Gesundheitswesen

durchblick. weitblick. Sicherheit

"Healthcare"
FINANZ- UND LOHNBUCHHALTUNG, JAHRESABSCHLÜSSE, STEUERERKLÄRUNGEN, STEUERBERATUNG, FACHBERATUNG

Unsere Mandanten:

Abrechnungsdienstleister. Ambulante Pflegebetriebe. Apotheker und angestellte Apotheker. Ärzte. Ergotherapeuten. Ernährungsberater. Hebammen. Heilmittelerbringer. Heilpädagogen. Heilpraktiker. Hörgeräteakustiker. Kieferorthopäden. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Krankengymnasten. Krankenhausärzte. Labore. Logopäden. Masseure. Medizinische Bademeister. Medizintechnische Betriebe. Medizinische Versorgungszentren. MKG. Netzwerke und Verbände. Non-Profit-Organisationen des Gesundheitswesens. Optiker.
Pharmazeutische Betriebe. Physiotherapeuten. Podologen. Privatkliniken. Psychiater. Psychologische Psychotherapeuten. Rehabilitationseinrichtungen. Sanitätshäuser. Stationäre Pflegebetriebe.Tierärzte. Tierheilpraktiker. Tierphysiotherapeuten. Zahnärzte. Zahntechnische Labore.

* In diesem Text wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Damit sind alle anderen Formen gleichermaßen mitgemeint.

neue zeiten
verlangen neue wege

Der Markt für Gesundheit hat sich stark verändert und wird sich auch in Zukunft weiter wandeln. Die rechtlichen,  steuerlichen und wirtschaftlichen Anforderungen an Ärzte, Praxen, Kliniken und Heilberufler steigen und werden immer komplexer. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und auch in Zukunft erfolgreich zu sein, ist Umdenken, Weiterdenken, Durchblick und Weitblick gefragt. Offenheit, neue Wege zu gehen.

GANZHEITLICH DENKEN, NACHHALTIG HANDELN

ganzheitlich denken.
nachhaltig handeln

Wir, Stephan Kurz und Pierre Schmitt, haben langjährige, branchenspezifische Erfahrungen. Durch unsere Zusatzqualifikationen Fachberater Gesundheitswesen (Kurz, Schmitt), Fachberater für den Heilberufebereich (Kurz) wissen wir, wie die Gesundheitsbranche tickt. Wir wissen, was dort wichtig ist und tun, was richtig ist. Unterstützt von bestens ausgebildeten und motivierten Mitarbeitern, z.B. Medizinische*r Fachangestellte*r.

Fokussierung auf Pflegebetriebe

Wir kennen die Untiefen Ihrer steuerlichen Branchenanforderungen

Steuerberatung für Pflegebetriebe

Sie suchen als stationärer, teilstationärer oder ambulanter Pflegebetrieb, z.B. Alltagsbetreuung, einen Steuerberater, mit dem Sie die kaufmännischen, finanziellen und steuerlichen Themen Ihrer Branche vollständig abdecken können - der Ihre Sprache spricht, ihr Berufsrecht kennt und Lösungen für Ihre Aufgaben hat oder mit Ihnen gemeinsam entwickelt?
Als Fachberater für Heilberufe bzw. Gesundheitswesen mit entsprechend geschulten Personal und ausgewählten Netzwerkpartnern liegt Ihr Zusatznutzen in unserer Branchenfokussierung. Gleich ob es sich um die Untiefen der Umsatzsteuer­befreiungen, Nettolohn­optimierung für das Personal oder einer Pflegebuchführung auf Grundlage der Pflegebuchführungsverordnung­ mit Bezügen zur Kosten- und Leistungsrechnung handelt.

Existenz­gründung im Gesundheitswesen

Für Gründer, z.B. eines Pflegedienstes erstellen wir Businesspläne speziell für die Pflegebranche.

Nachfolge und Betriebsübergabe für Pflegebetriebe

Sie wollen Ihr Lebenswerk in neue Hände geben. Nutzen Sie die Transaktionsberatung durch Kurz & Schmitt PartG mbB.

die richtigen
partner finden

Stephan Kurz

Fachberater Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)

Stephan Kurz - Steuerberater

Pierre Schmitt

Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)

Pierre Schmitt - Steuerberater

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Praxisbörse

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FAQs
Healthcare

Heilbehandlungen sind meist steuerfrei, Gutachten/Prävention eher steuerpflichtig!

Medizinische Heilbehandlungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Dazu gehören typischerweise Diagnostik, Behandlung und Nachsorge mit therapeutischem Ziel. Steuerpflichtig sind dagegen viele Gutachten, Präventions- oder Wellnessangebote sowie bestimmte Laborleistungen.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam jede Leistung, damit klar ist, wann Umsatzsteuer anfällt und wann nicht.

Wir übernehmen die komplette Finanz- und Lohnbuchhaltung inklusive Schichtzulagen, Bereitschaftsdiensten, Minijobs, Pflegezulagen und digitaler Abrechnung. Sie erhalten monatliche Auswertungen, Controlling-Kennzahlen und eine zuverlässige, prüfungssichere Abwicklung.

Wichtig:

– Hinweis auf GoBD-konforme, digitale Prozesse.
– Schnittstellen zu Praxis- und Pflegeverwaltungsprogrammen.
– Beispiel: „BWA, Personalkennzahlen, Auswertung von Überstunden/Schichtzulagen

Freiberufler (z. B. Ärzte, Therapeuten) können häufig eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen, solange keine gesetzliche Buchführungspflicht besteht und keine Kapitalgesellschaft gewählt wird. Kapitalgesellschaften (z. B. MVZ-GmbH, Kliniken in GmbH-Form) sowie Apotheken und größere Pflegebetriebe benötigen einen Jahresabschluss mit Bilanz.

Wir prüfen Ihre Situation und sagen Ihnen klar, ob EÜR ausreicht oder ein Jahresabschluss notwendig ist.

Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Eröffnung: Rechtsformwahl, Finanzierungskonzept, Businessplan, Investitionsberechnung, steuerliche Registrierung und Einrichtung der digitalen Buchhaltung. So starten Sie rechtssicher und wirtschaftlich stabil in die Selbstständigkeit.

Bei Übergabe oder Verkauf sind Bewertung, steuerliche Gestaltung, Kaufvertragsprüfung und optimale Strukturen entscheidend.

Wichtig:
– Steuerliche Gestaltung des Veräußerungsgewinns (z. B. Nutzung von Freibeträgen und ermäßigter Besteuerung).
– Unterschiede zwischen Verkauf an Kollegen, Verkauf an MVZ/Klinikkonzerne oder familieninterne Nachfolge.

Wir begleiten Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten während des gesamten Prozesses – inklusive MVZ-Aufbau, Fusionen und Gesellschafterwechseln.

In Apotheken sind Rohgewinnentwicklung, Rezeptabrechnung, Filialstrukturen und Warenwirtschaft zentral. Pharmaunternehmen benötigen klare Abgrenzungen zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Leistungen.

Wir kennen die branchenspezifischen Regeln und beraten entsprechend.

Wichtig:
Besonders wichtig sind hier die Entwicklung des Rohgewinns, Rabatt- und Bonusmodelle mit dem Großhandel sowie die Abgrenzung der Privatentnahmen.

Ja. Wir beraten Heilmittelerbringer zu Umsatzsteuerfragen, Abrechnungssystemen, digitaler Buchhaltung, Investitionen und wirtschaftlicher Praxisführung – vom Einzeltherapeuten bis zur größeren Praxisstruktur.

Die Kosten richten sich nach Leistungsumfang – etwa FiBu, Lohn, Jahresabschluss, Beratung oder Praxisbegleitung. Sie erhalten ein transparentes, individuelles Angebot, das genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist.
Die Honorare orientieren sich an der Steuerberatervergütungsverordnung, ergänzt um transparente Pauschalen für digitale Leistungen und Zusatzservices.

Sie wissen vorab, womit Sie rechnen können.

Ein Wechsel ist unkompliziert. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrem bisherigen Berater, holen alle Unterlagen ein, richten digitale Prozesse ein und sorgen für einen reibungslosen Übergang ohne Ausfallzeiten.

Wir stimmen die Übergabe fristgerecht mit Finanzamt, und ggf. weiteren Stellen ab, damit es zu keinen Lücken in der Abrechnung kommt.

Wichtige Hebel sind die passende Rechtsform, sinnvolle Investitionen (z. B. Medizintechnik, Digitalisierung), eine gute Planung der Privatentnahmen sowie die Nutzung von Versorgungswerken und Altersvorsorge. Wir entwickeln mit Ihnen ein individuelles Steuer- und Praxis-Konzept statt nur die Steuererklärung „abzuarbeiten“.

Die richtige Rechtsform hängt von Umsatz, Haftungsrisiko, Kooperationspartnern und Ihren privaten Zielen ab.
Gemeinsam prüfen wir, ob z. B. eine Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder GmbH-Struktur für Sie besser passt – inklusive steuerlicher und rechtlicher Vor- und Nachteile.

Viele Praxis- und Fortbildungskosten sind steuerlich absetzbar. Wichtig ist die saubere Trennung zwischen privat und betrieblich (z. B. Kfz, Telefon, häusliches Arbeitszimmer).
Wir zeigen Ihnen, welche Kosten anerkannt werden und wie Sie diese korrekt nachweisen.

Wir arbeiten vollständig digital oder hybrid – je nachdem, was besser zu Ihrer Praxis passt.

Belege, Abrechnungen und Auswertungen werden sicher online ausgetauscht, Besprechungen sind per Video oder vor Ort möglich.

Bei HCT-Steuerberater haben Sie feste Ansprechpartner, die Ihren Praxisalltag kennen.

Wir bereiten Unterlagen vor, klären offene Punkte im Vorfeld und begleiten Sie während der Prüfung – von der Finanzverwaltung bis zur Sozialversicherungsprüfung.

Unser Ziel: eine ruhige, gut vorbereitete Prüfung ohne böse Überraschungen.