GOÄ-Novelle noch 2026 geplant: Gesundheitsministerin kündigt Umsetzung an

Mit der zugesagten GOÄ-Reform 2026, stärkeren Schutzregelungen für Ärzte und weitreichenden Strukturprojekten in GKV, Pflege und Primärversorgung stellt die Bundesregierung zentrale Weichen für eine Neuausrichtung des Gesundheitssystems.

03.02.2026

Beim Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft in Berlin hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Umsetzung der Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) noch im laufenden Jahr zugesagt. Die Reform sei aus ihrer Sicht zwingend erforderlich, entsprechende Gespräche liefen bereits, und im Bundesgesundheitsministerium sei ein strukturierter Arbeitsprozess auf Fachebene gestartet worden. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte sich zuvor optimistisch zur Realisierung geäußert.

 

Zentrale Aussagen und Themen der Veranstaltung:

  • GOÄ-Reform

    • Umsetzung der Novellierung noch 2026 zugesagt

    • Reformbedarf unstrittig, fachliche Arbeiten im BMG bereits angelaufen

    • Enge Abstimmung mit ärztlichen Organisationen angekündigt


Zusammenhang Beamtenbesoldung - Beihilfe - GOÄ

  • Beamtenbesoldung

  • Berlin reformiert die Beamtenbesoldung ab 01.01.2026

  • Neue Besoldungstabellen bereits veröffentlicht

  • Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts

  • Feststellung: bisherige Besoldung war nicht amtsangemessen

  • Ziel der Reform:

    • Anhebung der Besoldung auf mindestens 80 % des Median-Einkommens

 

1. Beihilfe ist einkommensabhängig relevant

  • Beamte erhalten:

    • Beihilfe vom Dienstherrn (meist 50-70 % der Krankheitskosten)

    • Private Restkostenversicherung

  • Die Beihilfe erstattet ärztliche Leistungen auf Basis der GOÄ

  • Je höher die Besoldung, desto höher:

    • die absolute Belastbarkeit

    • die politische Erwartung an eine „angemessene" Eigenvorsorge


2. Höhere Besoldung = höhere Beihilfeausgaben des Staates

  • Steigende Besoldung führt zu:

    • höheren beihilfefähigen Erstattungen

    • höheren absoluten Staatsausgaben bei steigenden GOÄ-Honoraren

  • Der Staat ist damit:

    • Arbeitgeber

    • Beihilfeträger

    • Mitfinanzierer der GOÄ-Vergütung

--> Der Staat zahlt also indirekt selbst einen großen Teil der GOÄ-Rechnung

Die Reform der Beamtenbesoldung verstärkt den Druck auf die GOÄ, da die Beihilfe als Teil der verfassungsrechtlich geforderten Gesamtalimentation direkt auf der Gebührenordnung für Ärzte basiert und steigende Besoldungen zugleich steigende staatliche Beihilfeausgaben nach sich ziehen.

 

  • Schutz vor Gewalt

    • Zunehmende Übergriffe auf Ärzte als inakzeptabel bezeichnet

    • Geplanter Ausbau des strafrechtlichen Schutzes auch für ärztliches Personal in Praxen

    • Unterstützung des Referentenentwurfs aus dem Bundesjustizministerium

  • Gesundheitspolitische Gesamtlage

    • Hoher Reformdruck ohne „Ruhephasen"

    • Zielkonflikt zwischen flächendeckender Versorgung und finanzieller Tragfähigkeit

    • Breite Reformdebatte ausdrücklich gewünscht

  • Gesetzliche Krankenversicherung und Pflege

    • Wiederherstellung des Gleichgewichts von Einnahmen und Ausgaben in der GKV

    • Pflegereform zur Sicherung einer dauerhaft finanzierbaren Versorgung

    • Leitlinien: mehr Digitalisierung, gezieltere Patientensteuerung, bessere Nutzung vorhandener Kompetenzen

  • Primärversorgung

    • Geplantes Primärversorgungssystem zur besseren Koordination von Behandlungswegen

    • Fachdialog startet noch im laufenden Monat

    • Ärzteschaft ausdrücklich zur Mitwirkung eingeladen

  • Gesundheitssicherheit

    • Vorbereitung des Systems auf Krisen wie Naturkatastrophen, Stromausfälle und geopolitische Szenarien

    • Auch Versorgung von Verwundeten im Kriegsfall berücksichtigt

    • Gesundheitssicherstellungsgesetz noch 2026 angekündigt

  • Apothekenreform

    • Appell an die Ärzteschaft, Reformpläne nicht reflexhaft abzulehnen

    • Geplante Leistungen wie Impfangebote oder eng begrenzte Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Rezept seien kein Angriff auf ärztliche Zuständigkeiten

  • Position der KBV

    • Kritik an einer Vermischung medizinischer und pharmazeutischer Kompetenzen

    • Warnung vor Illusionen einer dauerhaft stabilen GKV-Finanzierung ohne Anpassung des Leistungskatalogs angesichts des demografischen Wandels

    • Unterstützung eines Primärarztsystems zur effizienteren Ressourcensteuerung

    • Skepsis gegenüber dem Begriff „Primärversorgungsmodell" statt klarer ärztlicher Steuerung

    • Forderung nach verbindlichen Leitplanken für bessere Patientensteuerung


--> Mit der zugesagten GOÄ-Reform 2026, stärkeren Schutzregelungen für Ärzte und weitreichenden Strukturprojekten in GKV, Pflege und Primärversorgung stellt die Bundesregierung zentrale Weichen für eine Neuausrichtung des Gesundheitssystems.

 

Die aktuelle Fassung zum GOÄ-Entwurf finden Sie hier.