Neu ab Januar 2021: Heilmittel-Richtlinie

Seit dem 1. Januar 2021 gilt nach Überarbeitung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss eine neue Heilmittel-Richtlinie.

14.01.2021

Seit dem 1. Januar 2021 gilt nach Überarbeitung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) eine neue Heilmittel-Richtlinie.

  • Die neuen Regelungen werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Serviceheft „PraxisWissen Heilmittel" näher erläutert.
  • Die Publikation der KBV „Die Heilmittel-Richtlinie" enthält die aktuelle Richtlinie, den entsprechenden Heilmittelkatalog, die Diagnoselisten für den langfristigen Heilmittelbedarf sowie den besonderen Verordnungsbedarf.
  • Der neue Heilmittelkatalog wird bereits auch in der App "KBV2GO!" zur Verfügung gestellt.
  • Weitere Informationen sowie die oben genannten Publikationen finden Sie hier.