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Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Digital-Gesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Der Bundestag hat das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz) und das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (GDNG) genehmigt. Das E-Rezept wird damit ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend.
19.12.2023
Der Bundestag hat das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz) und das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (GDNG) genehmigt.
- Das E-Rezept wird damit ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend.
- Gesetzlich Versicherte erhalten bis zum 15. Januar 2025 eine EPA, es sei denn, sie widersprechen aktiv (Opt-out).
- Die EPA soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern, insbesondere durch einen digital unterstützten Medikationsprozess.
- Apotheken dürfen künftig Leistungen der assistierten Telemedizin anbieten.
- Das GDNG zielt darauf ab, Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation besser zugänglich zu machen.
- Eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung wird etabliert.
- Krankenkassen erhalten das Recht, Versicherte auf Basis ihrer Daten auf Gesundheitsrisiken hinzuweisen.
- Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die E-Rezept-Pflicht ab 2024.
- Der DAV plant, die Umsetzung der Digitalisierung aktiv zu begleiten und mitzugestalten.
- Der DAV-Vorsitzende, Hans-Peter Hubmann, sieht die Einführung des E-Rezepts in Arztpraxen als konsequent an. Apotheker lösen bereits jetzt E-Rezepte ein, betont Hubmann.
- Die elektronische Patientenakte (EPA) könnte ein wichtiger Bestandteil der Versorgung sein, muss jedoch funktionsfähig und patientenfreundlich sein.
- Hubmann fordert, dass Apotheken zur Befüllung der EPA mit Medikationsdaten beitragen und betont, dass Apotheker bereits hochdigitalisiert arbeiten und für neue Versorgungsformen bereit sind.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht in den Gesetzen einen "Quantensprung" für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Lauterbach betont den Nutzen für Patienten und Leistungserbringer.
Baden-Württembergs Krankenhäuser: 80 % erwarten Defizit im Jahr 2024
Baden-Württembergs Krankenhäuser: 80 % erwarten Defizit im Jahr 2024
BWKG-Indikator zeigt dramatische finanzielle Lage - Forderungen nach Sofortmaßnahmen an die Bundesregierung
08.12.2023
Laut dem aktuellen BWKG-Indikator erwarten 80 % der Krankenhäuser in Baden-Württemberg für das Jahr 2024 finanzielle Verluste, was die schlechteste Lage seit 2010 ist. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) fordert dringende Sofortmaßnahmen von der Bundesregierung, um die finanzielle Stabilität der Krankenhäuser zu gewährleisten und eine mögliche Verschlechterung der Patientenversorgung zu verhindern.
- Laut dem aktuellen BWKG-Indikator erwarten fast 80 % der Krankenhäuser in Baden-Württemberg für das Jahr 2024 finanzielle Verluste, was die schlechteste finanzielle Lage seit Beginn der Befragungen im Jahr 2010 darstellt.
- Der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold, macht die Bundesregierung für diese dramatische Verschlechterung verantwortlich. Gesetzliche Änderungen haben den Kliniken im Jahr 2023 allein über 100 Mio. € entzogen; die dauerhafte Finanzierung der Inflationskosten durch den Ukraine-Krieg wird verweigert.
- Scheffold fordert die Rücknahme der Kürzungen, eine Erhöhung der Krankenhausvergütung um mindestens 4 % und eine verlässliche Finanzierung für künftige Kostensteigerungen.
- Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung, darunter Einmalzahlungen und Liquiditätshilfen, werden als ungeeignet betrachtet, und es wird betont, dass eine schnelle Stabilisierung der Krankenhausfinanzen erforderlich ist, um eine Verschlechterung der Versorgung zu verhindern.
- Laut dem BWKG-Indikator können 12,7 % der Betten in den Allgemeinkrankenhäusern nicht wie vorgesehen genutzt werden, und 9,7 % der Betten können aufgrund von Personalmangel nicht belegt werden.
- Der Indikator zeigt auch, dass 1,3 % der Betten mit Personen belegt sind, die auf eine passende Anschlussversorgung warten, was die Kapazität für neue Patienten weiter einschränkt.
- Die Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden, werden durch den Indikator verdeutlicht. 89,1 % der Krankenhäuser haben Schwierigkeiten, Pflegefachkräfte zu finden, 77,5 % haben Probleme bei der Besetzung von freien Stellen im Funktionsdienst, und 72,1 % haben Schwierigkeiten bei der Besetzung von freien Stellen im Ärztlichen Dienst.
- Scheffold betont, dass eine stabile Finanzierung auch eine Voraussetzung für attraktive Arbeitsbedingungen ist, um im Wettbewerb um qualifiziertes Personal zu bestehen.
- Er fordert die Reduzierung der Bürokratie, eine schnellere Anerkennung ausländischer Fachkräfte und eine Begrenzung der Leiharbeit, um den bestehenden Personalmangel zu bewältigen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Krankenhausreform: Lauterbach plant weitere Bund-Länder-Runde im Januar
Krankenhausreform: Lauterbach plant weitere Bund-Länder-Runde im Januar
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt eine erneute Zusammenkunft zur Krankenhausreform an und betont die Notwendigkeit von Strukturveränderungen im Gesundheitssystem.
04.12.2023
Mit einer erneuten Bund-Länder-Runde im Januar strebt Deutschland eine umfassende Krankenhausreform an, während Bundesgesundheitsminister Lauterbach klare Absagen gegenüber reinen Finanzierungslösungen macht und die Bedeutung von Strukturveränderungen unterstreicht.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte an, dass Mitte Januar eine erneute Bund-Länder-Runde zur Krankenhausreform stattfinden wird. Hierbei soll schnell in Richtung eines Referentenentwurfs für ein entsprechendes Gesetz vorangeschritten werden.
- Am 15. Januar ist eine erneute Bund-Länder-Runde zur Krankenhausreform geplant.
- Karl Lauterbach betonte die Notwendigkeit von Reformen und erteilte der reinen Finanzierung ohne Strukturveränderungen eine klare Absage.
- Das geplante Krankenhaustransparenzgesetz wurde in den Vermittlungsausschuss verwiesen, aber Lauterbach äußerte Zuversicht bezüglich einer Einigung.
- Jens Scholz, Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands, unterstützte die Position Lauterbachs und betonte die Bedeutung einer ehrlichen Debatte über Qualität, Personalausstattung und Strukturen.
E-Rezept wird ab Januar 2024 verbindlicher Standard: Ärzte müssen sich auf die Digitalisierung vorbereiten
E-Rezept wird ab Januar 2024 verbindlicher Standard: Ärzte müssen sich auf die Digitalisierung vorbereiten
Digitale Verordnungen ab 2024: Praxen müssen technische und organisatorische Herausforderungen bewältigen.
01.12.2023
Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept verpflichtend für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland. Ärzte müssen sicherstellen, dass ihre Praxen technisch und organisatorisch auf den bundesweiten Roll-out vorbereitet sind, um mögliche Vergütungskürzungen zu vermeiden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Digitalisierung in der Medizin: E-Rezept wird ab 2024 obligatorisch
- Der flächendeckende Einsatz des elektronischen Rezepts hat bereits im Sommer 2023 begonnen.
- Ab Januar 2024 werden Vertragsärzte dazu verpflichtet sein, für verschreibungspflichtige Medikamente ausschließlich E-Rezepte auszustellen, wie es im Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) vorgesehen ist.
- Dieses Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Prozess.
Anforderungen und Konsequenzen:
- Vertragsärzte müssen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, E-Rezepte auszustellen und zu übermitteln.
- Bei Nichterfüllung droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1 %.
- Die monatlichen Pauschalen für die Telematikinfrastruktur (TI) werden auch an die Nutzung von E-Rezepten gekoppelt.
Vorbereitung der Praxen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt, sich rechtzeitig zum Januar 2024 vorzubereiten.
- Praxen sollten daher dringend ihre technischen Voraussetzungen überprüfen und Abläufe anpassen, falls noch nicht (abschließend) geschehen.
Erfahrungen und Zahlen:
- Ursprünglicher Starttermin Anfang 2022 wurde aufgrund technischer Probleme verschoben.
- Bis Mitte November wurden über 7 Millionen E-Rezepte eingelöst.
- Apotheken können E-Rezepte seit 07/2023 auch mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) einlösen.
Optimierung und Herausforderungen:
- Technische Reifegrade der Softwareanwendungen steigen stetig.
- Umfrage der KBV zeigt, dass die Nutzung der Komfortsignatur bereits gut angenommen wird. Damit können pro Tag bis zu 250 E-Rezepte signiert werden, ohne die PIN des eHBA jedesmal erneut eingeben zu müssen.
E-Rezept-Einlösung und Ausblick:
- E-Rezepte gelten zunächst für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Einlösung kann über Papierausdruck, E-Rezept-App oder elektronische Gesundheitskarte erfolgen.
- Langfristig sollen E-Rezepte auch auf Betäubungsmittel und T-Rezepte ausgeweitet werden.
Sicherheitsaspekte und Lösungsansätze:
- E-Rezept-Ausdruck ist kein rechtliches Dokument, sondern ein technischer Schlüssel.
- Daten werden verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur versendet und auf einem speziellen Server gespeichert.
- Automatische Löschung nach 100 Tagen nach Einlösung oder 10 Tagen nach Ablauf der Gültigkeit bei Nicht-Einlösung.
Einlösungsmöglichkeiten für Patienten:
- Papierausdruck kann eingescannt werden.
- Nutzung der E-Rezept-App mit digitalem Versand an die Apotheke.
- Einlösung direkt über die elektronische Gesundheitskarte.
E-Rezept als Teil des digitalen Ökosystems:
- Teil einer größeren Gesundheitsdateninfrastruktur.
- Integration von elektronischer Patientenakte, TI-Messenger, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und zukünftig Terminmanagement.
- Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch automatischen Medikationsplan.
- Implantateregister ab 2024:
- Gesundheitseinrichtungen müssen implantatbezogene Maßnahmen melden.
- Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist notwendig.
- Registrierung von Endoprothesen geplant ab Anfang 2025.
Praxisvorbereitung und -umgestaltung:
- Kassenärztliche Vereinigungen bieten "Showpraxen" zur praktischen Einführung digitaler Prozesse.
- Teamübungen u. a. für Selbst-Check-in und digitale Praxisabläufe.
- Ziel: Verbesserung der Patientenversorgung durch digitale Anwendungen.
Ausblick und Potenziale der Digitalisierung:
- E-Rezept als Teil eines digitalen Ökosystems zur Verbesserung der Versorgung.
- Daten sollen für die Forschung genutzt werden, um bspw. die Versorgung mit Implantaten systematisch zu verbessern.
- Potenzial für zukünftige Entwicklungen wie die E-Rezept-App und weitere digitale Anwendungen im Gesundheitswesen.
Finanzbilanz der GKV nach 3 Quartalen: Defizit von 730 Millionen Euro
Finanzbilanz der GKV nach 3 Quartalen: Defizit von 730 Millionen Euro
AOK im Rückgang, Ersatzkassen im Minus, IKK mit positivem Ergebnis – Handlungsbedarf für Strukturreformen: Die vorläufigen Zahlen zeigen, dass die Gesetzliche Krankenversicherung nach drei Quartalen ein Defizit von rund 730 Millionen Euro verzeichnet – eine klare Notwendigkeit für effektive Strukturreformen zur Verbesserung des Systems.
23.11.2023
AOK im Rückgang, Ersatzkassen im Minus, IKK mit positivem Ergebnis – Handlungsbedarf für Strukturreformen: Die vorläufigen Zahlen zeigen, dass die Gesetzliche Krankenversicherung nach drei Quartalen ein Defizit von rund 730 Millionen Euro verzeichnet – eine klare Notwendigkeit für effektive Strukturreformen zur Verbesserung des Systems.
Bilanz nach drei Quartalen in der GKV: Rund 730 Millionen Euro Defizit
- Die finanzielle Lage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Reform-Nirvana zeigt nach vorläufigen Zahlen im dritten Quartal eine "Seitwärtsbewegung" mit einem Gesamtdefizit von etwa 730 Millionen Euro bei drei Kassenarten und insgesamt 60,6 Millionen GKV-Versicherten. Hier die Details:
- AOK-System: Defizit von 200 Millionen Euro in den ersten drei Quartalen. Im Vergleich zur Jahresmitte ein Rückgang von 70 Millionen Euro (270 Millionen Euro zuvor).
- Ersatzkassen: Gesamtdefizit nach drei Quartalen: 606 Millionen Euro. Nach zwei Quartalen betrug das Defizit beim vdek noch 244 Millionen Euro. Vermögensabführung von Überschüssen an den Gesundheitsfonds drückte die Bilanz ins Minus. Ohne Zwangsabgabe stünden die Ersatzkassen mit einem Überschuss von 209 Millionen Euro da.
- Innungskrankenkassen (IKK): Plus von 76 Millionen Euro nach drei Quartalen. Im dritten Quartal allein ein Überschuss von 12,4 Millionen Euro.
- Leistungsausgaben je Versichertem:
- AOK-System: Anstieg um 3,24 % im Vergleich zum Vorquartal (3,0 %).
- Ersatzkassen: Anstieg der Gesamtausgaben um 4,6 % je Versichertem.
- Ärzte-Honorare:
- AOK-System: Stagnation mit einem Mini-Plus von 0,3 %.
- Ersatzkassen: Moderater Anstieg von 0,3 %.
- Hohe Kosten für Corona-Tests und ärztliche Begleitleistungen fielen weg.
- Einnahmenseite der Ersatzkassen im dritten Quartal:
- Kostendämpfung durch Arzneispargesetz.
- Extra-Bundeszuschuss von zwei Milliarden Euro.
- Abbau von Finanzreserven bei Kassen (2,5 Milliarden Euro) und Gesundheitsfonds (4,6 Milliarden Euro).
- Zuweisungen an die vdek-Kassen stiegen um 3,8 % je Versichertem im Vergleich zum Vorjahr.
- Ausblick und Forderungen:
- Finanzielle Ressourcen reichen nicht aus, um alle Forderungen zu befriedigen.
- Notwendigkeit echter Strukturreformen, um die Leistungsfähigkeit des Systems zu verbessern.
- Finanzielle Spielräume haben sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 dramatisch verkleinert.
Neuerungen im EBM-Anhang 2 ab 2024: OPS-Anpassungen und 33 zusätzliche Verfahren
Neuerungen im EBM-Anhang 2 ab 2024: OPS-Anpassungen und 33 zusätzliche Verfahren
Jährliche Aktualisierung bringt Erweiterungen und Anpassungen für ambulante und belegärztliche Operationen: Ab dem 1. Januar 2024 bringt die Aktualisierung des EBM-Anhangs 2 sowohl Anpassungen an die OPS-Version als auch die Aufnahme von 33 neuen Verfahren mit sich, wodurch das Spektrum der abrechenbaren ambulanten und belegärztlichen Operationen in Deutschland erweitert wird.
17.11.2023
Ab dem 1. Januar 2024 bringt die Aktualisierung des EBM-Anhangs 2 sowohl Anpassungen an die OPS-Version als auch die Aufnahme von 33 neuen Verfahren mit sich, wodurch das Spektrum der abrechenbaren ambulanten und belegärztlichen Operationen in Deutschland erweitert wird.
EBM-Anhang 2 wird zum 1. Januar 2024 aktualisiert: Neue Operationen und Anpassungen
- Am 16. November 2023 hat der Bewertungsausschuss bekannt gegeben, dass der Anhang 2 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab dem 1. Januar 2024 aktualisiert wird. Dieser Anhang beinhaltet das Verzeichnis der ambulanten und belegärztlichen Operationen, die nach den Kapiteln 31.2 und 36.2 des EBM abgerechnet werden dürfen.
- Anpassungen an die neue OPS-Version: Die Aktualisierung beinhaltet die Anpassung an die neueste Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Anpassungen umfassen:
- Aufnahme neuer OPS-Kodes, darunter Destruktion von Nervengewebe und freie Hauttransplantationen mit alloplastischem oder xenogenem Material für Hautersatz bei Verbrennungen und Verätzungen.
- Ergänzung von OPS-Kodes für gefäßchirurgische Eingriffe mit differenzierter Lokalisationsangabe bei Varizeneingriffen.
- Streichung veralteter Varizenchirurgie-Kodes und der Exzision von Knochen- und Gelenkgewebe am Wirbelbogen.
- Aufnahme weiterer 33 Verfahren in den Anhang 2: Zusätzlich zur jährlichen Aktualisierung wurden 33 neue Verfahren in den Anhang 2 aufgenommen, darunter:
- Biopsien an der Prostata und an Gelenken.
- Inzisionen im Bereich der Augen und der männlichen Geschlechtsorgane.
- Revision von venösen Katheterverweilsystemen.
- Diese Ergänzungen bereiten den Weg für die Erweiterung des Katalogs für ambulantes Operieren im Krankenhaus (AOP-Katalog) durch Verhandlungen zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft.
- AOP-Katalog und Anhang 2 EBM: Vertragsärzte und Krankenhausärzte können hiernach ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe durchführen.
- Der Anhang 2 des EBM regelt das ambulante Operieren für Vertragsärzte.
- Der AOP-Katalog, ein Anhang zum AOP-Vertrag für Krankenhäuser, enthält ambulant durchführbare Operationen und Eingriffe.
- Der AOP-Katalog ist in drei Abschnitte unterteilt, wobei Abschnitt 1 rund 2.870 Operationen aus dem Anhang 2 des EBM enthält.
- Alle Operationen des AOP-Katalogs können von Vertragsärzten zulasten der GKV abgerechnet werden.
- Die detaillierte Liste der Änderungen am Anhang 2 ist im Beschluss des Bewertungsausschusses nachzulesen.