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Gesundheitspolitik im Wandel: Union und SPD präsentieren Reformpläne
Gesundheitspolitik im Wandel: Union und SPD präsentieren Reformpläne
Die aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD haben zu weitreichenden Plänen für Reformen im Gesundheitswesen geführt. Die wichtigsten vorgesehenen Änderungen umfassen:
26.03.2025
Die aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD haben zu weitreichenden Plänen für Reformen im Gesundheitswesen geführt.
Die wichtigsten vorgesehenen Änderungen umfassen:
Einführung eines Primärarztsystems
- Die neue Bundesregierung plant, ein verbindliches Primärarztsystem einzuführen. Dies bedeutet, dass Patienten in der Regel zunächst einen Hausarzt konsultieren müssen, bevor sie einen Facharzt aufsuchen können.
- Ausnahmen gelten für:
- Augenärzte
- Gynäkologen
- Durch diese Maßnahme soll eine bessere Steuerung der Patientenströme erreicht und die Überlastung von Facharztpraxen verringert werden. Kritiker befürchten jedoch eine längere Wartezeit auf fachärztliche Behandlungen, während Befürworter eine effizientere Versorgung durch gezieltere Überweisungen sehen.
- 📌 Ziel:
- Vermeidung unnötiger Facharztbesuche
- Entlastung von Facharztpraxen
- Verbesserung der Versorgungssteuerung
Anpassung des Honorarsystems
- Ein weiteres zentrales Vorhaben betrifft die Vergütung von Ärzten. Bisher erfolgt die Abrechnung über ein quartalsbezogenes Punktesystem, das insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu begrenzten Budgets führt.
- Geplante Änderungen:
- Einführung einer Jahrespauschale für bestimmte Patientengruppen
- Flexibilisierung des Quartalsbezugs, um mehr Neupatienten aufnehmen zu können
- Verhinderung von unnötigen, wirtschaftlich motivierten Arztbesuchen
- Dieses Modell soll verhindern, dass Ärzte aufgrund des Budgets Patienten ablehnen oder Quartalsbesuche „künstlich" verteilen, um ihr Einkommen zu optimieren.
- 📌 Ziel:
- Gerechtere Verteilung ärztlicher Honorare
- Bessere Terminvergabe für Neupatienten
- Reduktion unnötiger Arztbesuche
Facharztvergütung und Budgetierung
- Entbudgetierung der Facharztvergütung in unterversorgten Gebieten, um Anreize für Ärzte zu schaffen, sich dort niederzulassen.
- Regionale Steuerung der Vergütung:
- In Regionen mit drohender oder bestehender Unterversorgung sollen Zuschläge gezahlt werden.
- In überversorgten Gebieten können Abschläge vorgesehen sein, um eine ausgewogenere Verteilung der Ärzte zu fördern.
- Fachärzte sollen durch diese Maßnahmen eine angemessenere Vergütung erhalten, insbesondere in Regionen mit erhöhtem Versorgungsbedarf.
- 📌 Ziel:
- Stärkung der fachärztlichen Versorgung, insbesondere in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten.
Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Regulierung von Investoren
- Die neue unionsgeführte Bundesregierung plant ein iMVZ-Regulierungsgesetz, um Investoren aus dem Markt der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu drängen.
- Das Vorhaben wurde bereits in der vorherigen Legislaturperiode vorbereitet, jedoch ist unklar, inwieweit auf bestehende Konzepte zurückgegriffen wird.
- Reaktion der Betreiber:
- Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) signalisiert Gesprächsbereitschaft für eine offene, evidenzbasierte Diskussion.
- BBMV-Vorsitzende Sibylle Stauch-Eckmann fordert mehr Transparenz bei Eigentumsverhältnissen und eine Stärkung der ärztlichen Leitung.
- Sie plädiert für Reformen, die die Versorgungsteilnahme von MVZ sichern, ohne den notwendigen Investitionsfluss in den Gesundheitssektor zu gefährden.
- Herausforderung: Ärztemangel
- Über 30 % der niedergelassenen Ärzte sind über 60 Jahre alt, viele Praxen finden keinen Nachfolger.
- Eine Reform der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für MVZ sollte keine einseitige Benachteiligung bestimmter Träger bewirken.
- Rolle von MVZ mit Kapitalbeteiligung
- Neben MVZ in ärztlicher Eigentümerschaft leisten auch MVZ mit Kapitalgesellschaften einen wichtigen Beitrag:
- Bereitstellung dringend benötigter Investitionen in moderne Infrastruktur
- Förderung der Digitalisierung
- Entlastung von Ärzten bei administrativen Aufgaben
- Neben MVZ in ärztlicher Eigentümerschaft leisten auch MVZ mit Kapitalgesellschaften einen wichtigen Beitrag:
👉 Die geplante Regulierung von Investoren in MVZ sorgt für Diskussionen. Während die Politik Marktregulierungen anstrebt, betonen Betreiber die Vorteile von Investitionen durch Kapitalgesellschaften. Die Reform muss Lösungen für den Ärztemangel bieten, ohne die Versorgung zu gefährden.
Sektorenübergreifende Versorgung
- Weiterentwicklung der Hybrid-DRG (Diagnosis Related Groups)
- 📌 Ziel:
- Effizientere Patientenversorgung durch eine bessere Verzahnung der Vergütungssysteme zwischen ambulanter und stationärer Behandlung.
- Hybrid-DRGs sollen sektorenübergreifend eine einheitliche Vergütung für bestimmte Behandlungen ermöglichen.
- Fokus auf eine verbesserte Patientensteuerung, um Doppeluntersuchungen und ineffiziente Behandlungsabläufe zu vermeiden.
Reform der Notfallversorgung und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
- Die Regierung plant eine umfassende Neuregelung der Notfallversorgung und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
- Wichtige Maßnahmen:
- Sozialversicherungsfreiheit für Bereitschaftsärzte: Innerhalb der ersten 100 Tage der neuen Regierung soll gesetzlich geregelt werden, dass Ärzte, die im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst tätig sind, sozialversicherungsfrei gestellt werden.
- Neuordnung der Notfallversorgung: Ein integriertes Konzept soll die Zusammenarbeit zwischen ambulanten Notfalldiensten, Rettungsdiensten und Krankenhäusern verbessern.
- Gesetzesreform für den Rettungsdienst: Eine klare Aufgabenverteilung und neue Finanzierungsmodelle sind vorgesehen, um eine effiziente und schnelle Notfallversorgung sicherzustellen.
- 📌 Ziel:
- Entlastung von Notaufnahmen
- Effizientere Nutzung von Rettungsressourcen
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Notfall- und Bereitschaftsärzte
Stärkung der Apotheken
- Die Apotheken sollen eine größere Rolle im Gesundheitswesen übernehmen. Die Bundesregierung plant, sie als erste Anlaufstelle für die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln.
- Geplante Maßnahmen:
- Wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten
- Einführung neuer Präventionsleistungen in Apotheken (z. B. Gesundheitschecks, Beratung zu Impfungen)
- Stärkung der pharmazeutischen Dienstleistungen, damit Apotheken stärker in die Versorgung chronisch Kranker eingebunden werden
- Damit soll dem zunehmenden Apothekensterben entgegengewirkt und die wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln langfristig gesichert werden.
- 📌 Ziel:
- Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
- Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen
- Verbesserung der Patientenversorgung durch niedrigschwellige Angebote
Die geplanten Reformen im Gesundheitswesen sind tiefgreifend und könnten die Versorgung in Deutschland nachhaltig verändern. Es bleibt abzuwarten, welche der Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden und wie sie sich in der Praxis auswirken.
Pflegeversicherung mit Milliarden-Defizit: Finanzlage bleibt angespannt
Pflegeversicherung mit Milliarden-Defizit: Finanzlage bleibt angespannt
Finanzielle Schieflage verschärft sich: Liquiditätsreserve schmilzt, Kassen fordern Unterstützung vom Bund
20.03.2025
Die soziale Pflegeversicherung steckt in einer finanziellen Krise - mit einem Defizit von 1,54 Mrd. € im Jahr 2024 und einer weiter sinkenden Liquiditätsreserve droht ohne staatliche Hilfe eine ernsthafte Versorgungslücke.
Hier die wichtigsten Aspekte im Überblick:
- Die soziale Pflegeversicherung verzeichnete 2024 ein Defizit von 1,54 Mrd. €.
- Für 2025 wird ein weiteres Minus von etwa 500 Mio. € erwartet, so der GKV-Spitzenverband.
- Die Liquiditätsreserve des Pflege-Ausgleichsfonds sank von 1,8 Mrd. € Anfang 2024 auf rund 1 Mrd. € Ende des Jahres.
- Laut GKV-Spitzenverband droht mehreren Pflegekassen im Jahresverlauf ein Liquiditätsengpass.
- Die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) hat bereits Finanzhilfe beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragt.
- Trotz der angespannten Lage seien Leistungen für Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen aktuell nicht gefährdet.
- Der GKV-Spitzenverband fordert vom Bund eine Rückzahlung von Corona-bedingten Ausgaben sowie eine dauerhafte Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.
- Ohne zusätzliche Finanzmittel könnte der Pflege-Ausgleichsfonds in wenigen Monaten erschöpft sein, was weitere Notmaßnahmen erforderlich machen würde.
Apotheken in Not: Fünf dringende Maßnahmen für die Rettung der Apotheken
Apotheken in Not: Fünf dringende Maßnahmen für die Rettung der Apotheken
Freie Apothekerschaft fordert schnelles Handeln von der neuen Regierung
17.03.2025
Am 13. März starteten die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. Im Vorfeld hat die Freie Apothekerschaft (FA) bereits ihre Forderungen zur Sicherung der Arzneimittelversorgung und zur wirtschaftlichen Stärkung der Apotheken vorgelegt. Die Organisation sieht akuten Handlungsbedarf, da Apotheken zunehmend mit steigenden Betriebskosten, wachsender Bürokratie und unzureichenden Vergütungen kämpfen.
- Laut der ersten Vorsitzenden der Freien Apothekerschaft, Daniela Hänel, ist die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken bedrohlich.
- 2024 mussten rund 500 Apotheken dauerhaft schließen.
- Um diesem anhaltenden Apothekensterben entgegenzuwirken, fordert die FA ein sofortiges Maßnahmenpaket zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung.
Die 5 Kernforderungen der Freien Apothekerschaft:
1. Soforthilfe: Pro rezeptpflichtiger Packung soll eine pauschale Unterstützung von 1,20 € eingeführt werden, um den steigenden Betriebskosten entgegenzuwirken und die Arbeitsplätze in Apotheken zu sichern. Diese Maßnahme solle so lange gelten, bis eine angemessene Anpassung des Apothekenhonorars (Fixum) an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung erfolgt. Die FA verweist auf ihre laufende Honorar-Klage, mit der eine grundlegende Anpassung gefordert wird.
2. Wiedereinführung des Skontos: Durch eine Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) soll das Rabattverbot auf rezeptpflichtige Medikamente aufgehoben werden. Dadurch sollen Apotheken wirtschaftlich entlastet werden.
3. Stopp von Null-Retaxationen durch Krankenkassen, wenn Apotheken ordnungsgemäß ihre Patienten versorgt/beliefert haben. Die bisherige Regelung, nach der Krankenversicherungen Vergütungen vollständig zurückfordern können, stelle eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Eine Anpassung der Regelungen in § 129 Abs. 1 Satz 4 d) SGB V sei notwendig.
4. Hürden abbauen: Reduzierung der Bürokratie durch den Abbau überflüssiger Genehmigungsverfahren und Vorschriften, z. B. für Tierarzneimittel, die nicht zur Lebensmittelgewinnung dienen. Zudem fordert die FA eine Erhöhung von Servicepauschalen und eine verbesserte Vergütung für pharmazeutische Dienstleistungen.
5. Apotheken als zentrale Bezugsquelle für wichtige Arzneimittel sichern: Der Exklusivvertrieb für verschreibungspflichtige Medikamente und Cannabis solle Vor-Ort-Apotheken vorbehalten bleiben. Zugleich müsse der Versandhandel für rezeptpflichtige Arzneimittel wie bereits für Tierarzneimittel untersagt werden.
Die Freie Apothekerschaft richtet mit diesen Forderungen einen eindringlichen Appell an die neue Bundesregierung, zeitnah zu handeln und Maßnahmen gegen das Apothekensterben auf den Weg zu bringen.
Lauterbachs Regierungskommission aufgelöst: Neue Finanzierungsmodelle und Planungsstrukturen für Krankenhäuser gefordert
Lauterbachs Regierungskommission aufgelöst: Neue Finanzierungsmodelle und Planungsstrukturen für Krankenhäuser gefordert
Die Kommission, die wesentliche Vorarbeiten für die Krankenhausreform geleistet hat, beendet mit den Stellungnahmen 13 und 14 offiziell ihre Tätigkeit. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lobt die Arbeit des Gremiums als vorbildliches Zusammenspiel von Wissenschaft und Politik. Kritiker aus der Krankenhausbranche standen der Kommission jedoch häufig skeptisch gegenüber.
11.03.2025
Die „Regierungskommission für eine moderne Krankenhausversorgung" stellt ihre Arbeit ein und legt zwei abschließende Stellungnahmen vor. Darin fordert sie eine langfristige Finanzierung der stationären Versorgung durch Bund und Länder sowie eine stärkere Integration der ambulanten und stationären Planung.
- Die Kommission, die wesentliche Vorarbeiten für die Krankenhausreform geleistet hat, beendet mit den Stellungnahmen 13 und 14 offiziell ihre Tätigkeit.
- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lobt die Arbeit des Gremiums als vorbildliches Zusammenspiel von Wissenschaft und Politik.
- Kritiker aus der Krankenhausbranche standen der Kommission jedoch häufig skeptisch gegenüber.
Investitionsfinanzierung und Anreize für Länder:
- Die Kommission sieht eine Finanzierungslücke bei den Investitionskosten für Krankenhäuser.
- Derzeit übernehmen die Länder nur etwa 50 % der notwendigen Investitionen, um den Bestand der Kliniken zu sichern.
- Eine empfohlene Investitionsquote von 7-9 % der Krankenhauserlöse sei notwendig.
- Vorgeschlagenes Anreizsystem:
- Länder sollen bis zu 5 % der Krankenhauserlöse übernehmen.
- Bestandsinvestitionen sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden.
Diskussion um monistische Finanzierung:
- Die Kommission zeigt sich offen für eine monistische Finanzierung der Krankenhausversorgung.
- Eine vollständige Umstellung auf eine Finanzierung ausschließlich über Krankenkassen wäre jedoch nur umsetzbar, wenn:
- die Kassen an anderer Stelle finanziell entlastet werden.
- sie Mitsprache bei der Krankenhausplanung erhalten.
Ambulant-stationäre Planung und Primärarztsystem:
- Die 14. Stellungnahme fordert eine stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer Planung.
- Vorschlag: Einrichtung gemeinsamer regionaler Planungsgremien.
- Ein Primärarztsystem könnte die Gesundheitskompetenz und Eigenverantwortung der Bevölkerung stärken.
Mit der Auflösung der Kommission endet eine entscheidende Phase der Krankenhausreform. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen langfristig eine stabile Finanzierung sichern und eine bessere Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf die Empfehlungen reagiert.
GKV-Arzneimittelausgaben 2024: Anstieg um 9,5 % auf 57,2 Mrd.
GKV-Arzneimittelausgaben 2024: Anstieg um 9,5 % auf 57,2 Mrd. €
Die GKV-Ausgaben für Arzneimittel stiegen 2024 um 9,5 % auf 57,2 Mrd. €, während die Zahl der abgegebenen Packungen nur um 1,5 % zunahm. Besonders hohe Umsatzsteigerungen gab es bei bestimmten Medikamentengruppen, während die Einsparungen durch Rabatte und Abschläge um 3 % sanken.
06.03.2025
Die GKV-Ausgaben für Arzneimittel stiegen 2024 um 9,5 % auf 57,2 Mrd. €, während die Zahl der abgegebenen Packungen nur um 1,5 % zunahm. Besonders hohe Umsatzsteigerungen gab es bei bestimmten Medikamentengruppen, während die Einsparungen durch Rabatte und Abschläge um 3 % sanken.
- Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gaben 2024 insgesamt 57,2 Mrd. € für Arzneimittel aus - ein Anstieg um 9,5 % gegenüber 2023.
- Die Zahl der abgegebenen Packungen stieg nur um 1,5 % auf 747,7 Mio.
- Die Berechnung von IQVIA berücksichtigt Hersteller- und Apothekenabschläge, jedoch keine Einsparungen aus Rabattverträgen.
- Einige Krankenkassen meldeten zweistellige Steigerungen der Arzneimittelausgaben.
- Die GKV beendete das Jahr mit einem Defizit von über 6 Mrd. €.
Höchste Umsatzsteigerungen in bestimmten Arzneimittelgruppen:
- SGLT-2-Hemmer (Diabetes): +31 %
- Cytostatische Hormonantagonisten: +24 %
- MAB Antineoplastika: +12 %
- Interleukin-Inhibitoren: +15,9 %
Einsparungen & Rabatte:
- Durch Herstellerabschläge und Rabatte aus Erstattungsbeträgen sparten die Kassen 9,67 Mrd. € - ein Rückgang um 3 %.
- Der Herstellerabschlag für patentgeschützte und patentfreie Arzneimittel ohne Generika-Konkurrenz sank Anfang 2024 von 12 % auf 7 %.
- Private Krankenversicherungen profitierten von einem Anstieg der Abschläge und Rabatte um 1 % auf 1,37 Mrd. €.
Erreichbarkeit der Hausarztpraxen und Apotheken in Deutschland: Ein Blick auf Stadt und Land
Erreichbarkeit der Hausarztpraxen und Apotheken in Deutschland: Ein Blick auf Stadt und Land
76 % der Bevölkerung erreichen ihren Hausarzt innerhalb von 1.000 Metern, aber deutliche Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen.
27.02.2025
Laut einer aktuellen Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sind die meisten Menschen in Deutschland gut an hausärztliche Versorgung angebunden, jedoch variiert die Erreichbarkeit stark zwischen städtischen und ländlichen Gebieten.
- Der durchschnittliche Abstand zur nächsten Hausarztpraxis beträgt bundesweit ca. 945 Meter.
- Rund 76 % der Bevölkerung können eine Hausarztpraxis in maximal 1.000 Metern erreichen.
- In Großstädten sind 62 von 80 Städten so gut versorgt, dass 90 % der Menschen fußläufig eine Hausarztpraxis erreichen können.
- Auf dem Land trifft dies nur auf 99 von etwa 1.740 Landgemeinden zu.
Die Erreichbarkeit von Apotheken stellt sich hingegen schwieriger dar:
- Die durchschnittliche Distanz zur nächsten Apotheke liegt bei etwa 1.300 Metern.
- 67 % der Bevölkerung erreichen eine Apotheke in einem Kilometer.
- Nur 39 von rund 1.740 Landgemeinden sowie 32 von 80 Großstädten bieten eine fußläufige Erreichbarkeit für mehr als 90 % der Menschen.
Für die Auswertungen wurden Rasterdaten aus dem Zensus 2022 sowie ein Entfernungsmodell verwendet. Die Daten geben jedoch keine Auskunft darüber, ob die Hausarztpraxen tatsächlich verfügbar sind, also noch Patienten aufnehmen können.
Weitere Informationen finden Sie hier.