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LG Berlin: Haftstrafe für Späti-Betreiber nach Falschabrechnung von Corona-Tests i. H. v. 9,7 Mio. €

LG Berlin: Haftstrafe für Späti-Betreiber nach Falschabrechnung von Corona-Tests i. H. v. 9,7 Mio. €

Ein Spätkauf-Betreiber aus Wedding hat während der Corona-Pandemie gegenüber der KV Berlin 9,7 Mio. € zu Unrecht abgerechnet. Als "Betreiber von Corona-Testzentren" ist er nun wegen Betrugs zu insgesamt 8 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden.

28.03.2023

Ein Spätkauf-Betreiber aus Wedding hat während der Corona-Pandemie gegenüber der KV Berlin 9,7 Mio. € zu Unrecht abgerechnet. Als "Betreiber von Corona-Testzentren" ist er nun wegen Betrugs zu insgesamt 8 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden.

  • Laut Gericht sei es dem 47-Jährigen nur darum gegangen, „so viel Geld wie möglich zu kassieren". 
  • Konkret sollen die Machenschaften über 18 Testzentren gelaufen sein. Der 47-Jährige habe dabei Tests abgerechnet, die gar nicht oder nicht in dem Umfang durchgeführt worden seien, so das Gericht.
  • Über 6,6 Mio. € soll der Mann laut Anklage bereits in die Türkei weitergeleitet haben.
  • Der Beschuldigte wurde des besonders schweren Betrugs in 67 Fällen schuldig gesprochen. In die gegen den 47-Jährigen verhängte Strafe wurde eine frühere Verurteilung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu 3 Jahren und 8 Monaten Haft einbezogen.
  • Gegen seine mitangeklagte Schwester erging wegen Beihilfe in 17 Fällen eine Strafe von 1 Jahr und 9 Monaten Haft auf Bewährung.
  • Das Gericht ordnete die Einziehung des erlangten Geldes an.
  • Zum Hintergrund: Die Abrechnung von Corona-Testzentren hing von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Art des Tests, der Testkapazität und den Vereinbarungen mit den zuständigen Gesundheitsbehörden. In der Regel konnten die Betreiber von Testzentren die Kosten für die Testdurchführung und das Personal abrechnen. Die Abrechnung erfolgte regelmäßig über die Kassenärztlichen Vereinigungen oder andere zuständige Stellen, je nach Land und Region. Es gab in der Vergangenheit bereits viele Berichte über Fälle von Betrug und Falschabrechnungen im Zusammenhang mit Corona-Testzentren. 

Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Aktueller GKV-Bericht zeigt Gesamtschaden 2020/2021 i. H. v. 132 Mio. €

Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Aktueller GKV-Bericht zeigt Gesamtschaden 2020/2021 i. H. v. 132 Mio. €

Eine Falschabrechnung oder ein Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist eine strafbare Handlung, die sowohl den Versicherungsträger als auch die Patienten betreffen und zu empfindlichen Strafen führen kann - einschließlich Geldbußen, Haftstrafen und dem Entzug der Zulassung als Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

27.03.2023

Eine Falschabrechnung oder ein Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist eine strafbare Handlung, die sowohl den Versicherungsträger als auch die Patienten betreffen und zu empfindlichen Strafen führen kann - einschließlich Geldbußen, Haftstrafen und dem Entzug der Zulassung als Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Hierbei werden bspw. Leistungen oder Medikamente fälschlicherweise abgerechnet oder nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt.

  • In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden Abrechnungen durch Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringer gegenüber den Krankenkassen vorgenommen. Die Krankenkassen prüfen diese Abrechnungen, um sicherzustellen, dass die erbrachten Leistungen tatsächlich notwendig und angemessen waren.
  • Bei einem Abrechnungsbetrug werden bewusst falsche Angaben gemacht, um eine höhere Vergütung zu erhalten oder um Leistungen abzurechnen, die nicht erbracht wurden. Dies kann sowohl bei der Leistungserbringung selbst als auch bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen geschehen.
  • Die aktuellen Zahlen, die der GKV-Spitzenverband kürzlich mit seinem Bericht zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen veröffentlichte, zeigen in den Berichtsjahren 2020/2021 bundesweit 23.341 Neufälle von Falschabrechnung und sonstigem Fehlverhalten zum Nachteil der GKV (17 % weniger als im Zeitraum 2018/2019).
  • Die Anzahl der bei den Kostenträgern aufgelaufenen Hinweise auf etwaiges Fehlverhalten nahm um 6,5 % auf 39.600 Eingaben ab.
  • Der finanzielle Gesamtschaden belief sich 2020/2021 auf 132 Mio. € (-29 %), wovon laut Bericht „nur weniger als die Hälfte erfolgreich zurückgeholt werden konnte".
  • Die Höhe der gesicherten Forderungen mit rund 59,6 Mio. € konnte dennoch „den zweithöchsten Wert seit Beginn der Berichterstattung" erreichen.
  • Der Hinweis- und Fallzahl-Rückgang während der Corona-Pandemie wird in der Hauptsache damit erklärt, dass in dieser Zeit Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen des MDK ausgesetzt waren und sich die Hinweisprüfungen vielfach verzögert hätten.
  • Nach Leistungsbereichen waren in der häuslichen Krankenpflege mit 29,6 Mio. € „die mit Abstand höchsten Schäden entstanden".
  • Beim Bereich „ärztliche Leistung" wurden rund 9,8 Mio. € (-58 %) Schaden aus Fehlverhalten zulasten der gesetzlichen Kostenträger ermittelt, wovon bislang 4,7 Mio. € gesichert werden konnten.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Übersicht. Den kompletten Fehlverhaltensbericht finden Sie hier als PDF.

Humanmedizin-Studium: 2022 weniger Studienanfänger

Humanmedizin-Studium: 2022 weniger Studienanfänger

Laut aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamts ist die Gesamtzahl der Studienanfänger 2022 erstmals wieder leicht angestiegen ist - im Bereich Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften hingegen ging die Zahl der Studienanfänger zurück.

14.03.2023

Laut aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamts ist die Gesamtzahl der Studienanfänger 2022 erstmals wieder leicht angestiegen ist - im Bereich Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften hingegen ging die Zahl der Studienanfänger zurück. 

  • 2022 haben sich in Summe 474.900 Studienanfänger erstmals für ein Studium an einer deutschen Hochschule eingeschrieben (0,5 % mehr als 2021). 
  • In der Humanmedizin wurden 5 % weniger Einschreibungen registriert, die Zahl der Studienanfänger lag damit 2022 bei 27.500 und entspricht 7 % aller Neu-Immatrikulierten.
  • Die größten Steigerungen verzeichneten die Geisteswissenschaften mit + 5 % sowie Mathematik/Naturwissenschaften mit + 3 %.

Lauterbach: 2 neue Gesetzentwürfe für Digitalisierungsstrategie

Lauterbach: 2 neue Gesetzentwürfe für Digitalisierungsstrategie

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich seine aktuelle „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege" präsentiert.

09.03.2023

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich seine aktuelle „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege" präsentiert. Sein neues Vorhaben soll bereits in den nächsten Wochen in 2 Gesetzentwürfe einfließen.

 

1.) Digitalisierungsgesetz

  • Die elektronische Patientenakte (ePA) wird für alle GKV-Versicherten bis Ende 2024 über die "Opt-out-Funktion" automatisch eingerichtet. "Opt-out" bedeutet: Erst einmal bekommen alle die ePA, und nur wer dann widerspricht (= Opt-out), wird außen vor gelassen.  Bzgl. der "Befüllung" der ePA sind noch nicht alle Details klar. Auf jeden Fall soll die Akte automatisiert auch mit einer digitalen Medikationsübersicht befüllt werden.
  • Das E-Rezept soll zum 01.01.2024 verbindlich und sowohl mit der Gesundheitskarte als auch mit einer App einlösbar werden.
  • Die gematik wird zur Digitalagentur in 100 %-iger Trägerschaft des Bundes werden.
    • Zum Hintergrund: Bislang hält der Staat 51 %.
    • Die gematik wurde 2005 von den Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung mit dem Ziel gegründet, eine sichere Telematikinfrastruktur für den sicheren Austausch medizinischer Daten aufzubauen.
    • 2019 übernahm der Bund 51 % der Gesellschaft.
  • Das 30-%-Limit für telemedizinische Leistungen (Videosprechstunden), soll "kurzfristig" fallen.
  • Gesundheitskioske und Apotheken sollen auch „assistierte Telemedizin" anbieten können - „insbesondere in unterversorgten Regionen". Weitere Details sind auch hier noch nicht bekannt.
  • Durch Schaffung eines neuen interdisziplinären Ausschusses will der Bund die Abstimmungen mit dem Bundesdatenschützer (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschleunigen. 
  • Mit der Einführung eines „Medical Messengers" soll der Datenaustausch zwischen Patient und Arzt ermöglicht werden. Den Messenger soll der Versicherte via einer neuen „Medical-ID" nutzen können.

 

 

2.)  Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

  • Mit dem Aufbau einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle soll der Zugang zu Versorgungs- und Forschungsdaten ermöglicht werden. Eine Pseudonymisierung soll die Verknüpfung der unterschiedlichen Datenquellen erlauben, die Daten bleiben dezentral gespeichert.
  • Die Datenschutzaufsicht wird verschlankt, indem nur noch ein Landesdatenschutzbeauftragter für ein länderübergreifendes Forschungsvorhaben zuständig sein soll.
  • Die Freigabe von ePA-Daten für die Forschung sollen Patienten in einer ePA-App steuern können. Alle gesammelten, pseudonymisierten ePA-Daten werden automatisch über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) abrufbar.
  • Auch die forschende Industrie darf Anträge auf Datenzugang beim FDZ stellen. Entscheidend für einen Zugriff auf die Daten soll nicht der Absender, sondern der Nutzungszweck sein, wobei die zu erfüllenden Kriterien hierfür noch entwickelt werden müssen.

 

 

Laut Lauterbach seien die beiden Gesetzentwürfe bereits weitestgehend fertig, die Einzelheiten befänden sich aber noch in der Abstimmung.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: Digitalisierungsstrategie

Rekordjahr: Pharmariese Pfizer erwirtschaftet 2022 erstmals mehr als 100 Mrd. $

Rekordjahr: Pharmariese Pfizer erwirtschaftet 2022 erstmals mehr als 100 Mrd. $

Kürzlich veröffentlichte der New Yorker Pharmakonzern seine Jahreszahlen 2022.

27.02.2023

Kürzlich veröffentlichte der New Yorker Pharmakonzern - Partner des deutschen Pharmaunternehmens BionTech - seine Jahreszahlen 2022.

  • U. a. der Corona-Impfstoff Comirnaty® als auch die orale COVID-Therapie Paxlovid® (Nirmatrelvir + Ritonavir) sorgten dafür, dass Pfizer 2022 mehr erwirtschaften konnte als in den Vorjahren.
  • Allein mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® wurden 2022 rund 37,8 Mrd. $ erlöst (operativ - vor Währungseffekten - waren es 10 %, nach Umrechnung in Dollar 3 % über Vorjahr).
  • Das Rekordjahr brachte in Summe 100,33 Mrd. $ ein. - ein 23-prozentiger Zuwachs. 100,3 Mrd. $ Umsatz im Jahr 2022 sind ein Allzeithoch in der Geschichte des Pharmakonzerns. Zum Vergleich: 2021 waren es 80,3 Mrd. $.
  • Der Gewinn nach Steuern verbesserte sich um 43 % auf 31,4 Mrd. $.
  • Mit seinem Investment in den Corona-Impfstoff Comirnaty® und mit der Entwicklung der oralen Covid-Therapie Paxlovid®  hat der Pharmariese damit sehr stark von der Pandemie profitiert.
  • Die sinkende Zahl der Coronafälle dürfte 2023 jedoch negativ auf die Geschäfte des US-Pharmakonzerns durchschlagen.
  • Der Forecast für 2023 deutet auf einen einen Gesamtumsatz zwischen 67 Mrd. und 71 Mrd. $.
  • In der Branche geht man davon aus, dass die Comirnaty®-Verkäufe 2023 um voraussichtlich 64 % (auf höchstens noch 13,5 Mrd. $) einbrechen werden, die Paxlovid®-Verkäufe um 58 % auf runde 8,0 Mrd. $.

Fresenius vereinfacht Konzernstruktur

Fresenius vereinfacht Konzernstruktur

Für die Vereinfachung der Konzernstruktur sollen die Operating Companies Fresenius Kabi und Fresenius Helios im Mittelpunkt der Neugestaltung des Konzerns gestellt werden.

23.02.2023

  • Für die Vereinfachung der Konzernstruktur sollen die Operating Companies Fresenius Kabi und Fresenius Helios im Mittelpunkt der Neugestaltung des Konzerns gestellt werden. Hierdurch will Fresenius seine drei Wachstumsbereiche Ernährung, Biopharma und MedTech weiter ausbauen. Helios Deutschland und Quirónsalud sind bereits heute die führenden privaten Krankenhausbetreiber in Deutschland und Spanien mit mehr als 24 Millionen Patienten pro Jahr.
  • Das Unternehmen plant die Dekonsolidierung des Dialyseunternehmens Fresenius Medical Care im Zuge der Rechtsformänderung von Fresenius Medical Care in eine Aktiengesellschaft. Die Umsetzung des Formwechsels soll bis Ende des Geschäftsjahres 2023 umgesetzt werden.
  • Fresenius Medical Care wird nach der geplanten Rechtsformänderung nicht mehr Teil der vollkonsolidierten Tochterunternehmen von Fresenius sein. Der Anteil von Fresenius am Grundkapital der Fresenius Medical Care in Höhe von 32 Prozent bleibt unverändert.