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Verbrannte Ressourcen: Regierung vernichtet 755 Millionen Corona-Masken

Verbrannte Ressourcen: Regierung vernichtet 755 Millionen Corona-Masken

Politik steht in der Kritik - Überbeschaffung unter Spahn führt zur Vernichtung von Masken

28.06.2023

Das Bundesgesundheitsministerium plant die Verbrennung von mindestens 755 Millionen Corona-Schutzmasken, die Anfang 2020 während der Pandemie beschafft wurden.

  • Die Masken sind mittlerweile abgelaufen und müssen vernichtet werden.
  • Es handelt sich um 660 Millionen zertifizierte OP-Masken und rund 95 Millionen zertifizierte FFP2-Masken.
  • Die Entscheidung stößt auf scharfe Kritik, insbesondere gegen den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), unter dessen Amtszeit die Masken beschafft wurden.
  • Die Opposition bezeichnet die massenhafte Verbrennung als "Armutszeugnis für die Bundesregierung".
  • Kritiker werfen dem aktuellen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, keine alternative Lösung gefunden zu haben, um die Masken rechtzeitig an medizinische Einrichtungen abzugeben. Diese Einrichtungen hätten dann Mitarbeiter und Patienten kostenlos schützen können.
  • Bereits zuvor wurden in kleinerem Umfang Masken vernichtet.
  • Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Ausschreibung gestartet, um externe Entsorgungsunternehmen mit der Vernichtung der Masken zu beauftragen. Gleichzeitig planen auch die meisten Bundesländer die Verbrennung von Corona-Masken oder haben sie bereits durchgeführt. Insgesamt geben zehn Länder an, rund 57,38 Millionen Masken verbrannt zu haben oder dies in Kürze zu tun.

Gematik plant flächendeckenden Rollout des E-Rezepts, KBV skeptisch wegen fehlender technischer Voraussetzungen

Gematik plant flächendeckenden Rollout des E-Rezepts, KBV skeptisch wegen fehlender technischer Voraussetzungen

Gematik startet bundesweiten Rollout des E-Rezepts, während KBV Bedenken äußert und auf technische Mängel hinweist

27.06.2023

Die gematik hat beschlossen, ab sofort den bundesweiten Rollout des E-Rezepts einzuleiten und somit die flächendeckende Einführung voranzutreiben.

  • Die Möglichkeit, E-Rezepte mittels der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken einzulösen, soll ab Juli verfügbar sein.
  • Dieser Schritt wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) skeptisch betrachtet, da ihrer Meinung nach die technischen Voraussetzungen für einen breiten Rollout noch nicht gegeben sind.
  • Die gematik betont, dass bereits mehr als 2 Mio. E-Rezepte erfolgreich eingelöst wurden und dass nahezu alle Arztpraxen technisch in der Lage sind, das E-Rezept zu verwenden. Sie fordert nun eine umfassende Unterstützung der Ärzte, um flächendeckend auf das E-Rezept umzustellen und Erfahrungen zu sammeln.
  • Ab dem 1. Januar 2024 soll die Nutzung des E-Rezepts bundesweit verpflichtend sein.
  • Die KBV hingegen warnt vor möglichen Problemen, sollten die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sein. Sie befürchtet, dass Patienten bei fehlender Einlösemöglichkeit in Apotheken erneut einen Arztbesuch benötigen, um ein Papierrezept zu erhalten. Zudem zweifelt sie daran, ob das System unter hoher Belastung reibungslos funktionieren kann, da täglich bis zu 1,5 Mio. E-Rezepte erstellt werden.
  • Es bleibt abzuwarten, wie sich der Rollout des E-Rezepts in den kommenden Monaten entwickeln wird und ob die gematik und die KBV ihre unterschiedlichen Standpunkte in Einklang bringen können.

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittel-Lieferengpässen

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittel-Lieferengpässen

Neue Regelungen für Kinderarzneimittel, Lagerhaltung von Medikamenten und Tele-AU werden in einem Omnibus-Gesetz von Gesundheitsminister Lauterbach genehmigt.

26.06.2023

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen ein Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln verabschiedet.

  • Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach haben übertriebene wirtschaftliche Interessen in den letzten Jahren die Versorgung mit solchen Medikamenten verschlechtert, so dass es mittlerweile Engpässe bei etwa 450 Wirkstoffen gibt.
  • Das Gesetz zielt darauf ab, Deutschland als Absatzmarkt für Arzneimittel attraktiver zu machen: Es werden europäische Produktionsstandorte gestärkt, die Lagerhaltung wichtiger Medikamente auf 6 Monate ausgeweitet und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Reaktionsfähigkeit ergriffen.
  • Kritiker, wie der Unionspolitiker Dr. Georg Kippels, halten das Gesetz nur für begrenzt wirksam und fordern umfassendere Konzepte.
  • Das Gesetz enthält auch andere Bestimmungen, darunter die unbefristete Einführung der telefonischen Krankschreibung durch Arztpraxen. Die Tele-AU ist jedoch nur bei leichten Erkrankungen und für Patienten möglich, die dem Arzt bekannt sind.
  • Zudem dürfen Notfallsanitäter in Notfällen Betäubungsmittel verabreichen, wenn kein Arzt verfügbar ist.
  • Zu den beschlossenen Arzneimittel-Regelungen gehören unter anderem
    • die Abschaffung von Festbeträgen und Rabattverträgen für Kinderarzneimittel,
    • die zusätzliche Berücksichtigung von Antibiotika mit europäischer Wirkstoffproduktion bei Ausschreibungen von Kassenverträgen und
    • die Senkung des Preisdrucks durch Zuzahlungsbefreiungsregeln.
  • Weitere Regelungen betreffen den Austausch von Arzneimitteln in Apotheken, die Lockerung von Preisinstrumenten bei Marktverengungen, die Vorratshaltung von rabattierten Arzneimitteln für Pharmaunternehmen, die Bevorratung von Kinderarzneimitteln durch Apotheken und Großhändler sowie Informationsrechte des BfArM gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken.
  • Darüber hinaus werden Anpassungen zur verstärkten Forschung und Entwicklung neuer Reserveantibiotika vorgenommen.

Ex-Pflegeheimbetreiberin wegen Millionenbetrugs vor Gericht – Verurteilung wegen menschenverachtender Zustände

Ex-Pflegeheimbetreiberin wegen Millionenbetrugs vor Gericht - Verurteilung wegen menschenverachtender Zustände

Neue Anklage wegen schweren Betrugs in Millionenhöhe gegen ehemalige Betreiberin eines Pflegeheims im Landkreis Rostock

23.05.2023

Die ehemalige Betreiberin eines Pflegeheims im Landkreis Rostock steht aktuell erneut vor Gericht, nachdem sie bereits wegen der Unterbringung von Bewohnern unter menschenverachtenden Bedingungen verurteilt wurde.

  • Diesmal wird ihr schwerer Betrug in Millionenhöhe gegen Kranken- und Pflegeversicherungen vorgeworfen.
  • Die 37-jährige Frau, die bereits zu 4 Jahren Haft verurteilt wurde, muss sich erneut vor dem Rostocker Landgericht verantworten.
  • Der Prozessbeginn, der ursprünglich für den 4. Mai geplant war, wurde aufgrund einer kurzfristigen Erkrankung der Angeklagten verschoben.
  • Laut Anklage betrieb die Frau ihre Einrichtung in Krakow am See zwischen Mai 2013 und Oktober 2015 ohne eine verantwortliche Pflegedienstleitung. Dennoch stellte sie Rechnungen in Höhe von insgesamt gut 1,8 Mio. € an Kranken- und Pflegekassen, die größtenteils beglichen wurden.
  • Das Landgericht Rostock hatte die Frau im Juni 2022 bereits wegen Freiheitsberaubung, Misshandlung Schutzbefohlener und Betrugs zu einer 4-jährigen Haftstrafe verurteilt.
  • Das Urteil ist seit März dieses Jahres rechtskräftig.
  • Zum Hintergrund: Senioren wurden in den geschlossenen Einrichtungen, die im Jahr 2016 ihren Betrieb einstellten, unter menschenverachtenden Bedingungen in "Dreckslöchern" untergebracht, da die Betreiberin vorrangig auf Gewinn aus war.

Deutscher Ärztetag lehnt Einführung des Facharztes für Notfallmedizin ab

Deutscher Ärztetag lehnt Einführung des Facharztes für Notfallmedizin ab

Die Mehrheit der Delegierten sieht keine Notwendigkeit für einen eigenständigen Facharzttitel.

23.05.2023

Der 127. Deutsche Ärztetag hat sich gegen die Einführung des Facharztes für Notfallmedizin ausgesprochen.

  • Trotz Anträgen von Delegierten aus verschiedenen Landesärztekammern, dies zu prüfen, konnte keine Mehrheit gewonnen werden.
  • Einige Antragsteller argumentierten, dass der neue Facharzt bereits in Expertenvorschlägen zur Entwicklung der klinischen Notfallmedizin vorgesehen sei.
  • Während dieser Facharzttitel in den meisten Ländern der Europäischen Union und im angloamerikanischen Raum bereits etabliert sei, stieß er bei einigen Fachgesellschaften auf Kritik.
  • Zudem gab es Bedenken wegen möglicher Überschneidungen mit der bestehenden Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin".
  • Die Antragsteller betonten die Bedeutung einer klaren Positionierung der Bundesärztekammer, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansichten und internationalen Erfahrungen, um gegebenenfalls die Aufnahme des Facharztes für Notfallmedizin in die Weiterbildungsordnung zu ermöglichen.
  • Dennoch konnte die Mehrheit der Delegierten nicht überzeugt werden; der Antrag wurde abgelehnt.

Gesundheitspolitik: Ärztetag fordert umfassende Reformen zur Bewältigung der Herausforderungen

Gesundheitspolitik: Ärztetag fordert umfassende Reformen zur Bewältigung der Herausforderungen

Die Bundesärztekammer empfiehlt Maßnahmen für eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung.

22.05.2023

In einem kürzlich verabschiedeten Leitantrag des Vorstands der Bundesärztekammer im Rahmen des Deutschen Ärztetags werden zahlreiche Maßnahmen empfohlen, um das deutsche Gesundheitswesen auf die aktuellen Herausforderungen vorzubereiten und zu reformieren.

  • Die Empfehlungen beinhalten unter anderem die Einrichtung eines Deutschen Gesundheitsrates, der die Expertise der Akteure aus der Gesundheitsversorgung in die politische Entscheidungsfindung einbezieht.
  • Zudem wird eine umfassende Reform der Kliniken angestrebt, bei der auch ärztlicher Sachverstand mit einbezogen werden soll. Die Reform sollte nicht nur den Klinikbereich umfassen, sondern auch andere Versorgungsbereiche einbeziehen und dem Prinzip der "ambulanten vor stationärer" Versorgung folgen.
  • Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der ambulanten Versorgung, die während der Pandemie ihre Bedeutung unter Beweis gestellt hat. Es wird kritisiert, dass der Einsatz der in Arztpraxen angestellten Kräfte nicht ausreichend gewürdigt wurde. Der Antrag fordert daher eine Entbudgetierung und zusätzliches Honorar für die ambulante Versorgung.
  • Eine Reform der Notfallversorgung wird als dringend notwendig erachtet. Ein neues System soll verbindliche Versorgungspfade vorgeben, die von Ärzten koordiniert werden.
  • Eine IT-Vernetzung und die Bereitschaft zu neuen Wegen in der Versorgung werden als wichtige Aspekte betont.
  • Auch die Prävention und Gesundheitsförderung sollen einen Neustart erfahren. Es wird darauf hingewiesen, dass Früherkennungsuntersuchungen weniger in Anspruch genommen werden und viele Menschen gesundheitsschädliche Lebensstile pflegen.
  • Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, von einer Cannabis-Legalisierung Abstand zu nehmen.
  • Weitere Empfehlungen im Leitantrag beziehen sich auf die Digitalstrategie, die Begrenzung des Einflusses von Investoren in medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die rasche Umsetzung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie die Schaffung zusätzlicher Medizinstudienplätze.
  • Die Rede des Vorstands Reinhardt, in der er viele dieser Punkte ansprach, erhielt großen Applaus auf dem Ärztetag, und die Delegierten bewerteten sie positiv in der anschließenden Aussprache.