Erster Bericht der Finanzkommission Gesundheit
GKV-Kommission fordert Milliardenkürzungen bei Honoraren und Leistungen
01.04.2026
Gesamtüberblick: Welche Größenordnung haben die Vorschläge?
Die Finanzkommission Gesundheit hat kürzlich einen umfangreichen Sparkatalog für die gesetzliche Krankenversicherung vorgestellt. Ziel ist es, die Ausgaben deutlich zu senken und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu sichern. Insgesamt enthält der Bericht 66 einstimmig beschlossene Empfehlungen mit einem Finanzvolumen von 42 Milliarden € bis 2027 und mehr als 63 Milliarden € bis 2030. Ein Schwerpunkt liegt auf geringeren Honoraranstiegen für Ärzte und Kliniken sowie auf der Begrenzung unwirksamer oder unnötiger Leistungen.
Die Finanzkommission Gesundheit hat 66 konkrete Empfehlungen vorgelegt, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Einsparvolumen bis 2027: rund 42 Milliarden €
Einsparvolumen bis 2030: mehr als 63 Milliarden €
Schwerpunkt: Begrenzung von Honoraranstiegen, Kürzung unwirksamer Leistungen, stärkere Eigenbeteiligung der Versicherten
Ziel: Finanzierungslücken schließen, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden
Zu den größten Einzelposten zählen:
Begrenzung der Vergütungsanstiege: 5,5 Milliarden € bis 2027, 16,6 Milliarden € bis 2030
Kostendeckende Finanzierung der Bürgergeldempfänger: 12 Milliarden € jährlich
Höherer Herstellerabschlag bei Arzneimitteln: 2,3 Milliarden € bis 2027, 5,2 Milliarden € bis 2030
Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung bestimmter Ehepartner: bis zu 5 Milliarden €
Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in die DRG: 3 Milliarden € bis 2030
Ambulante Versorgung: Was betrifft niedergelassene Ärzte?
Allgemeine Honorarentwicklung
Die Kommission empfiehlt, Honoraranstiege künftig deutlich stärker zu begrenzen.
Vergütungssteigerungen sollen nur noch entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung oder der Grundlohnrate erfolgen
Von 2027 bis 2029 soll zusätzlich ein Abschlag von 1 Prozentpunkt auf die Grundlohnrate gelten
Einsparpotenzial: 5,5 Milliarden € bis 2027, 16,6 Milliarden € bis 2030
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Mehrere Zuschläge aus dem TSVG sollen gestrichen werden.
Betroffen wären:
Neupatientenzuschläge
Vergütungen für offene Sprechstunden
TSS-vermittelte Termine
TSS-vermittelte Akutfälle
Hausarztvermittlungsfälle
Begründung der Kommission:
Die bisherigen Zuschläge hätten den Zugang zur Versorgung nicht messbar verbessert
Einsparpotenzial: 1,3 Milliarden € im Jahr 2027, 1,8 Milliarden € bis 2030
Extrabudgetäre Vergütung
Auch bei Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) sollen Kürzungen erfolgen.
Einführung gesetzlicher Begrenzungen für den Ausgabenanstieg
Orientierung am Grundsatz der Beitragsstabilität
Einsparpotenzial: 600 Millionen € im Jahr 2027, 2,1 Milliarden € bis 2030
Psychotherapeuten und Psychiatrie
Die Psychotherapie gehört zu den besonders betroffenen Bereichen.
Rückführung in die MGV
Psychotherapeutische Leistungen sollen wieder stärker in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung integriert werden
Einsparpotenzial: 90 Millionen € im Jahr 2027, 480 Millionen € bis 2030
Wegfall von Zuschlägen
Die 15-%-Zuschläge auf Kurzzeittherapien sollen entfallen
Einsparpotenzial: 95 Millionen € im Jahr 2027, rund 100 Millionen € bis 2030
Konsiliarbericht
Der Konsiliarbericht vor psychotherapeutischer Behandlung soll bei ärztlich überwiesenen Patienten und nach Klinikaufenthalten entfallen
Einsparpotenzial: 100.000 € bis 180.000 € jährlich
Kinder- und Jugendärzte
Auch die Kinder- und Jugendmedizin soll angepasst werden.
Die derzeitige Entbudgetierung soll neu berechnet werden
Saisonale und dynamische Effekte sollen künftig stärker berücksichtigt werden
Hintergrund sind aus Sicht der Kommission unangemessene Ausgleichszahlungen
Einsparpotenzial: 150 Millionen € im Jahr 2027, 180 Millionen € bis 2030
Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin
Für technische Facharztgruppen wie Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin empfiehlt die Kommission eine Absenkung des technischen Leistungsanteils (TL) im EBM um 20 % bis 30 %.
Begründet wird dies damit, dass die derzeitige Vergütung die tatsächlichen wirtschaftlichen Bedingungen nicht mehr realistisch abbilde:
Geräte würden oft deutlich länger genutzt als in den Abschreibungstabellen vorgesehen.
Technischer Fortschritt, KI-gestützte Befundung, kürzere Untersuchungszeiten und automatisierte Abläufe führten zu einer höheren Produktivität.
Größere Praxiseinheiten und MVZ erreichten höhere Geräteauslastungen als ursprünglich kalkuliert.
Dadurch würden technische Leistungen heute teilweise höher vergütet als es die tatsächlichen Kosten rechtfertigten.
Die Kommission schätzt die Vergütung dieser Fachgruppen im ambulanten Bereich auf rund 3,4 Mrd. € jährlich.
Bei einer Kürzung des technischen Leistungsanteils um 30 % könnten jährlich rund 225 Mio. € eingespart werden.
Bei einer Kürzung um 20 % läge die Einsparung bei rund 150 Mio. € jährlich.
Für 2027 kalkuliert die Kommission aufgrund der schrittweisen Umsetzung mit Einsparungen von rund 95 Mio. €.
Unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsqualität erwartet die Kommission nicht. Langfristig könnte die geringere Vergütung jedoch zu weniger Investitionen in moderne Geräte und damit zu einem Modernisierungsstau führen.
Zudem weist der Bericht darauf hin, dass Radiologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten mit durchschnittlichen Reinerträgen von rund 475.000 € je Praxisinhaber deutlich über dem Durchschnitt anderer Facharztgruppen liegen, der bei etwa 220.000 € liegt.
Augenärzte, HNO, Gynäkologen und Orthopäden
Besonders betroffen von den geplanten Kürzungen wären auch Augenärzte, HNO-Ärzte, Gynäkologen und Orthopäden. Die Kommission empfiehlt die vollständige Streichung der Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG).
Diese Zuschläge wurden 2013 eingeführt, um konservativ tätige Facharztgruppen gegenüber operativ tätigen Ärzten finanziell zu stärken. 2015 wurden die Zuschläge nochmals um 26,7 % erhöht.
Die Kommission kritisiert jedoch, dass die PFG-Zuschläge keine konkrete Leistung vergüten und kaum eine nachweisbare Lenkungswirkung entfalten. Ihr Anteil an der Gesamtvergütung sei gering und liege meist unter 2 % der Honorare, in der HNO maximal unter 7 %.
Die geplante Streichung könnte ab 2027 rund 800 Mio. € einsparen, bis 2030 würde das Volumen auf rund 850 Mio. € steigen.
Besonders betroffen wären:
Gynäkologie: rund 118 Mio. €
Orthopädie: rund 110 Mio. €
Augenheilkunde: rund 87 Mio. €
HNO: rund 85 Mio. €
Die Kommission erwartet nur geringe Auswirkungen auf die Versorgung, da die Zuschläge nicht an konkrete Leistungen gebunden sind. Hauptfolge wäre eine Reduktion der Praxiserträge in diesen Fachgruppen.
Dermatologie und Hautkrebsscreening
Die Kommission sieht Reformbedarf beim Hautkrebsscreening.
Bisher haben alle Versicherten ab 35 Jahren alle 2 Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening
Künftig soll es nur noch für definierte Risikogruppen angeboten werden
Deutschland gilt derzeit als einziges Land mit einem allgemeinen Ganzkörper-Screening für symptomfreie Personen
Einsparpotenzial: 240 Millionen € jährlich
Freiwerdende Arztkapazitäten: 600 bis 900 Vollzeitstellen
Besonders betroffen wären dadurch die Fachgruppen:
Dermatologen
Hausärzte
Zweitmeinungsverfahren und Operationen
Die Kommission möchte Zweitmeinungsverfahren deutlich ausbauen.
Verpflichtende Zweitmeinungen
Bereits heute gibt es freiwillige Zweitmeinungsverfahren bei:
Gebärmutterentfernungen
Wirbelsäulenoperationen
Knie- und Hüftendoprothesen
Eingriffen an der Halsschlagader
Operationen an Aortenaneurysmen
Künftig sollen verpflichtende Zweitmeinungen schrittweise eingeführt werden.
Start ab Juli 2027 bei Knieoperationen
Danach Erweiterung um 1 bis 2 weitere Eingriffe pro Jahr
Erwartete Reduktion der Knie-OPs: rund 20 %
Mögliche Folgen für betroffene Fachgruppen:
Orthopäden
Unfallchirurgen
Wirbelsäulenchirurgen
Gefäßchirurgen
Gynäkologen
Elektronische Patientenakte (ePA)
Für Arztpraxen soll die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte nicht mehr gesondert vergütet werden.
Wegfall der Vergütung für die Erstbefüllung
Einsparpotenzial: rund 600 Millionen € jährlich ab 2027
Begründung: Die Nutzung verursache je nach Praxissoftware kaum zusätzlichen Aufwand
Stationäre Versorgung und Krankenhäuser
Auch Krankenhäuser müssten erhebliche Einschnitte hinnehmen.
Tarifrefinanzierung
Die vollständige Tarifrefinanzierung soll abgeschafft werden
Einsparpotenzial: 500 Millionen € im Jahr 2027, 1,1 Milliarden € bis 2030
Pflegepersonalkosten
Pflegepersonalkosten sollen wieder in die DRG-Fallpauschalen integriert werden
Seit 2020 seien die Ausgaben um 67 % gestiegen
Einsparpotenzial: 620 Millionen € im Jahr 2027, 3 Milliarden € bis 2030
Pflegeentlastende Maßnahmen
Die pauschale Zusatzvergütung für pflegeentlastende Maßnahmen soll entfallen
Einsparpotenzial: 720 Millionen € im Jahr 2027, jährlich 840 Millionen € ab 2028
Prüfquotensystem
Das quartalsbezogene Prüfquotensystem soll abgeschafft werden
Einsparpotenzial: 1,3 Milliarden € im Jahr 2027, anschließend rund 940 Millionen € jährlich
Wiederaufnahmen
Wiederaufnahmen innerhalb von 30 Tagen sollen künftig pauschal zusammengeführt werden
Einsparpotenzial: 2,4 Milliarden € im Jahr 2027
Arzneimittelversorgung und Pharmaindustrie
Die Kommission sieht vor allem bei Arzneimitteln hohe Einsparpotenziale.
Herstellerabschläge
Der Herstellerabschlag für patentgeschützte Medikamente soll von 7 % auf 14 % steigen
Einsparpotenzial: 2,27 Milliarden € im ersten Jahr
Patentgeschützte Arzneimittel gelten mit durchschnittlich 8 % jährlichem Ausgabenanstieg als wichtiger Kostentreiber
Selektivverträge
Krankenkassen sollen Selektivverträge für therapeutisch vergleichbare Medikamente abschließen können
Einsparpotenzial: 200 Millionen € bis 600 Millionen € jährlich zwischen 2028 und 2030
Orphan Drugs
Sonderregelungen für Medikamente gegen seltene Erkrankungen sollen eingeschränkt werden
Einsparpotenzial: bis zu 45 Millionen € jährlich
Cannabisblüten
Medizinische Cannabisblüten sollen nicht mehr erstattungsfähig sein
Cannabisextrakte und Fertigarzneimittel sollen weiter bezahlt werden
Einsparpotenzial: 130 Millionen € jährlich
Leistungen, die komplett entfallen könnten
Die Kommission empfiehlt die Streichung mehrerer Leistungen ohne ausreichenden Nutzennachweis.
Homöopathie: Einsparpotenzial 40 Millionen € jährlich
Organspendeberatung: Einsparpotenzial 60 Millionen € jährlich
Hautkrebsscreening für symptomfreie Personen außerhalb definierter Risikogruppen
Vergütung für die Erstbefüllung der ePA
Kurzzeittherapie-Zuschläge in der Psychotherapie
Was Versicherte direkt spüren würden
Versicherte müssten sich auf höhere Eigenbeteiligungen einstellen.
Erhöhung der Zuzahlungen um 50 %
Mindestzuzahlung für Arzneimittel: von 5 € auf 7,50 €
Höchstzuzahlung: von 10 € auf 15 €
Mehreinnahmen: rund 1,9 Milliarden € jährlich
Außerdem könnten folgende Änderungen direkt spürbar werden:
Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung bestimmter Ehepartner
Höhere Steuern auf Tabak, Spirituosen und Softdrinks
Eingeschränkter Zugang zu bestimmten Vorsorgeleistungen
Eingeschränkter Zugang zu bestimmten Vorsorgeleistungen
Mehr verpflichtende Zweitmeinungsverfahren vor Operationen
--> Die Vorschläge der Finanzkommission würden nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens betreffen. Besonders betroffen wären niedergelassene Fachärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie. Gleichzeitig müssten sich Versicherte auf höhere Eigenbeteiligungen und mögliche Einschränkungen bei bestimmten Leistungen einstellen.
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