LG Berlin: Haftstrafe für Späti-Betreiber nach Falschabrechnung von Corona-Tests i. H. v. 9,7 Mio. €

Ein Spätkauf-Betreiber aus Wedding hat während der Corona-Pandemie gegenüber der KV Berlin 9,7 Mio. € zu Unrecht abgerechnet. Als "Betreiber von Corona-Testzentren" ist er nun wegen Betrugs zu insgesamt 8 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden.

28.03.2023

Ein Spätkauf-Betreiber aus Wedding hat während der Corona-Pandemie gegenüber der KV Berlin 9,7 Mio. € zu Unrecht abgerechnet. Als "Betreiber von Corona-Testzentren" ist er nun wegen Betrugs zu insgesamt 8 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt worden.

  • Laut Gericht sei es dem 47-Jährigen nur darum gegangen, „so viel Geld wie möglich zu kassieren". 
  • Konkret sollen die Machenschaften über 18 Testzentren gelaufen sein. Der 47-Jährige habe dabei Tests abgerechnet, die gar nicht oder nicht in dem Umfang durchgeführt worden seien, so das Gericht.
  • Über 6,6 Mio. € soll der Mann laut Anklage bereits in die Türkei weitergeleitet haben.
  • Der Beschuldigte wurde des besonders schweren Betrugs in 67 Fällen schuldig gesprochen. In die gegen den 47-Jährigen verhängte Strafe wurde eine frühere Verurteilung wegen Körperverletzung und Vergewaltigung zu 3 Jahren und 8 Monaten Haft einbezogen.
  • Gegen seine mitangeklagte Schwester erging wegen Beihilfe in 17 Fällen eine Strafe von 1 Jahr und 9 Monaten Haft auf Bewährung.
  • Das Gericht ordnete die Einziehung des erlangten Geldes an.
  • Zum Hintergrund: Die Abrechnung von Corona-Testzentren hing von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Art des Tests, der Testkapazität und den Vereinbarungen mit den zuständigen Gesundheitsbehörden. In der Regel konnten die Betreiber von Testzentren die Kosten für die Testdurchführung und das Personal abrechnen. Die Abrechnung erfolgte regelmäßig über die Kassenärztlichen Vereinigungen oder andere zuständige Stellen, je nach Land und Region. Es gab in der Vergangenheit bereits viele Berichte über Fälle von Betrug und Falschabrechnungen im Zusammenhang mit Corona-Testzentren.