Psychotherapie-Honorare sinken um 4,5 % ab April
Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt Kürzung der Vergütung - KBV kritisiert Entscheidung als massiven Nachteil für Psychotherapeuten und Patienten
13.03.2026
Ab 01.04.2026 werden psychotherapeutische Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab um 4,5 % reduziert - eine Entscheidung, die laut KBV erhebliche Folgen für die Versorgung psychisch kranker Patienten haben könnte.
Die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 01.04.2026 deutlich reduziert. Der Beschluss wurde vom Erweiterten Bewertungsausschuss gefasst, nachdem sich die Verhandlungspartner zuvor nicht einigen konnten.
Betroffen sind nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen, die im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet werden.
Die Entscheidung stieß auf scharfe Kritik der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Deren Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen bezeichnete die Maßnahme als „fatale Entscheidung", die letztlich vor allem Patienten mit psychischen Erkrankungen belaste.
Kürzung betrifft nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen
Die Vergütungsreduzierung betrifft den EBM-Abschnitt 35.2.1 und damit einen Großteil der psychotherapeutischen Behandlungen.
Zu den betroffenen Leistungen gehören unter anderem:
- genehmigungspflichtige Psychotherapien
antragsgebundene Therapieformen
Psychotherapeutische Sprechstunden
Akutbehandlungen
- weitere reguläre psychotherapeutische Leistungen
Die Vergütung dieser Leistungen wird ab April um 4,5 % abgesenkt.
Hintergrund der Entscheidung
Die Entscheidung fiel, nachdem die Verhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband gescheitert waren.
Position der Krankenkassen:
- Forderung nach einer Kürzung der Honorare um 10 %
Begründung: angeblich zu hohe Einnahmen von Psychotherapeuten
Da keine Einigung erzielt wurde, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium eingeschaltet.
Dieser entschied schließlich:
- Vergütungskürzung von 4,5 %
- gleichzeitig Erhöhung bestimmter Strukturzuschläge
Strukturzuschläge steigen um 14,5 %
Neben der Honorarkürzung wurde eine Anpassung der Strukturzuschläge beschlossen.
Die Zuschläge betreffen insbesondere:
- Personalkosten in Praxen
Leistungen der EBM-Abschnitte 35.2.2 und 35.2.3
Die Änderungen im Überblick:
- Erhöhung der Zuschläge um 14,5 %
- rückwirkend gültig ab 01.01.2026
Nach Einschätzung der KBV kompensiert diese Erhöhung jedoch nur einen kleinen Teil der Einnahmenverluste.
Kritik der KBV an der Berechnung
Die KBV hält die Kürzung für fachlich nicht begründet und kritisiert insbesondere die zugrunde gelegten Berechnungsdaten.
Wesentliche Kritikpunkte:
- verwendete Datengrundlage weist methodische Mängel auf
Berechnungsverfahren wurde trotz bekannter Probleme nicht angepasst
Kostensteigerungen der letzten Jahre wurden nicht ausreichend berücksichtigt
Die Berechnung basiert auf zwei zentralen Datenquellen:
- Kostenstrukturerhebung des Statistisches Bundesamt aus dem Jahr 2023
- Abrechnungsdaten der Praxen aus dem Jahr 2024
Diese Kombination führte laut KBV zu einer verzerrten Bewertung der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation.
Vergleich mit anderen Facharztgruppen
Ein zentrales Element der Verhandlungen war ein Vergleich der Einnahmen von Psychotherapeuten mit anderen Facharztgruppen.
Dabei wurden Erträge aus psychotherapeutischen Leistungen mit folgenden Fachrichtungen verglichen:
- Gynäkologie
Dermatologie
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Der GKV-Spitzenverband leitete aus diesen Vergleichen ab, dass die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen zu hoch sei.
Die KBV widerspricht dieser Interpretation und kritisiert insbesondere die Auswahl und Nutzung der Stichproben.
Orientierungswert-Steigerungen entfallen vollständig
Ein besonders kritischer Punkt aus Sicht der KBV betrifft den sogenannten Orientierungswert.
Dieser bestimmt die jährliche Anpassung der ärztlichen Vergütung.
Durch die neue Berechnungssystematik entfallen für Psychotherapeuten vollständig:
- Orientierungswert-Steigerung 2025: +3,85 %
- Orientierungswert-Steigerung 2026: +2,8 %
Damit bleiben Psychotherapeuten laut KBV von den allgemeinen Honorarsteigerungen ausgeschlossen.
Auftrag zur Überprüfung der Berechnungsmethode
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat zusätzlich beschlossen, die Berechnungsgrundlagen zu überprüfen.
Der Auftrag lautet:
- Analyse der Datengrundlage
Überprüfung der Berechnungssystematik
- Abschluss der Prüfung bis 30.09.2026
Die Ergebnisse könnten künftig zu Anpassungen der Vergütungsmechanismen führen.
Historischer Hintergrund der Vergütungsprüfung
Die regelmäßige Überprüfung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen geht auf ein Urteil des Bundessozialgericht aus dem Jahr 1999 zurück.
Seitdem erfolgt eine systematische Bewertung der Angemessenheit der Vergütung.
Diese Überprüfung umfasst:
- genehmigungspflichtige Psychotherapien
Psychotherapeutische Sprechstunden
Akutbehandlungen
- weitere Leistungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung
Die Prüfung wird mittlerweile jährlich durchgeführt.
Sorge um Auswirkungen auf die Patientenversorgung
Die KBV warnt davor, dass die Kürzungen langfristig Auswirkungen auf die Versorgung haben könnten.
Besonders problematisch sei dies vor dem Hintergrund einer stark steigenden Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung.
Laut KBV:
- steigt der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung seit Jahren kontinuierlich
ambulante Psychotherapie gehört zu den vergleichsweise kostengünstigen Versorgungsformen
Einsparungen in diesem Bereich könnten die Versorgung psychisch kranker Menschen verschlechtern
Die Entscheidung wird daher innerhalb der Ärzteschaft als erhebliches Risiko für die zukünftige ambulante Versorgung bewertet.
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