Wegweisende Reform in der Pflegeausbildung: Hochschulische Pflegeausbildung

Der Bundestag hat ein wegweisendes Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung verabschiedet.

24.10.2023

Der Bundestag hat ein wegweisendes Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung verabschiedet. Diese Reform bringt umfassende Veränderungen in der Pflegeausbildung mit sich, darunter finanzielle Unterstützung für Studierende, erleichterte Anerkennung ausländischer Abschlüsse und erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung der Heilkunde. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Attraktivität des Pflegeberufs steigern, sondern auch die Qualität der Pflegeversorgung in Deutschland nachhaltig verbessern.

 

Hochschulische Pflegeausbildung: Hier die wichtigsten Punkte des vom Bundestag verabschiedeten wegweisenden Gesetzes

  • Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung (PflStudStG) genehmigt.
  • Studierende in der Pflege erhalten während ihres gesamten Studiums eine Vergütung.
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht.
  • Ziel: Attraktive Bedingungen schaffen, um mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen.
  • Die bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau" und „Pflegefachmann" werden durch die geschlechtsneutrale Bezeichnung „Pflegefachperson" ersetzt.
  • Die akademisierten Pflegekräfte erhalten erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung der Heilkunde.
  • Pflegestudenten dürfen in bestimmten Bereichen ohne ärztliche Anweisung tätig werden.
  • Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil werden für 2024 und 2025 von zehn auf 15 erhöht.
  • Apotheker können Medikamente auf der Engpassliste austauschen, ohne eine Wirtschaftlichkeitsprüfung fürchten zu müssen.