboten werden

  • Deutschland gilt derzeit als einziges Land mit einem allgemeinen Ganzkörper-Screening für symptomfreie Personen

  • Einsparpotenzial: 240 Millionen € jährlich

  • Freiwerdende Arztkapazitäten: 600 bis 900 Vollzeitstellen

Besonders betroffen wären dadurch die Fachgruppen:

  • Dermatologen

  • Hausärzte


Zweitmeinungsverfahren und Operationen

Die Kommission möchte Zweitmeinungsverfahren deutlich ausbauen.

Verpflichtende Zweitmeinungen

Bereits heute gibt es freiwillige Zweitmeinungsverfahren bei:

  • Gebärmutterentfernungen

  • Wirbelsäulenoperationen

  • Knie- und Hüftendoprothesen

  • Eingriffen an der Halsschlagader

  • Operationen an Aortenaneurysmen

Künftig sollen verpflichtende Zweitmeinungen schrittweise eingeführt werden.

  • Start ab Juli 2027 bei Knieoperationen

  • Danach Erweiterung um 1 bis 2 weitere Eingriffe pro Jahr

  • Erwartete Reduktion der Knie-OPs: rund 20 %

Mögliche Folgen für betroffene Fachgruppen:

  • Orthopäden

  • Unfallchirurgen

  • Wirbelsäulenchirurgen

  • Gefäßchirurgen

  • Gynäkologen


Elektronische Patientenakte (ePA)

Für Arztpraxen soll die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte nicht mehr gesondert vergütet werden.

  • Wegfall der Vergütung für die Erstbefüllung

  • Einsparpotenzial: rund 600 Millionen € jährlich ab 2027

  • Begründung: Die Nutzung verursache je nach Praxissoftware kaum zusätzlichen Aufwand


Stationäre Versorgung und Krankenhäuser

Auch Krankenhäuser müssten erhebliche Einschnitte hinnehmen.

Tarifrefinanzierung

  • Die vollständige Tarifrefinanzierung soll abgeschafft werden

  • Einsparpotenzial: 500 Millionen € im Jahr 2027, 1,1 Milliarden € bis 2030

Pflegepersonalkosten

  • Pflegepersonalkosten sollen wieder in die DRG-Fallpauschalen integriert werden

  • Seit 2020 seien die Ausgaben um 67 % gestiegen

  • Einsparpotenzial: 620 Millionen € im Jahr 2027, 3 Milliarden € bis 2030

Pflegeentlastende Maßnahmen

  • Die pauschale Zusatzvergütung für pflegeentlastende Maßnahmen soll entfallen

  • Einsparpotenzial: 720 Millionen € im Jahr 2027, jährlich 840 Millionen € ab 2028

Prüfquotensystem

  • Das quartalsbezogene Prüfquotensystem soll abgeschafft werden

  • Einsparpotenzial: 1,3 Milliarden € im Jahr 2027, anschließend rund 940 Millionen € jährlich

Wiederaufnahmen

  • Wiederaufnahmen innerhalb von 30 Tagen sollen künftig pauschal zusammengeführt werden

  • Einsparpotenzial: 2,4 Milliarden € im Jahr 2027


Arzneimittelversorgung und Pharmaindustrie

Die Kommission sieht vor allem bei Arzneimitteln hohe Einsparpotenziale.

Herstellerabschläge

  • Der Herstellerabschlag für patentgeschützte Medikamente soll von 7 % auf 14 % steigen

  • Einsparpotenzial: 2,27 Milliarden € im ersten Jahr

  • Patentgeschützte Arzneimittel gelten mit durchschnittlich 8 % jährlichem Ausgabenanstieg als wichtiger Kostentreiber

Selektivverträge

  • Krankenkassen sollen Selektivverträge für therapeutisch vergleichbare Medikamente abschließen können

  • Einsparpotenzial: 200 Millionen € bis 600 Millionen € jährlich zwischen 2028 und 2030

Orphan Drugs

  • Sonderregelungen für Medikamente gegen seltene Erkrankungen sollen eingeschränkt werden

  • Einsparpotenzial: bis zu 45 Millionen € jährlich

Cannabisblüten

  • Medizinische Cannabisblüten sollen nicht mehr erstattungsfähig sein

  • Cannabisextrakte und Fertigarzneimittel sollen weiter bezahlt werden

  • Einsparpotenzial: 130 Millionen € jährlich


Leistungen, die komplett entfallen könnten

Die Kommission empfiehlt die Streichung mehrerer Leistungen ohne ausreichenden Nutzennachweis.

  • Homöopathie: Einsparpotenzial 40 Millionen € jährlich

  • Organspendeberatung: Einsparpotenzial 60 Millionen € jährlich

  • Hautkrebsscreening für symptomfreie Personen außerhalb definierter Risikogruppen

  • Vergütung für die Erstbefüllung der ePA

  • Kurzzeittherapie-Zuschläge in der Psychotherapie


Was Versicherte direkt spüren würden

Versicherte müssten sich auf höhere Eigenbeteiligungen einstellen.

  • Erhöhung der Zuzahlungen um 50 %

  • Mindestzuzahlung für Arzneimittel: von 5 € auf 7,50 €

  • Höchstzuzahlung: von 10 € auf 15 €

  • Mehreinnahmen: rund 1,9 Milliarden € jährlich

Außerdem könnten folgende Änderungen direkt spürbar werden:

  • Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung bestimmter Ehepartner

  • Höhere Steuern auf Tabak, Spirituosen und Softdrinks

  • Eingeschränkter Zugang zu bestimmten Vorsorgeleistungen

  • Eingeschränkter Zugang zu bestimmten Vorsorgeleistungen

  • Mehr verpflichtende Zweitmeinungsverfahren vor Operationen


    --> Die Vorschläge der Finanzkommission würden nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens betreffen. Besonders betroffen wären niedergelassene Fachärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie. Gleichzeitig müssten sich Versicherte auf höhere Eigenbeteiligungen und mögliche Einschränkungen bei bestimmten Leistungen einstellen.

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