Neue TI-Pauschale ab 237,79 € im Monat
Das Bundesgesundheitsministerium legt die Kosten für die Nutzung der Telematikinfrastruktur fest - Die volle Pauschale gibt es allerdings nur bei Nutzung aller Anwendungen.
10.07.2023
Ab sofort gibt es eine neue Pauschale für die Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI). Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kosten für die Erstausstattung und den Betrieb der TI berechnet.
- Die monatliche TI-Pauschale richtet sich nach der Größe der Praxis und beträgt zwischen 237,79 € und 323,90 €. Allerdings gibt es die volle Pauschale nur, wenn alle Anwendungen der TI genutzt werden.
- Das Ministerium hat die Kosten für die Erstausstattung der Praxen je nach Größe berechnet: Kleine Praxen mit bis zu 3 Ärzten zahlen 6.366,50 €, mittlere Praxen mit 4 - 6 Ärzten zahlen 8.369 € und große Praxen mit mehr als 6 Ärzten zahlen 10.371,50 €.
- Zusätzlich werden die Betriebskosten über 5 Jahre berücksichtigt: Kleine Praxen zahlen 7.900 € und große Praxen zahlen 9.062,50 €.
- Diese Kosten wurden auf eine monatliche Pauschale umgerechnet.
- Die TI-Pauschale wird nur gewährt, wenn die Praxis über einen TI-Anschluss verfügt und alle erforderlichen Komponenten wie Konnektor, VPN-Zugangsdienst, Kartenleser, eHBA und SMC-B (Praxiskarte) vorhanden sind. Auch der TI-Messenger und mobile Kartenterminals sind von der Pauschale abgedeckt.
- Die volle Pauschale wird nur gezahlt, wenn alle Anwendungen der TI, wie Notfalldatenmanagement, E-Medikationsplan, ePA, KIM, eAU, E-Arztbrief und ab Januar 2024 auch E-Rezept, in der Praxis genutzt werden. Beim Fehlen einer Anwendung wird die Pauschale um die Hälfte gekürzt, bei 2 fehlenden Anwendungen gibt es gar kein Geld mehr.
- Es bleibt abzuwarten, ob die erhofften Marktmechanismen durch diese Regelung tatsächlich greifen und zu einem Qualitäts- oder Preiswettbewerb führen.