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Lungenkrebs-Screening startet als neue Kassenleistung für Starkraucher

Seit 1. April 2026 übernehmen die Krankenkassen die Früherkennung per Niedrigdosis-CT für aktive und ehemalige Raucher mit hohem Risiko.

07.04.2026

Seit dem 1. April 2026 gehört das Lungenkrebs-Screening per Niedrigdosis-Computertomografie des Thorax zur regulären Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Anders als beim Mammografie-Screening handelt es sich jedoch nicht um ein strukturiertes Einladungsprogramm. Anspruchsberechtigte müssen aktiv identifiziert, beraten und überwiesen werden.

Schätzungen zufolge kommen in Deutschland rund 5,5 Mio. aktive und ehemalige Starkraucher für die Untersuchung infrage.

Nutzen des Screenings wissenschaftlich belegt

Mehrere große Studien zeigen, dass das Screening die Sterblichkeit durch Lungenkrebs senken kann. 

Die Daten zeigen:

  • Bei Frauen können durch das Screening 5 von 1.000 Teilnehmern vor einem lungenkrebsbedingten Tod bewahrt werden.

  • Bei Männern sind es 6 von 1.000 Teilnehmern.

Wer Anspruch auf das Screening hat

Die neue Früherkennungsmaßnahme richtet sich an aktive und ehemalige Raucher zwischen 50 und 75 Jahren.

Voraussetzungen sind:

  • mindestens 25 Jahre Rauchdauer

  • fortgesetzter Tabakkonsum oder Rauchstopp vor weniger als 10 Jahren

  • erhöhtes Risiko für Lungenkrebs

So läuft das Verfahren ab

Die erste Einschätzung erfolgt in hausärztlichen Praxen, in der Inneren Medizin, in pneumologischen Praxen oder im Bereich der Arbeitsmedizin.

Danach erfolgt die Überweisung in eine radiologische Praxis zur Durchführung und Erstbefundung der Niedrigdosis-CT.

Bei auffälligen oder kontrollbedürftigen Befunden sind weitere Schritte vorgesehen:

  • Zweitbefundung in Zusammenarbeit mit einem Lungenkrebszentrum

  • zusätzliche Kontrolluntersuchungen bei unklaren Veränderungen

  • Abklärung in einem spezialisierten Zentrum bei konkretem Krebsverdacht

Hohe Bedeutung für Hausärzte und Pneumologen

Experten betonen, dass vor allem Hausärzte eine Schlüsselrolle spielen.

Viele Betroffene seien sich ihres erhöhten Risikos nicht bewusst. Deshalb müsse die Zielgruppe aktiv angesprochen werden.

Diskutiert wird unter anderem:

  • QR-Codes auf Zigarettenpackungen

  • gezielte Aufklärungskampagnen

  • bessere Information in Hausarztpraxen

  • stärkere Vernetzung zwischen Hausärzten, Radiologen, Pneumologen und Lungenkrebszentren

Vergütung: Diese EBM-Ziffern gelten

Mit dem Start des Screenings wurden neue Abrechnungsziffern in den EBM aufgenommen.

Wichtige GOP-Ziffern sind:

  • GOP 01871: Niedrigdosis-CT zur Lungenkrebs-Früherkennung, 95,04 €

  • GOP 01872: Kontroll-CT bei auffälligem Befund, 74,66 €

  • GOP 01875: Bericht zum Rauchverhalten und Risikoprofil, 4,97 €

  • GOP 01876: Erstberatung zur Teilnahme am Screening, 11,08 € je 5 Minuten, maximal 3-mal pro Sitzung

  • GOP 01878: Veranlassung einer Zweitbefundung, 11,98 €

  • GOP 01879: Konsiliarische Zweitbefundung, 49,56 €

  • GOP 01880: Beratung bei abklärungsbedürftigem Befund, 10,45 €

  • GOP 01881: Teilnahme an Konsensuskonferenz, 13,89 €

Qualifikation: Fortbildung für teilnehmende Praxen verpflichtend!

Alle beteiligten Ärzte müssen eine spezielle Qualifizierung absolvieren.

Dies betrifft insbesondere:

  • Allgemeinmedizin

  • Innere Medizin

  • Pneumologie

  • Arbeitsmedizin

  • Radiologie

Für Hausärzte, Internisten und Arbeitsmediziner wurde bereits ein spezielles E-Learning-Angebot entwickelt: Lungenkrebs-Screening - LKS

--> Qualifikationsvoraussetzungen im Überblick

Für die Teilnahme an der Lungenkrebs-Früherkennung gelten je nach Fachgruppe unterschiedliche Anforderungen.

Hausärzte und Internisten

Zuweisende Ärzte aus der Allgemeinmedizin und Inneren Medizin benötigen keine gesonderte Genehmigung ihrer KV.

Voraussetzungen sind:

  • Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin

  • Teilnahme an einer von der Landesärztekammer anerkannten Fortbildung zur Lungenkrebs-Früherkennung

  • alternativ Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse bereits in der Facharztweiterbildung erworben wurden

  • formlose Selbsterklärung gegenüber dem Erstbefunder über die absolvierte Fortbildung

Radiologen als Erstbefunder

Radiologen, die die erste Befundung der Niedrigdosis-CT durchführen möchten, benötigen eine Genehmigung der KV.

Voraussetzungen sind:

  • Facharzt für Radiologie

  • mindestens 200 Thorax-CT-Untersuchungen im Vorjahr

  • Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung zur Lungenkrebs-Früherkennung

  • Kooperationsvereinbarung mit einem Zweitbefunder

  • Genehmigung der KV nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie

Zusätzlich gelten Mindestfallzahlen:

  • im 1. Jahr mindestens 100 LDCT-Screenings

  • ab dem 2. Jahr mindestens 200 LDCT-Screenings pro Jahr

  • bei Unterschreiten der Fallzahlen verpflichtende Nachqualifikation inklusive Fallsammlungs-Prüfung

Auch die technischen Voraussetzungen sind genau geregelt. Dazu gehören Anforderungen an:

  • Computertomographen

  • Befundarbeitsplätze

  • Untersuchungsdurchführung

  • Software zur computergestützten Befundung

Radiologen als Zweitbefunder

Für Radiologen, die die konsiliarische Zweitbefundung übernehmen, gelten noch strengere Anforderungen.

Voraussetzungen sind:

  • Facharzt für Radiologie

  • mindestens 200 Thorax-CT-Untersuchungen im Vorjahr

  • Teilnahme an einer anerkannten Fortbildung

  • Tätigkeit an einer auf Lungenkrebs spezialisierten Einrichtung

  • Genehmigung der KV

Als spezialisierte Einrichtung gelten insbesondere Krankenhäuser oder Lungenkrebszentren, die die thoraxchirurgischen Mindestmengen des G-BA erfüllen.

Mindestfallzahlen für Zweitbefunder:

  • im 1. Jahr mindestens 200 LDCT-Screenings

  • ab dem 2. Jahr mindestens 400 LDCT-Screenings pro Jahr

  • bei zu niedrigen Fallzahlen verpflichtende Nachqualifikation inklusive Fallsammlungs-Prüfung

Auch niedergelassene Radiologen können Zweitbefunder werden, wenn sie ihre Zusammenarbeit mit einem Lungenkrebszentrum nachweisen können.

Fortbildung verpflichtend

Die Vorgaben für die verpflichtenden Fortbildungen wurden von der Bundesärztekammer festgelegt.

Zusammenfassend gilt: Je stärker Ärzte in die Befundung eingebunden sind, desto höher sind die fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen. Besonders Radiologen müssen umfangreiche Qualifikationen, Fallzahlen und Kooperationen nachweisen.

Raucherentwöhnung soll stärker forciert werden

Experten sehen das Screening auch als Chance, Raucher aktiv zum Aufhören zu motivieren.

  • Die Entwöhnungsquote bei Personen, die am Screening teilnehmen möchten, liegt bei etwa 35 %.

  • Damit ist sie deutlich höher als in der Allgemeinbevölkerung.

  • Fachleute empfehlen daher, die Raucherentwöhnung fest in die Beratung zum Screening einzubinden.

  • Unterstützend könnten digitale Gesundheitsanwendungen und Medikamente zur Tabakentwöhnung eingesetzt werden.

Umsetzung nur mit guter Vernetzung möglich

Für den Erfolg der neuen Früherkennungsmaßnahme sind enge Kooperationen zwischen Hausärzten, Pneumologen, Radiologen und Lungenkrebszentren entscheidend.

Außerdem werden Kooperationsverträge zwischen den Beteiligten ausdrücklich gefordert.

Zusammenfassend soll das neue Lungenkrebs-Screening dazu beitragen, Tumoren früher zu erkennen und die Sterblichkeit bei Hochrisikopatienten zu senken - entscheidend wird jedoch sein, ob es gelingt, die rund 5,5 Mio. potenziell Anspruchsberechtigten tatsächlich zu erreichen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: KBV