Strahlentherapie: Abwertung der Leistungen zum 01.10.2021
Laut eines aktuellen Ankündigungsbeschlusses des Bewertungsausschusses müssen Strahlentherapeuten damit rechnen, dass ihre Leistungen voraussichtlich zum Quartal IV/2021 teilweise abgewertet werden.
16.08.2021
Laut eines aktuellen Ankündigungsbeschlusses des Bewertungsausschusses (BA) müssen Strahlentherapeuten damit rechnen, dass ihre Leistungen voraussichtlich zum Quartal IV/2021 teilweise abgewertet werden.
- Zum Hintergrund:
- Es sei laut KBV ein starker Anstieg des Leistungsbedarfs im Vergleich zu Q I/2020 zu beobachten, „der sich nicht mit einer entsprechenden Entwicklung der Morbidität erklären lässt".
- Die Leistungen des 25. Kapitels waren ab 01.01.2021 befristet für 2 Jahre in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt worden.
- Die EBM-Reform von 04/2020, die noch ohne Strahlentherapeuten-EBM beschlossen wurde, war ebenfalls punktsummenneutral erfolgt. Die Überführung der Leistungen der Strahlentherapeuten in die MGV hat bei einer Leistungsausweitung der Fachgruppe zur Folge, dass ggf. ein höherer Anteil der MGV-Leistungen aller Vertragsärzte nicht mehr bezahlt wird.
- Es sei laut KBV ein starker Anstieg des Leistungsbedarfs im Vergleich zu Q I/2020 zu beobachten, „der sich nicht mit einer entsprechenden Entwicklung der Morbidität erklären lässt".
- Nach der aktuellen Beschlussbegründung lägen dem BA Hinweise vor, „dass die im Rahmen der Beratungen getroffenen Annahmen zur punktsummen- und ausgabenneutralen Umsetzung der Neufassung zum Teil nicht eingetreten sind".
- Aus diesem Grund werde der BA die Regelungen überprüfen und Änderungen mit Wirkung zum 01.10.2021 beschließen.
- Ziel sei es, Bewertungen der Leistungen des Kapitels 25 abzusenken.
- Laut KBV würden entsprechende Details voraussichtlich 09/2021 beschlossen.
- Weiterer Fortgang: Die dann beschlossenen Regelungen sollen bis 30.06.2022 vom Institut des BA überprüft werden, was ggf. zu weiterem Anpassungsbedarf mit Wirkung zum 01.07.2022 führen könnte.
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