Kardiologen kritisieren drastische Abwertung in neuem GOÄ-Entwurf
Die Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte (ALKK) hat den Entwurf zur Novellierung der GOÄ scharf kritisiert, da er Abwertungen von kardiologischen Leistungen um bis zu 60 % vorsieht.
30.09.2024
Die Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte (ALKK) hat aktuell den Entwurf zur Novellierung der GOÄ scharf kritisiert, da er Abwertungen von kardiologischen Leistungen um bis zu 60 % vorsieht.
- Abwertung von 50 bis 60 %: Kardiologische Leistungen wie Herzkatheterinterventionen und elektrophysiologische Untersuchungen sollen laut dem Entwurf um 50 bis 60 % abgewertet werden. Lediglich die Herzschrittmacherchirurgie zeigt geringfügige Abwertungen.
- Kardiologen anders als Radiologen und Laborärzte: Im Gegensatz zu Radiologen und Laborärzten, deren Leistungen als "technisch" eingestuft werden, betonen die Kardiologen, dass ihre Leistungen hochpersönlich und zeitintensiv seien. Sie erfordern ständige Präsenz und zählen eher zu "operativen Eingriffen" und nicht zu technischen Leistungen.
- Unverständnis für Abwertung: Die Kardiologen argumentieren, dass ihre Leistungen als unmittelbare Patientenversorgung betrachtet und daher aufgewertet werden sollten, ähnlich wie es für andere Bereiche mit einer Steigerung von 6 % und einer weiteren von 9 % über drei Jahre geplant ist.
- Zweifel an der Rechtssicherheit: Die ALKK äußerte Zweifel an der Rechtssicherheit der geplanten Vergütung und betonte, dass die aktuell vorgesehenen Gebührenziffern keine angemessene und rechtssichere Vergütung für kardiologische Leistungen darstellen.