Verfahren gegen 2 Ärztinnen in Sachen Corona: Missachtung der Quarantäne, Ausstellung falscher Atteste
Aktuell laufen in Niedersachsen und Brandenburg 2 "Corona-Verfahren":
22.01.2021
Aktuell laufen in Niedersachsen und Brandenburg 2 "Corona-Verfahren": Einer Ärztin wird vorgeworfen, falsche Atteste zur Maskenpflicht-Befreiung ausgestellt zu haben. Die andere Medizinerin soll trotz angeordneter Quarantäne weiter in der Praxis gearbeitet haben.
1. Fall
- In Niedersachsen wird einer Ärztin vorgeworfen Blanko-Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben. Sie war ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, nachdem auf Demonstrationen mit Corona-Leugnern, zahlreiche Teilnehmer ebendiese Atteste vorgelegt hatten.
- Das Ausstellen falscher Atteste ist strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Konkret ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen in derzeit 16 Verdachtsfällen.
- Die Polizei durchsuchte bereits die Praxisräume der Ärztin, wobei zahlreiche Patientenakten beschlagnahmt wurden.
- Die Ärztin, die als bekennende Impfgegnerin gilt, ist seit Monaten in der Coronaleugner-Szene aktiv. Außerdem fungiert sie bei diversen Demonstrationen als Rednerin, wo sie gegen Schutzimpfungen, die Maskenpflicht etc. aufruft.
- 11/2020 kündigte sie bspw. an, dass sie im Falle eines neuen Lockdowns versuchen werde, außer Landes zu kommen, weil sie „nicht in so einer Diktatur leben" wolle. Diese Ankündigung hat sie noch nicht in die Tat umgesetzt.
2. Fall
- In Brandenburg hat die Stadt Cottbus die Praxis einer Hausärztin geschlossen, die trotz einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes und ohne Mundschutz weiter praktiziert haben soll. Gegen die Medizinerin wurde nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet, die Praxis wurde amtlich versiegelt.
- Nach Informationen der Landesärztekammer Brandenburg seien auch Beschwerden gegen eine Cottbusser Arztpraxis wegen Attesten zur Maskenpflicht-Befreiung eingegangen.
- Ein berufsrechtliches Verfahren wurde laut Ärztekammer bereits eingeleitet.